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mit-Petent gesucht -

plemer

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28. Februar 2009
Beiträge
13
Ergänzend bzw, zur Korrektur der Öffentlichen Petition an den Deutschen Bundestag 25.2.2009

Der Deutsche Bundestag möge beschließen ...
Ein Kunstmaler auch dann durch Art.5 Abs.3 GG. rehabilitiert wird. Wenn ein Kunstmaler selbst gemalte Bilder, in einer Fußgängerzone herstellt und an Straßenpassanten verkaufen möchte.

Zugegeben, Grund einer Lese’rechtschreibschwäche . tu ich mir schwer die Sicherstellung Art.5 Abs.3 GG. erklären zu müssen. Das heißt aber nicht. wie die öffentliche Gewalt es Behauptet.
“Der“ Kunstmaler, die Schrankenregeln der Kunstfreiheitsgarantie nicht begreifen würde.
Klar, wird auch im (Mephisto-Urteil) eindeutig darauf hingewiesen Die Freiheitsgarantie Art.5 GG nicht schrankenlos gewährt ist.
das heißt aber nicht, Das „Kunst“ bereits durch eine kommunalpolitische Erlaubnisverweigerung, formal verboten werden darf.
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Siehe Teilkorrektur durch das OVG für NRW.
Kunst durch keine Düsseldorfer (Fußgängerzonen-Ordnung) verboten werden kann-
Az. -9-A-1646 / 79
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Siehe Voll Korrektur Bundesverfassungsgericht
So gesehen, auch nicht durch ein Landesstraßen- Wege- Gesetz NRW.
Az -1-BvR-183-81-
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Und was hat das Verbreiten von Kunst, mit dem verkaufen von Bilder zu tun ?
fragt das Oberlandesgericht-Köln zur Ahndung von Kunstmaler auf einer öffentlichen Straße.
Az. OLG Köln, Beschluß vom 15. 12. 1981 - 1 Ss 970/80
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Aus dieser unsinnigen Frage werde ich erst 1984 entlassen.
siehe Presse, Kunstmaler musste 20 Jahre lang umsonst Ordnungsstrafen zahlen,
Rehabilitiert werde ich aber nie.
Die Kommunal- und Landtagspolitiker NRW. flüchten in die Ausrede. Dass der Kunstmaler, als stadtbekannter Querulant die OVG-Urteile und die Verfassungsrechtsprechung unbelehrbar Provozieren wolle.
Siehe:
Ordnungsamt Düsseldorf vom 02.03.1983
in Folge, werden meine Beschwerden durch Stadt- und Landtagspolitiker NRW. bis heute Abgewiesen.
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Ich betone Dass ich hier keine Erlaubnis ablehne, die ich meiner Absicht und Tätigkeit in einer Fußgängerzone nicht einmal Formal benötige, siehe Ordnungsamt Düsseldorf vom 22.12.2006
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Wenn ein Kunstmaler aber, auf eigene Kosten und durch mehrere Instanzen einer oberen Rechtsprechung “jahrelang“ nachweisen muss, dass ein Kunstmaler beim Herstellen und Verkaufen selbst gemalter Bilder, in einer Fußgängerzone, kein Gewerbe ausübt. Dann muss doch mal Schluss sein, die Kunstfreiheitsgarantie. Mit der Düsseldorfer Erlaubnisverweigerung zum Anbieten von Waren und Dienstleistungen,, in einer Fußgängerzone, verbieten dürfen, können zu wollen.
Oder mit welcher Nötigung soll ich hier Kommunal- und Landespolitisch in NRW. verfolgt werden?

Siehe Oberbürgermeister Düsseldorf.
vom 16.03.2007 und vom 27.10.2008
Wo die Kunstfreiheitsgarantie zwischenzeitlich, als ein nicht real existierendes Grundrecht diffamiert. Wird.

Mit freundlichen Grüßen.

alias Plemmer
 
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AW: mit-Petent gesucht -

Hallo,
Dein Text ist etwas verworren und unübersichtlich, musste mehrmals lesen um zu ahnen worum es geht. Sicher bin ich mir nicht es verstanden zu haben.

Da ich selbst als bildender Künstler tätig bin interessiert mich die Sache und ich würde mich gerne mit Dir solidarisch zeigen.

Nur was ich aus dem Text herauslese sind zwei verschiedene Dinge, zum Einen die Kunstfreiheit alles ausdrücken zu können was die Gesellschaft hergibt und zum Anderen der ambulante Handel auf der Straße.
Da scheiden sich die Geister und das zu Recht, ein materielles Geschäft mit Gewinnerwartung ist keine künstlerische Aussage auch nicht vor dem Gesetz und das ist gut so.

