Richtig, nur ist Nationalismus nicht NationalsozialismusBestraft werden öffentliche Äußerungen oder Handlungen, die ihren Ursprung in einer Ideologie oder sonstigen Geisteshaltung haben.
Solange sie im Verborgenen bleiben, können sie nicht bestraft werden und dementsprechend brauchen sie auch nicht in Gesetzen erwähnt zu werden.
Auch der Nationalsozialismus, der im Verborgenen existiert, ist nicht strafbar, aber die öffentliche Verherrlichung des Nationalsozialismus ist sehr wohl strafbar und dadurch wird der Nationalsozialismus in Gesetzen erwähnt - beispielsweise § 130 StGB.
Ich gehe hier von der "eigentlichen" Bedeutung des Wortes aus. Was jemand im Alltag meint, mag davon abweichen, und es mag davon auch viele Versionen geben, je nach Ort und auch je nach Zeit. Insofern kann "man" nahezu Beliebiges damit "meinen", und man kann darüber dann so trefflich streiten wie über Geschmack. Mag für viele interessant sein, für mich aber eher nicht.Das hat den Hintergrund, dass es zwei Interpretationen des Begriffs Nation gibt - die konservative und die offene Interpretation.
Du beschreibst die offene Interpretation, die bei Länderspielen zu sehen ist und weniger mit Nationalismus zu tun hat, als mit Wettkampf und auch mit dem Stolz auf das eigene Land. Denn stolz auf das eigene Land zu sein ist nicht verwerflich, wenn man auch mit dazu beiträgt, dass das Land Gründe dafür bietet.
Bei Länderspielen an denen Frankreich beispielsweise beteiligt ist, ertappe ich mich, wie ich die europäisch aussehenden Spieler zähle. Frankreich hat historisch bedingt Bürger aus aller Herren Ländern, aber viele weiße Franzosen - oder solche, die sich dafür halten - sind nationalistischer als wir. Beim Länderspiel wird trotzdem die Nationalmannschaft bejubelt, so bunt sie auch aussehen mag.
Nette und sympathische persönliche Anekdoten (kein Sakrasmus!), inhaltlich aber off topic.Ich habe ja auch gern ein paar PS mehr unter der Haube, denn allein schon beim Überholen auf der Landstraße sorgen sie für mehr Sicherheit, aber die Zeiten, als ich an der Ampel meinen Nebenan provoziert habe, liegen inzwischen lange zurück. Mein Sohn hatte mein Auto für Zwei Tage und erst dann habe ich erfahren, wie schnell mein Auto fahren kann. Einen Anschiss gab es anschließend trotzdem...
Die Drängler auf der Autobahn nerven inzwischen, aber die Raser in der Stadt gehören zu einer anderen Kategorie. So blöd war ich eigentlich nie. Ich weiß nicht, was man damit beweisen will und von wem man dabei glaubt, dass man bewundert wird. In der Stadt kann jeden Moment etwas dazwischen kommen.
Das mag eine aus der Historie heraus eine verständliche Begründung sein, aber Gesetzestexte haben nicht die Aufgabe, einer Erinnerungskultur zu dienen, sondern unmittelbar und bindend vorzugeben, was aktuell Recht bzw Unrecht ist.Es hat kürzlich wieder einen Versuch gegeben, den Begriff Rasse aus Art. 3 Abs. 3 GG zu entfernen, aber die Jüdische Gemeinde war dagegen, weil die Gefahr besteht, dass die Erinnerungskultur dadurch Schaden abbekommt.
Eine "Hand Gottes" - Passage im Fussballregelwerk als Andenken an den seligen Maradona wäre ja auch unpassend.
Ich habe in jenem Link nachgeschaut und nach den Worten bzw Wortteilen "anführungszeichen", "empf...", "vorsch..." und "setzen" gesucht, aber nichts dergleichen (bei "setzen" gibt es nur ein "fortsetzen", aber auch nicht in dem von dir dargestelten Kontext).Ich habe oben das Wort Rassismus mit einem Link unterlegt. Dort wird empfohlen, das Wort "Rasse" in Anführungszeichen zu setzen und es wird darauf hingewiesen, dass man den Rassismus nur dann bekämpfen kann, wenn man ihn auch so benennt, denn die Kriterien, ab wann Rassismus zum Einsatz kommt, werden von denen bestimmt, die ihn praktizieren.
Was genau wird dort mit welchen Worten/Passagen empfohlen?
Man könnte in Gesetzestexten "Rassismus" anführen, wenn in einer Fußnote definiert ist, was genau (und rechtlich bindend) damit gemeint sei.
Aber so wie es ist, ist es juristisch einfach unrichtig, weil inhaltlich falsch.
Im Alltag ist es üblich, sein Abscheu durch Verwendung von "Bösen Wörtern", die Ähnliches beschrieben, Ausdruck zu verleihen. Rassismus ist ien böses Wort, und damit sind manche geneigt, etwas Abscheuliches, das einem Rassismus ähnlich ist, mit diesem Begriff zu belegen. So bezeichnen auch manche Fundamentalvegetarier Tierschlachtungen als "Mord". Inhaltlich unrichtig, aber es gibt Ähnlichkeiten mit Mord, und Mord ist ein allseits als "Böses Wort", das Abscheu hervorruft bekannt, und somit ein plakatives, um der eigenen Verabscheuung Ausdruck zu verleihen.
Soweit nicht unüblich, aber Gesetzestexte haben auch nicht die Aufgabe, eines Abscheu zum Ausdruck zu bringen.


