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Leben wir noch in einer Demokratie oder schon in einer Art Diktatur?

Ja, so wie dieser Manden hier DF, der bestrebt ist alle von iher Gott/Schöpferlosigkeit zu befreien.
Richtig, die hält er für schlimm.
Ich hingegen halte Menschenhass für schlimm.
Wie ist eigentlich die Gesinnung von Einschlägigen und Derartigen eigentlich ?
Das solltest du mindestens so gut wissen wie ich, da du mehr Berührungspunkte mit ihnen hast als ich.
Weißt es dennoch nicht, dann lerne und überlasse deine Aufgaben nicht anderen.
Aber offensichtlich nicht gut !
Offensichtlich, basierend worauf ?
 
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Das ist F A L S C H. Als Beispiel hier dient Hochverrat.
Andererseits werden die meisten Delikte bzw Verbrechen, die körperliche Schäden beim Opfer hinterlassen, NICHT als Kapitalverbrechen eingestuft.
Darüber hinaus gibt es viele Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit, die straffrei oder sogar geboten sind.

bist Du ein Autist?
dann empfehle ich Dir den Duden


Hochverrat ist übrigens (aus autistischer Sicht) ein dummes Beispiel,
da es diesen Straftatbestand gar nicht mehr gibt
oder dieser nicht mehr angewendet wird

sonst wäre ja Merkel nach ihrer Öffnung der Außengrenzen einen Kopf (caput) kürzer gemacht worden
und
dasselbe wäre mit ihr nach den Corona-Einschränkungen passiert

Wenn das "gefährliche Hobby" beispielsweise Nichtbefolgung einer Quarantäne ist, dann folgt daraus Gemeingefährdung.
die Nichtimpfung ist kein 'gefährliches Hobby'

die Einschränkung der Grundrechte von GESUNDEN Menschen
wird bestraft
(das werden die verantwortlichen Politiker noch erleben)
 
Aha, hat sie das ? Oder ist das nur eine unwahre Behauptung von dir ?


Schon einmal nachgedacht, warum ?
jetzt phantasierst Du wieder,
bzw. hast Gedächtnisschwund
Es geht um Handlungen. Das heißt, auch wenn man gesund ist, aber kein infektiöses Objekt mit sich trägt, kann das durchaus eine Handlung gemäß dieses Paragraphens darstellen. Womöglich kann schon das Aufstacheln von Anderen, derlei Handlungen zu begehen, eine solche Handlung darstellen.
Es geht um Handlungen.
Das heißt, auch wenn man es trotz der Grundrechteinschränkungen gut meint und nicht gekauft wurde,
kann das für einen Politiker durchaus eine Handlung gemäß dieses Paragraphens darstellen.
Womöglich kann schon das Aufstacheln von Anderen, derlei Handlungen zu begehen, eine solche Handlung darstellen.
 
Hochverrat ist übrigens (aus autistischer Sicht) ein dummes Beispiel,
da es diesen Straftatbestand gar nicht mehr gibt
oder dieser nicht mehr angewendet wird
Deine Inkompetenz ist unfassbar. Nicht nur, dass du die Bedeutung von "Kapitalverbrechen" nicht erfasst, du behauptest zusätzlich noch eine plumpe Unwahrheit während du nicht vorhandene Kompetenz vorspielen willst. Beweis:
sonst wäre ja Merkel nach ihrer Öffnung der Außengrenzen einen Kopf (caput) kürzer gemacht worden
und
dasselbe wäre mit ihr nach den Corona-Einschränkungen passiert
Nur, wenn solche wie du das Sagen hätten - und ich meine mich erinnern zu können, dass manche deiner Freunde dies bei einschlägigen Kundgebungen auch gefordert hätte. Aber, zum Glück beschränkt sich deine Macht auf das Verfassen von irrigen Postings.