Du kannst auf der Straße eine Performance (Aktionskunst) abhalten ohne Gewerbeschein, ob mit oder ohne Erlaubnis des Amtes kommt auf die Sache an. Aber Du kannst nicht auf der Straße Bilder verkaufen und dieses als Kunstaktion deklarieren, ist es nicht, es ist in erster Linie ein Geschäft mit Gewinnerwartung. Ob Du da nun selbst gemalte Bilder verkaufst oder selbstgemachten Käse spielt keine Rolle, es ist ein Geschäft und kein künstlerisch/kreativer Prozess auf der Strasse.

So gesehen ist es doch eine einfache Trennung zwischen den Bereichen.

Begrüsse es, dass vor dem Gesetz der Tausch von Waren mit Geld nicht als Kunstform anerkannt ist, sondern als Handel. So bleibt der Kunst ein ideeller Wert der nicht durch Warentausch definiert ist, sondern durch Wahrnehmung.

Natürlich kann ein selbst gefertigtes Bild eine Ware sein und zum Verkauf angeboten werden aber dann gelten die Gesetze der Wirtschaft denn es ist ein Handel mit Waren.

Will man, dass der ideelle Wert des Bildes dominant erhalten bleibt, kann man es in einer Ausstellung präsentieren und der Öffentlichkeit zugänglich machen, es Verschenken oder anderweitig ohne materiellen Tausch verbreiten.

Auf der Straße wäre z.B. eine Performance (Aktionskunst) denkbar bei der Du spektakulär Deine Bilder den Passanten vorführst und sie eventuell verteilst aber kein Geld verlangst. Viele Menschen sind dankbar wenn auf ihrem täglichen Weg von der Arbeit etwas abwechslungsreiches geschieht. Bei dieser Aktion könntest Du Werbung für Dein Atelier machen und darauf hinweisen, da kommen dann die interessierten Leute und kaufen Deine Werke. Dafür braucht es keinen Gewerbeschein für ambulanten Handel aber steuerlich angemeldet sollte es sein.

Auf der Straße Bilder Malen und Verkaufen ist vor dem Gesetz ein Handel und keine Kunstaktion. Finde es richtig, sonnst könnte jeder Bänker auf der Straße Kredite anbieten oder jeder Versicherungsagent Policen im Namen der Kunst. Damit wäre die Kunst vollends vom Kommerz geschluckt.
Das will jedoch niemand, denn selbst Wirtschaftsbosse sind zum Ausgleich Kunstliebhaber. Es sind zwei verschiedene Dinge die gleichberechtigt nebeneinander stehen. Sie zu vermischen ganz generell würde das Leben nicht verbessern oder vereinfachen, es wäre ein Verlust in einer wirtschaftlich dominierten Welt wie wir sie zur Zeit haben in vielen Bereichen.

gruß fluuu
 
AW: mit-Petent gesucht -

lieber klugscheißer Fluuu.
Du hast vollkommen recht. das verkaufen von Kunst hat überhaupt nichts mit der freiheitsgarantie kunst zu tun, dieser Sachverhalt wird auch verfassungskonform durch das gewerbe- und straßengesetz abgedeckt.
Gesetz ist Gesetz.
Also muss man Gesetzeskundig sein, um zu erkennen, Wo das immaterielle verbreiten von kunst, durch das materielle Verkaufen getrennt ist. ehe du also dummes subjektives zeug laberst. und einen Kollegen als dummkopp mobbst, musste wissen warum auch Galeristen und kunstverwerter. das kunstverbreiten erlaubnisfreie erlaubt ist.
denn der Wirk- und Werkbereich der Kunst ist der Kunstfreiheitrsgarantie mit eingeschlossen,also eine untrennbare verfassungsgarantie, wenn also Galleristen und Kunstverwerter ihre dienbstleistung (Verkaufen), nicht umsonst leisten müssen. wieso soll ein urproduzent kunstmaler seine Arbeit verschenken? um für sich werbung zu kommunizieren, Blöder geht die abwertung von Arbeit gar nicht mehr. Egal was dabei kunst ist.
wer also kunst herstellt und verbreitet, ist so auch vor dem Vorwurf des ordinären verkaufen geschützt, auch dann, wenn das verkaufen gesetzlich nichts mit dem Verkaufen von bilder auf einer offentlichen straße zu tun hat.
Der witz ist nur, dass ein Oberlandesgericht köln aus der Sache Verbreiten, erst mal das verkaufen manipulieren muss.
Also steht in dem Urteil, wenn die staatsanwaltrschaft bedenken hat, das verbreiten von kunst als verkaufen von kunst zu werten, dann machen wir doch aus dem verkaufen von kunst einfach das anbieten von waren und dienstleistungen ohne gewerbeschein. dann stimmt auch der gesetztliche Rahmen. für das Gewerbliche verkaufen. Wie aber weist ein Kunstmaler einem Oberlandesgericht korrupte Richterwillkür nach wenn Alle Fluu'ser dieser unserer weltanschauung sich überzeugen lassen, nicht korrupte Richter sind Looser, dieser unserer gesetze nur der Kunstmaler, der die verwirrung nicht mehr an dummköppe vermitteln kann.

