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Rechtsphilosophie jenseits von Rechtspositivismus und Naturrechtslehre

weltendenkerin

Well-Known Member
Registriert
1. November 2021
Beiträge
472
Hallo,

Ich möchte einen Versuch starten, den Begriff "Recht" jenseits von Rechtspositivismus und Naturrechtslehre zu definieren.

Gustav Radbruch hat da vielleicht einen guten Schritt gemacht:

"Das positive, durch Satzung und Macht gesicherte Recht hat auch dann den Vorrang, wenn es inhaltlich ungerecht und unzweckmäßig ist, es sei denn dass der Widerspruch des positiven Gesetzes zur Gerechtigkeit ein so unerträgliches Maß erreicht, dass das Gesetz als "unrichtiges Recht" der Gerechtigkeit zu weichen hat."

Was denkt ihr? Wie würdet ihr "Recht" anders definieren?
 
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Hallo, Ich möchte einen Versuch starten, den Begriff "Recht" jenseits von Rechtspositivismus und Naturrechtslehre zu definieren. Gustav Radbruch hat da vielleicht einen guten Schritt gemacht:
"Das positive, durch Satzung und Macht gesicherte Recht hat auch dann den Vorrang, wenn es inhaltlich ungerecht und unzweckmäßig ist, es sei denn dass der Widerspruch des positiven Gesetzes zur Gerechtigkeit ein so unerträgliches Maß erreicht, dass das Gesetz als "unrichtiges Recht" der Gerechtigkeit zu weichen hat." Was denkt ihr? Wie würdet ihr "Recht" anders definieren?
Das Recht ist eine Positionsbeschreibung von Weisungen und Empfindungen, welches dafür sorgen soll, dass aus seinem Gegenteil heraus, dem Unrecht, kein weiteres Recht entsteht.

Bernies Sage (Bernhard Layer)
 
Hmm. Interessant.

Inwiefern passen Empfindungen zu unserem heutigen Rechtsbegriff? Der Gesetzgeber kontrolliert doch nicht unser Gefühlsleben.

Dass aus Unrecht kein Recht folgt, stimmt. Dem kann ich zustimmen. Aber was ist Unrecht? Einfach zu sagen, dass es das Gegenteil von Recht ist, ist etwas wenig.
 
Hmm. Interessant.
Hmm. Warum? :rolleyes:
Inwiefern passen Empfindungen zu unserem heutigen Rechtsbegriff?
Weil der Wille zur Gerechtigkeit beizutragen, schon immer auf Empfindungen beruht, jedem sein Recht zukommen zu lassen.
Der Gesetzgeber kontrolliert doch nicht unser Gefühlsleben.
Was der Gesetzgeber nicht kontrolliert ist gesetzlich nicht bestimmt, also auch nicht ausgeschlossen.
Dass aus Unrecht kein Recht folgt, stimmt
Dazu benötige ich keine Zustimmung durch eine kleine "weltendenkerin".
Aber was ist Unrecht?
Unrecht gilt es zu ertragen. Ein Mensch vermag soviel Unrecht zu ertragen, wie er im ‚Gegenzug Gottes’ Recht bekommen würde!
Einfach zu sagen, dass es das Gegenteil von Recht ist, ist etwas wenig.
Finde ich auch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Insgesamt bist du also doch ein Naturrechtler. Das ist nicht vollkommen verkehrt, hat aber auch seine Schwächen. Naturrechtler haben schon immer den Grund des Gesetzes/Rechts entweder in der Vernunft oder in Gott gesehen. Mit deinem Willen zur Gerechtigkeit denkst du nicht anders. Auch Gottes Recht passt da dazu. Du bist ein Naturrechtler!

Und noch eine Frage an dich: Was kann der Gesetzgeber deiner Meinung nach alles kontrollieren, wenn du es schon auch nicht ausschließt, dass er Empfindungen kontrollieren kann?
 
Mit deinem Willen zur Gerechtigkeit denkst du nicht anders.
Das weise ich als eine Bevormundung "meines" Willens unverzüglich zurück.

Ich erlaube mir hierzu auf das Vorwort des Werkes Corpus Juris civilis des römischen Kaisers Justinian zu verweisen, wo wir den Spruch lesen dürfen:

Justitia est constans et perpetua voluntas ius suum cuique tribuendi: Die Gerechtigkeit ist der beständige und dauerhafte Wille, jedem sein Recht zukommen zu lassen.

Und noch eine Frage an dich:
Ich lasse Ihnen hierbei den Vortritt einer Beantwortung, welcher Ihnen und Ihrem persönlichen Recht zusteht:
Wer 'noch immer' mit seiner Frage zu spät kommt, den bestraft das Leben 'im Voraus'.

"Was der Gesetzgeber alles kontrollieren kann" zu dieser Antwort ist PH geradezu prädestiniert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Schön. Jetzt wissen wir, was Gerechtigkeit ist.

Bleiben wir dabei! Ist ein Recht für dich denkbar, das nicht gerecht ist? Ich nehme an, nicht.

Benötigt es für Recht nicht noch viel mehr als Gerechtigkeit? Du sprichst nichts über Erzeugungsregeln oder Zwang bei der Durchsetzung des Rechts. Haben diese Dinge für dich keine Bedeutung?
 
Ein(e) Weltendenker(in) eignet sich nicht als Weltenlenker(in) von unnützen Fragestellungen.

Jeder recht Habende hat sich im Recht nehmen den Regeln nach zu benehmen.
 
Diese Fragestellungen sind nicht unnütz, sondern für unser Zusammenleben sehr bedeutsam.

Das Gendern kannst du dir übrigens sparen.

Deine ganze Definition ist für mich eben nicht passend. Sie kommt zu kurz. Ich akzeptiere also, dass wir auf keinen gemeinsamen Nenner kommen werden.
 
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