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Österreich ein Land voller Nazis?

AW: Österreich ein Land voller Nazis?

Was ich bei der ganzen Sache nicht verstehe - Wiederbetätigung ist doch mWn per Gesetz verboten.
Wieso werden dann regelmäßige Aufmärsche von Neonazis mit der Begründung der Demonstrationsfreiheit genehmigt?
Warum kann in Österreich ein offensichtlicher Anhänger (Mitglied?) der rechten Szene 3. Nationalsratspräsident sein? usw.usf.

Um dieses zu verstehen, reicht mein Verstand scheinbar nicht aus......

lg.eule
mein verstand auch nicht.
entweder diese gruppierungen und parteien sind erlaubt, dann müssen auch die demonstrationen erlaubt sein und auch der 3. nationalratspräsident.
oder sie sind verboten, dann muss auch eine demo oder das nationalratsmandat verboten werden.

doch wenn diese gruppierungen wiederbetätigung betreiben, dann dürften sie wohl nicht erlaubt sein.
wenn sie das aber nicht tun, was gibt´s dann für probleme?

betreiben sie nun wiederbetätigung oder nicht?
das allein scheint mir die maßgebliche frage zu sein.
wobei die definition von "wiederbetätigung" vielleicht auch noch eine rollte spielen kann.

aber wenn ja, dann gehören hier die beweise her.

und wenn beweise da sind, dann gehören diese gruppierungen verboten.

und basta.
sonst führen sich doch all unsere gesetze ad absurdum........
 
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AW: Österreich ein Land voller Nazis?

Könnte es aber sein, dass in Österreich ab 1955 alle diesbezüglichen Bemühungen wieder eingestellt wurden?

Der FPÖ-Parteiobmann von 1956 bis 1958 war Anton Reinthaller, ein ehemaliger SS-Brigadeführer.
Der FPÖ-Parteiobmann von 1958 bis 1978 war Friederich Peter, ein ehemaliger Waffen-SS-Obersturmführer.

Das österreichische Entnazifizierungsprogramm dürfte also nicht sonderlich erfolgreich gewesen sein.

Hallo WolfgangG,

dein letzter Beitrag spiegelt m. E. einen bemerkenswerten Realitätsbezug wider.
Hier meine Antwort in Form eines Auszuges aus der Fachliteratur:


