weltendenkerin
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Hallo,
Ich möchte einen Versuch starten, den Begriff "Recht" jenseits von Rechtspositivismus und Naturrechtslehre zu definieren.
Gustav Radbruch hat da vielleicht einen guten Schritt gemacht:
"Das positive, durch Satzung und Macht gesicherte Recht hat auch dann den Vorrang, wenn es inhaltlich ungerecht und unzweckmäßig ist, es sei denn dass der Widerspruch des positiven Gesetzes zur Gerechtigkeit ein so unerträgliches Maß erreicht, dass das Gesetz als "unrichtiges Recht" der Gerechtigkeit zu weichen hat."
Was denkt ihr? Wie würdet ihr "Recht" anders definieren?
Ich möchte einen Versuch starten, den Begriff "Recht" jenseits von Rechtspositivismus und Naturrechtslehre zu definieren.
Gustav Radbruch hat da vielleicht einen guten Schritt gemacht:
"Das positive, durch Satzung und Macht gesicherte Recht hat auch dann den Vorrang, wenn es inhaltlich ungerecht und unzweckmäßig ist, es sei denn dass der Widerspruch des positiven Gesetzes zur Gerechtigkeit ein so unerträgliches Maß erreicht, dass das Gesetz als "unrichtiges Recht" der Gerechtigkeit zu weichen hat."
Was denkt ihr? Wie würdet ihr "Recht" anders definieren?