Leck mich!
 
AW: mit-Petent gesucht -

...es ist mir zusehr wirres Zeug, nehme Dein Angebot an, wenn es Juckt 'Leck mich!' das hilft.
Wer Prozessieren als Hobby hat sollte es weder mit Handel noch mit Kunst vermischen, es kann nur Quark dabei rauskommen. Die bundesdeutsche Justiz verkörpert die Macht des Staates und den Staat umkippen im Interesse eines Einzelnen kann nicht funktionieren. Also kann man als Einzelner ein ganzes Leben mit dem Hobby Prozessieren verbringen ohne die geringste Entwicklung aber wenn es Spaß macht ist auch etwas gewonnen.

gruß fluuu
 
AW: mit-Petent gesucht -

Geht es um ein Reisegewerbeschein?

Oder um Aktions-Straßen-Kunst mit Spendendose?

Kunstfreiheit hin oder her - ABER man sollte wissen, das Freiheit UND Ge_Rechtigkeit zwei entgegen gesetzte Begriffe sind. Egal wie man das versucht, Freiheit und Ge_Rechtigkeit unter einem Hut zu bekommen, am Ende muss man das Eine für das Andere opfern oder umgekehrt.

Was ich damit sagen will: Entweder nimm Dir die FREIHEIT, die DU für DEINE KUNST in Anspruch nehmen willst oder aber Du opferst die Freiheit für den Rechtsweg, der aber KEINE Ge_Rechtigkeit beansprucht. Fristen und Verfahren, Anträge und so weiter bis in welche Instanz in wie vielen Jahren.......???

Da ich selbst Künstler bin, ist es eine bittere Er_Kenntnis, dass Kunst und Kommerz sehr häufig unvereinbar miteinander sind. Sicherlich gibt es auch Künstler, die dies besser miteinander vereinbaren können, aber das sind nur sehr wenige. Das Einkommen eines durchschnittlichen Künstlers in NRW beträgt seit Jahren schon weniger als die Regelsätze für Hartz IV.

Damit hast Du jetzt die Chance zum Wählen! Ich nenne es auch die maximale Chance zum Wählen FÜR das Bestmögliche.

Demnach zur Wahl:
1. Freiheit
2. Ge_Rechtigkeit
3. Kommenz

Das man alle drei Wünsche auf einmal erfüllt, ist zwar möglich, aber höchst unwahrscheinlich. Abstriche muss man in Kauf nehmen.

Ich hoffe meine Denkanstöße pulsieren ~ ~ ~ #

Lieben Gruß
Axl
 
AW: mit-Petent gesucht -

Geht es um ein Reisegewerbeschein?
Oder um Aktions-Straßen-Kunst mit Spendendose?
Da ich selbst Künstler bin, ist es eine bittere Er_Kenntnis, dass Kunst und Kommerz sehr häufig unvereinbar miteinander sind.
>* ich meine, das es gut ist, dass sie unvereinbar sind, was soll sonst den unterschied ausmachen.*<

also ist die Wahl nicht schwer:
1. Freiheit
>*die wird mir Verfassungs-garantiert. ist also einklagbar.*<

2. Ge_Rechtigkeit
>*Ist mir gewährt worden, vom OVG. und Karlsruhe. siehe Az. oben*<

3. Kommenz
>*Hat überhaupt nichts miteinander zu tun. Auch Galeristen und kunstvertreiber, verkaufen keine Kunst im Sinne der Gewerbeordnung sondern vermitteln im Sinne der Kunstkommunikation.
Dadurch sind alle drei Wünsche auf einmal erfüllt, Abstriche muss man nur in Kauf nehmen, wenn die Öffentliche Gewalt. die zusammenhänge nicht akzeptiert.*<


Ich hoffe meine Denkanstöße pulsieren ~ ~ ~ #
>*Auch bei auch künstler die von nichts eine Ahnung haben.und nur aus freude am blödsein hier rumblödeln.*<
Lieben Gruß
Alias Plemer
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: mit-Petent gesucht -

>*Auch bei auch künstler die von nichts eine Ahnung haben.und nur aus freude am blödsein hier rumblödeln.*<

...gut, dass es den Threaderöffner plemer gibt, die Allmacht im Universum die über allem irdischen steht und für den nichts gilt was für jeden anderen Sterblichen gilt. *lach mich tot*

gruß fluuu
 
AW: mit-Petent gesucht -

*lach mich tot*
damit gehörste leider zu den sterblichen, ich aber stehe in den reihen Don Quichotte, josef Byeus, götz von berlischen.
 
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AW: mit-Petent gesucht -

Zeilinger ;
harmoniesüchtig, denkt lieber mit fremde zitate,

Plemer:
Streitsüchtig , dafür mit eigenem Denken, das sich nicht auf vermuten und will mal annehmen, Erstreckt.:haare:
 
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