ZUR ENTWICKLUNG DES RECHTSEXTREMISMUS NACH 1945

Rechtsextremismus als politisch-ideologische Strömung hat sowohl aktuelle gesellschaftliche Ursachen als auch Wurzeln in historischen Traditionen, wobei in Deutschland und Österreich besonders politische, ideologische und personelle Kontinuitäten zum Nationalsozialismus bzw. pränazistischen Deutschnationalismus zu berücksichtigen sind. Schon unmittelbar nach der Befreiung Österreichs durch die Alliierten 1945 hatten die antinazistisch orientierten Gründerparteien der Zweiten Republik ÖVP, SPÖ und KPÖ wichtige Maßnahmen zur Überwindung des Nationalsozialismus gesetzt: Mit dem Verfassungsgesetz vom 8. Mai 1945 wurden die NSDAP sowie jede Neugründung und Wiederbetätigung im nationalsozialistischen Sinne verboten und Österreich damit eine antifaschistische Verfassungsordnung gegeben. Bis heute blieb dieses Gesetz die zentrale Bestimmung zur juristischen Bekämpfung neonazistischer Aktivitäten. Die unter dem Druck der Alliierten vorgenommene "Entnazifizierung", die Säuberung von Staat und Gesellschaft von NS-Anhängern, war jedoch angesichts des Umfanges und der administrativ-bürokratischen Vorgangsweise zum Scheitern verurteilt; sie war insbesondere nicht imstande, das Gros der ehemaligen NSDAP-Mitglieder und Sympathisanten von ihren tiefsitzenden ideologischen Vorstellungen, Vorurteilen und Verhaltensweisen zu "reinigen". Noch 1945 hatte sich eine grundlegende politische Klimaänderung zu vollziehen begonnen, die dem vielzitierten antifaschistischen "Geist von 1945" bald ein Ende bereitete. Im Zuge des kalten Krieges zwischen Ost und West wurden die Nationalsozialisten, die sich ja stets als die Vorkämpfer gegen den Bolschewismus ausgegeben hatten, wieder aufgewertet. Die mehr als 500.000 registrierten Nationalsozialisten (und deren Angehörige) stellten nach der Wiedererlangung des (ihnen 1945 entzogenen) Wahlrechtes bei den Parlamentswahlen 1949 ein beträchtliches Wählerreservoir für die drei Parlamentsparteien dar, auf das keine der Parteien verzichten wollte. Ein nicht geringer Teil der ehemaligen Nationalsozialisten wurde als Funktionäre, Mitglieder und/oder Wähler in ÖVP und SPÖ integriert, wobei auch politische und und bewusstseinsmäßige Zugeständnisse an die ehemaligen Nazis gemacht wurden (Verdrängung der NS-Vergangenheit, Zurückschrauben der Täterverfolgung, Wiedereinstellung von entlassenen Beamten, Lehrern, Professoren, Juristen, Polizisten etc.). Trotz dieses Opportunismus der demokratischen Parteien kam es zur Rekonstruktion des "nationalen Lagers" - in Österreich noch immer gleichbedeutend mit deutschnational und partiell identisch mit rechtsextrem. Im Gefolge des bei den Wahlen 1949 als Auffangbecken für die "Ehemaligen" (NSDAP-Mitglieder) zugelassenen Verbandes der Unabhängigen (VdU) bildeten sich nach und nach, verstärkt aber nach dem Abzug der Alliierten aus Österreich 1955 verschiedene Organisationen, deren Vorläufer zum Teil bereits 1933 bestanden hatten und die ein breites Spektrum von kaum verhülltem Neonazismus bis zu gemäßigterem Deutschnationalismus abdeckten. Auseinandersetzungen zwischen einem kleinen tendenziell eher liberalen und dem deutlich stärkeren "nationalen" Flügel führten 1955 zur Spaltung des VdU, aus dem 1956 die Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ, später auch F) entstand. An der Spitze der FPÖ, die als einzige österreichische Parlamentspartei bis heute ein deutschnationales Bekenntis in ihrem Programm führt, standen ehemalige Nationalsozialisten, wie z. B. der NS-Minister Anton Reinthaller und der SS-Offizier Friedrich Peter.


Quelle:
... ihrer Überzeugung treu geblieben,
Rechtsextremisten, "Revisionisten" und Antisemiten in Österreich,
Hrsg.: DÖW, Wien 1996,
ISBN 3-901142-29-0,
S. 6 u. 7.


Mit freundlichen Grüßen,
Harald
 
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AW: Österreich ein Land voller Nazis?

mein verstand auch nicht.
entweder diese gruppierungen und parteien sind erlaubt, dann müssen auch die demonstrationen erlaubt sein und auch der 3. nationalratspräsident.
oder sie sind verboten, dann muss auch eine demo oder das nationalratsmandat verboten werden.

doch wenn diese gruppierungen wiederbetätigung betreiben, dann dürften sie wohl nicht erlaubt sein.
wenn sie das aber nicht tun, was gibt´s dann für probleme?

betreiben sie nun wiederbetätigung oder nicht?
das allein scheint mir die maßgebliche frage zu sein.
wobei die definition von "wiederbetätigung" vielleicht auch noch eine rollte spielen kann.

aber wenn ja, dann gehören hier die beweise her.

und wenn beweise da sind, dann gehören diese gruppierungen verboten.

und basta.
sonst führen sich doch all unsere gesetze ad absurdum........

Die Gesetze werden so wie so nur dazu gebraucht, um Unrecht zu rechtfertigen. Wer dort am Besten lügt bekommt Recht. Aus diesem Grunde ist hier wie bei den Gewaltspielen und wo anderes Verbote einfach sinnlos.

