Werner May
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- 30. Januar 2008
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Ich beschuldige den Bundespräsidenten, die Bundeskanzlerin, die Bundesminister, sämtliche Richter und Staatsanwälte und alle Beamten bei Dienstantritt einen Meineid geleistet zu haben. Daher habe ich meine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erweitert.
Hier eine kurze Zusammenfassung der Begründung:
Der Bundespräsident und die Bundeskanzlerin, die Minister, Richter, Staatsanwälte, Polizisten, die beamteten Gerichtsvollzieher und die Lehrer sowie sämtliche Beamte der Bundesrepublik Deutschland haben allesamt bei Berufsantritt einen Meineid geleistet. Sie haben geschworen das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes zu wahren und zu verteidigen. Einige Artikel des Grundgesetzes und einige der Bundesgesetze sind in sich widersprüchlich oder unsinnig. Sie können gar nicht befolgt werden.
- So ist die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten in den vergangenen Jahrzehnten grundgesetzwidrig an die Macht gekommen. Sie haben damit nicht nur gegen die „Verfassung“ sondern auch gegen das Strafgesetzbuch verstoßen. Dort ist festgeschrieben: Das Volk hat das Recht die Volksvertretung in unmittelbarer Wahl zu wählen (§92 StGB). Dieses Recht wird den Bürgerinnen und Bürgern durch alle Parteien vorenthalten die ihre Kandidatinnen und Kandidaten über die Listenwahl ins Parlament bringen. Die Bevölkerung kann deren „Spitzen“politiker nicht abwählen auch wenn sie in der Vergangenheit das Vertrauen der Wahlberechtigten missbraucht haben.
- So enthält das Grundgesetz unterschiedliche Grenzen für diesen Staat.
- So verweist das Grundgesetz auf Bundesländer die gar nicht existieren.
- So können Ordnungswidrigkeiten –rechtlich gesehen- nur dann verfolgt werden, wenn sie auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen wurden.
Das müssten alle diejenigen erkannt haben die einen Eid auf die Einhaltung der „Verfassung“ und „alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze“ geschworen haben. Zumindest die Regierungspolitiker, die gesamte Richterschaft und sämtliche Staatsanwälte müssten die Gesetze gelesen und ihren Inhalt verstanden haben. Offensichtlich haben sie vorsätzlich einen falschen Diensteid geschworen, wohl wissend, dass sie alle zusammen im gleichen Boot sitzen. Kein Staatsanwalt, der einen Meineid geleistet hat wird Ermittlungen wegen des Dienst-Meineids gegen einen Politiker, Richter oder Beamten aufnehmen. Kein Richter wird einen Politiker oder einen Staatsanwalt wegen des Dienst-Meineids verurteilen.
Sie alle sind, dem Wortlaut der entsprechenden Gesetze nach, Kriminelle und müssten für mindestens ein Jahr ins Gefängnis.
Da alle Staatsanwälte und alle Richter zu den meineidigen Staatsorganen gehören macht es keinen Sinn den Rechtsweg im „Inland“ zu bestreiten. Daher wende ich mich an den Internationalen Gerichtshof für Menschenrechte und hänge diesen Beitrag meiner bereits eingereichten Beschwerde an.
(siehe: http://www.widerstand-ist-recht.de/europger/europ1.html )
In der „Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten“ heißt es im Art. 13 (Recht auf wirksame Beschwerde)
„Jede Person, die in ihren in dieser Konvention anerkannten Rechten oder Freiheiten verletzt worden ist, hat das Recht, bei einer innerstaatlichen Instanz eine wirksame Beschwerde zu erheben, auch wenn die Verletzung von Personen begangen worden ist, die in amtlicher Eigenschaft gehandelt haben.“
P.S. Die ausführliche Begründung finden Sie auf meiner web-seite:
http://www.widerstand-ist-recht.de/europger/europ2.html
Die Verbreitung der Informationen ist erwünscht!
Hier eine kurze Zusammenfassung der Begründung:
Der Bundespräsident und die Bundeskanzlerin, die Minister, Richter, Staatsanwälte, Polizisten, die beamteten Gerichtsvollzieher und die Lehrer sowie sämtliche Beamte der Bundesrepublik Deutschland haben allesamt bei Berufsantritt einen Meineid geleistet. Sie haben geschworen das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes zu wahren und zu verteidigen. Einige Artikel des Grundgesetzes und einige der Bundesgesetze sind in sich widersprüchlich oder unsinnig. Sie können gar nicht befolgt werden.
- So ist die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten in den vergangenen Jahrzehnten grundgesetzwidrig an die Macht gekommen. Sie haben damit nicht nur gegen die „Verfassung“ sondern auch gegen das Strafgesetzbuch verstoßen. Dort ist festgeschrieben: Das Volk hat das Recht die Volksvertretung in unmittelbarer Wahl zu wählen (§92 StGB). Dieses Recht wird den Bürgerinnen und Bürgern durch alle Parteien vorenthalten die ihre Kandidatinnen und Kandidaten über die Listenwahl ins Parlament bringen. Die Bevölkerung kann deren „Spitzen“politiker nicht abwählen auch wenn sie in der Vergangenheit das Vertrauen der Wahlberechtigten missbraucht haben.
- So enthält das Grundgesetz unterschiedliche Grenzen für diesen Staat.
- So verweist das Grundgesetz auf Bundesländer die gar nicht existieren.
- So können Ordnungswidrigkeiten –rechtlich gesehen- nur dann verfolgt werden, wenn sie auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen wurden.
Das müssten alle diejenigen erkannt haben die einen Eid auf die Einhaltung der „Verfassung“ und „alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze“ geschworen haben. Zumindest die Regierungspolitiker, die gesamte Richterschaft und sämtliche Staatsanwälte müssten die Gesetze gelesen und ihren Inhalt verstanden haben. Offensichtlich haben sie vorsätzlich einen falschen Diensteid geschworen, wohl wissend, dass sie alle zusammen im gleichen Boot sitzen. Kein Staatsanwalt, der einen Meineid geleistet hat wird Ermittlungen wegen des Dienst-Meineids gegen einen Politiker, Richter oder Beamten aufnehmen. Kein Richter wird einen Politiker oder einen Staatsanwalt wegen des Dienst-Meineids verurteilen.
Sie alle sind, dem Wortlaut der entsprechenden Gesetze nach, Kriminelle und müssten für mindestens ein Jahr ins Gefängnis.
Da alle Staatsanwälte und alle Richter zu den meineidigen Staatsorganen gehören macht es keinen Sinn den Rechtsweg im „Inland“ zu bestreiten. Daher wende ich mich an den Internationalen Gerichtshof für Menschenrechte und hänge diesen Beitrag meiner bereits eingereichten Beschwerde an.
(siehe: http://www.widerstand-ist-recht.de/europger/europ1.html )
In der „Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten“ heißt es im Art. 13 (Recht auf wirksame Beschwerde)
„Jede Person, die in ihren in dieser Konvention anerkannten Rechten oder Freiheiten verletzt worden ist, hat das Recht, bei einer innerstaatlichen Instanz eine wirksame Beschwerde zu erheben, auch wenn die Verletzung von Personen begangen worden ist, die in amtlicher Eigenschaft gehandelt haben.“
P.S. Die ausführliche Begründung finden Sie auf meiner web-seite:
http://www.widerstand-ist-recht.de/europger/europ2.html
Die Verbreitung der Informationen ist erwünscht!