Ausgenommen, man nimmt das Gebot der Nächsten- :romeo: und Selbstliebe :baden: :morgen: ernst, dann werden Beziehungen :debatte: eingegangen :kuss1: und hergestellt :sekt: und wieder gelöst. :fahren: :winken3:

meint :megaphon: :schaf: rg
 
AW: Österreich ein Land voller Nazis?

Durch einen Artikel im heutigem Standard bin ich nun Klüger.

Der Politologe Walter Manoschek erklärt darin folgendes.

In Österreich ist nationalsozialistische Wiederbetätigung verboten, in Deutschland Rechtsextremismus.

Der deutsche Verfassungsschutz definiert Rechtsextremismus als "unterschiedlich ausgeprägte nationalistische, rassistische oder staatsautoritäre bis totalitäre Weltanschauung, die im Gegensatz zu den grundlegenden Prinzipien der freiheitlich demokratischen Grundordnung steht".
Ein Martin Graf wäre also nach deutscher Definition klar unter rechtsextrem einzuordnen.

Politische Kultur, so Manoschek, sei "etwas Gewachsenes" und lasse sich nicht einfach und schnell verändern. "Durch das Verhätscheln der FPÖ unter Kreisky, die große Toleranz durch die Parteien der Mitte und die Hereinnahme in eine schwarz-blaue Regierung haben wir diese Parteien sozusagen in den Verfassungsbogen geholt", so der Politologe. "Und so lange sie nicht gegen das Verbotsgesetz verstoßen, kann man nichts machen - wir haben sie selber legitimiert".
 
AW: Österreich ein Land voller Nazis?

Durch einen Artikel im heutigem Standard bin ich nun Klüger.

Der Politologe Walter Manoschek erklärt darin folgendes.

In Österreich ist nationalsozialistische Wiederbetätigung verboten, in Deutschland Rechtsextremismus.

Der deutsche Verfassungsschutz definiert Rechtsextremismus als "unterschiedlich ausgeprägte nationalistische, rassistische oder staatsautoritäre bis totalitäre Weltanschauung, die im Gegensatz zu den grundlegenden Prinzipien der freiheitlich demokratischen Grundordnung steht".
Ein Martin Graf wäre also nach deutscher Definition klar unter rechtsextrem einzuordnen.


Zur rechtlichen Situation in Deutschland bitte folgenden Link anklicken:
http://www.recht-gegen-rechts.de/gesetze-gegen-rechts.html

Berichte über die "rechte" Szene in Deutschland und was dagegen im Rahmen der Gesetze möglich ist, unter:
http://www.zeit.de/themen/deutschland/rechtsextremismus/index
 
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AW: Österreich ein Land voller Nazis?

Durch einen Artikel im heutigem Standard bin ich nun Klüger.

Der Politologe Walter Manoschek erklärt darin folgendes.

In Österreich ist nationalsozialistische Wiederbetätigung verboten, in Deutschland Rechtsextremismus.

Der deutsche Verfassungsschutz definiert Rechtsextremismus als "unterschiedlich ausgeprägte nationalistische, rassistische oder staatsautoritäre bis totalitäre Weltanschauung, die im Gegensatz zu den grundlegenden Prinzipien der freiheitlich demokratischen Grundordnung steht".
Ein Martin Graf wäre also nach deutscher Definition klar unter rechtsextrem einzuordnen.

Politische Kultur, so Manoschek, sei "etwas Gewachsenes" und lasse sich nicht einfach und schnell verändern. "Durch das Verhätscheln der FPÖ unter Kreisky, die große Toleranz durch die Parteien der Mitte und die Hereinnahme in eine schwarz-blaue Regierung haben wir diese Parteien sozusagen in den Verfassungsbogen geholt", so der Politologe. "Und so lange sie nicht gegen das Verbotsgesetz verstoßen, kann man nichts machen - wir haben sie selber legitimiert".
alles klaro.
danke wolfgang für die aufklärung.
so ähnlich hab ich´s mir auch gedacht.

das heißt, wir hier in Ö müssten unsere grundlegenden verbotsgesetze ändern (verschärfen), wenn wir martin graf los werden wollten.
so lange das nicht der fall ist, kann er unbehelligt bleiben.
und die demonstranten und burschenschaften auch.
 
AW: Österreich ein Land voller Nazis?

Der deutsche Verfassungsschutz definiert Rechtsextremismus als "unterschiedlich ausgeprägte nationalistische, rassistische oder staatsautoritäre bis totalitäre Weltanschauung, die im Gegensatz zu den grundlegenden Prinzipien der freiheitlich demokratischen Grundordnung steht".
Ein Martin Graf wäre also nach deutscher Definition klar unter rechtsextrem einzuordnen.

Es gibt auch eine österreichische Definition von Rechtsextremismus.
Diese Definition ist im HANDBUCH DES ÖSTERREICHISCHEN RECHTSEXTREMISMUS, (http://www.doew.at/publikationen/rechts/handbuch/inhalt.html),
angeführt.

Nachfolgend eine verkürzte Wiedergabe daraus, die es dem geneigten Leser möglich machen sollte, selbst zu beurteilen, ob und in welchem Ausmaß die angeführten Kriterien auf Martin Graf (FPÖ, dritter Nationalratspräsident) zutreffen.


Zum Begriff des Rechtsextremismus:
Der vorliegende Beitrag stellt eine knappe Zusammenfassung des vom DÖW herausgegebenen, 1994 in dritter Auflage erschienenen "Handbuchs des österreichischen Rechtsextremismus" dar und folgt der dort von Universitätsprofessor Willibald Holzer formulierten wissenschaftlichen Definition des Begriffs "Rechtsextremismus". "Volksgemeinschaft" und "integraler Nationalismus" sind die zentralen Kategorien rechtsextremer Ideologie. Die "Volksgemeinschaft" als fiktive Idee einer ursprünglichen, hierarchisch-patriarchalisch aufgebauten, harmonischen Ordnung wird als Alternative der modernen Industriegesellschaft gegenübergestellt. Ideologien und Bestrebungen, die diese - notfalls auch erzwungene - Harmonie stören, werden als schädlich und "unnatürlich" abgelehnt: Parteienauseinandersetzungen, Liberalismus, Arbeiterbewegung, Bestrebung nach Frauengleichberechtigung. Wünschenswert erscheinen demgegenüber ein nach innen und außen starker Staat und eine als Leistungsgemeinschaft definierte Arbeitswelt. Aus der Idee der - im österreichischen Rechtsextremismus stets als deutsch definierten - Volks- und Kulturgemeinschaft ergibt sich ein meist biologisch-rassistisch ausgerichteter (Deutsch)Nationalismus, der vielfach wiederum eine verharmlosende, entschuldigende Betrachtungsweise des NS-Regimes nach sich zieht ("nationales Geschichtsbild"). Aus dem dem biologisch begründeten Volksbegriff werden Fremdenfeindlichkeit und Rassismus abgeleitet. Unzufriedenheit und Aggression werden auf konstruierte Feindbilder (Minderheiten, ausländische Arbeitnehmer, Fremde u. a.) umgelenkt ("Sündenböcke".
Rechtsextremismus wird weder mit Nationalsozialismus noch mit Neofaschismus oder Neonazismus gleichgesetzt. Unter Neonazismus, einem juristischen Begriff, wird nationalsozialistische Wiederbetätigung im Sinne des Verbotsgesetzes verstanden; dazu gehören u. a. die Leugnung, Verharmlosung, Gutheißung oder Rechtfertigung des NS-Völkermordes, insbesondere des Holcaust. Die Qualifizierung "rechtsextrem" bezieht sich vornehmlich auf das politisch-ideologische Profil, auf Handlungs- und Verhaltensweisen von Organisationen bzw. deren Repräsentanten und Aktivisten, wie sie aus Zeitschriften und Publikationen sichtbar wurden.


Quelle:
Brigitte Bailer-Galanda, Wolfgang Neugebauer;
... ihrer Überzeugung treu geblieben,
Hrsg.: DÖW, Wien 1996,
ISBN 3-901142-29-0,
S. 5.
 
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AW: Österreich ein Land voller Nazis?

Es gibt auch eine österreichische Definition von Rechtsextremismus....
Die Qualifizierung "rechtsextrem" bezieht sich vornehmlich auf das politisch-ideologische Profil, auf Handlungs- und Verhaltensweisen von Organisationen bzw. deren Repräsentanten und Aktivisten, wie sie aus Zeitschriften und Publikationen sichtbar wurden.

Obwohl ich das hier sinngemäß zusammengefügt habe, ist die ganze Studie sehr gut herausgeholt. Aber da es sich nur um eine Erklärung des Rechtsextremismus handelt, so gibt es dafür ja leider noch keine gesetzliche Verankerung und noch viel weniger diesbezügliche Verbotsgesetze.
Deshalb bleibt es nur an meiner Stimmzettelabgabe hängen, mich durchs Wählen meiner Vorzugspartei dagegen zu wehren. Vorher aber muss ich den Zirkus ja durchschauen. Ich habe das fast genau so getan, wie es auch wie folgt aufgelistet ist:
Aus dem dem biologisch begründeten Volksbegriff werden Fremdenfeindlichkeit und Rassismus abgeleitet. Unzufriedenheit und Aggression werden auf konstruierte Feindbilder (Minderheiten, ausländische Arbeitnehmer, Fremde u. a.) umgelenkt.

Sogar der biologisch begründete Volksbegriff wird hier im Denkforum seit längerer Zeit so diskutiert: Sind Österreicher Deutsche?
Und immer wieder geistern die biologischen Vorstellungen als soooo wichtig herum. Dabei gilt es vordringlich, sich auf eine multi-kulti Zukunft einzustellen.

Und das wird mit einer "Kopf-in-den-Sand" Propadanda immer wieder hervor geholt. Also Fremdenfeindlichkeit bis über die Grenzen hinaus. Immer wieder heißt es: Wir müssen uns schützen, wir müssen uns wehren gegen alles, was uns nicht behagt. Und das Unbehagen, die große Unzufriedenheit wird angeheizt. Zunächst gegenüber konstruierten Feindbildern und in der Folge gegenüber anderen Parteien, dann gegenüber die Politiker, den Staat im Allgemeinen, um dann gänzlich diffus zu werden: nichts passt, alles ist "unzumutbar." Auch gegenüber der EU (Europavertrag - nur Nachteile) für uns als Nettozahler. Welch ein Geschrei - mit Händen, Füßen, verzerrten Gesichtern, wütender Stimme.

Und letztlich dient alles einem Zweck: Die Stimmung nach rechts zu treiben und die Vorteile vornehmlich der Partei umzusetzen: Finanzielle Spitzen-Politikerbezüge und feine Machtausübung. Es sieht aber so aus, als wäre keine Partei frei davon.

Und da nascht der Boulevard fließig mit. Die Leute werden systematisch mit Unzufriedenheit übergossen - weil das kritische Berichterstattung heißt und die Auflagen steigert.
Politisch heißt das für den Bürger nur: Wähle das kleinste Übel.
Persönlich emotionell heißt das: Gib dem Staat, was des Staates ist - aber entwickle deine Seele frei.
LG
 
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AW: Österreich ein Land voller Nazis?

Aber da es sich nur um eine Erklärung des Rechtsextremismus handelt, so gibt es dafür ja leider noch keine gesetzliche Verankerung und noch viel weniger diesbezügliche Verbotsgesetze.

Im "Handbuch des österreichischen Rechtsextremismus", Hrsg.: DÖW, gibt es ein eigenes Kapitel zum Thema: Rechtsextremismus und Strafrecht (S. 625 - 647), Autor: Heinrich Gallhuber.

Dieses Kapitel ist online im pdf-Format zu lesen.
Dazu bitte diesen Link anklicken:
http://www.rechtsgeschichte.jku.at/...nbehelfe/Rechtsextremismus_und_Strafrecht.pdf
 
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