die Nichtimpfung ist kein 'gefährliches Hobby'
Völlig egal, ob Hobby oder nicht. Man darf seine Mitmenschen nicht über Gebühr gefährden. Was rechtlich akzeptabel ist und was nicht, bestimmst nicht du, sondern diese Entscheidung wird verfassungsgemäß getroffen.
die Einschränkung der Grundrechte von GESUNDEN Menschen
wird bestraft
(das werden die verantwortlichen Politiker noch erleben)
Tja, und gerade gesunde (männliche) Menschen werden verfassungsgemäß in ihrer Freiheit eingeschränkt und für gewisse Zeit zum Wehr- oder Zivildienst verpflichtet. Und jetzt, jammere los.
 
Zuletzt bearbeitet:
jetzt phantasierst Du wieder,
bzw. hast Gedächtnisschwund
Ob ich Gedächtnisschwund habe oder du phantasierst ließe sich ermitteln, indem du deine Behauptung belegst. Aber, das hast du bislang nicht getan, sondern nur behauptet.
Es geht um Handlungen.
Das heißt, auch wenn man es trotz der Grundrechteinschränkungen gut meint und nicht gekauft wurde,
kann das für einen Politiker durchaus eine Handlung gemäß dieses Paragraphens darstellen.
Womöglich kann schon das Aufstacheln von Anderen, derlei Handlungen zu begehen, eine solche Handlung darstellen.
Das wäre dann ein weiterer Grund, warum deine Behauptung in Posting #1805 F A L S C H ist.
Danke für die Unterstützung meiner Beweisführung.
 
...sonst wäre ja Merkel nach ihrer Öffnung der Außengrenzen einen Kopf (caput) kürzer gemacht worden
und
dasselbe wäre mit ihr nach den Corona-Einschränkungen passiert
Das wäre der Fall gewesen, aber nur in der Zeit, in der du lebst, nämlich bevor Deutschland demokratisch wurde. Dass du es gerngehabt hättest, Merkel einen Kopf kürzer zur erleben, ist nicht zu übersehen, denn genau diese Zeiten sehnst du herbei.
 
diese Entscheidung wird verfassungsgemäß getroffen
Autisten erkennen nicht,
ob es sich um Recht oder um Paragraphenreiterei handelt

Du und Anideos erkennen nicht,
ob es sich um ein Urteil über einen Gesprächsgegenstand
oder um eine Willkürentscheidung in einem modischen Diskurs handelt

Deine Heimat ist der Unrechtsstaat
(und Anideos ist ein Antidemokrat)
 
Das wäre dann ein weiterer Grund, warum deine Behauptung in Posting #1805 F A L S C H ist.
Danke für die Unterstützung meiner Beweisführung.

Du stülpst Deine kaputte Rechtsauffassung
über meine Argumentation
und behauptest dann,
ich hätte irgendetwas in Deinem Sinne bewiesen

in Wirklichkeit sind mein Beitrag

Es geht um Handlungen.
Das heißt, auch wenn man es trotz der Grundrechteinschränkungen gut meint und nicht gekauft wurde,
kann das für einen Politiker durchaus eine Handlung gemäß dieses Paragraphens darstellen.
Womöglich kann schon das Aufstacheln von Anderen, derlei Handlungen zu begehen, eine solche Handlung darstellen.


und meine Rechtsauffassung komplementär




#1805

§ 178 StGB Vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare KrankheitenWer eine Handlung begeht, die geeignet ist, die Gefahr der Verbreitung einer übertragbaren Krankheit unter Menschen herbeizuführen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen, wenn die Krankheit ihrer Art nach zu den wenn auch nur beschränkt anzeige- oder meldepflichtigen Krankheiten gehört.

deswegen sollte man die Regierung bestrafen,
denn diese behauptet, daß geimpfte Menschen die Krankheit nicht übertragen können
und hat veranlasst,

  • daß geimpfte Menschen sich nicht testen lassen müssen
  • daß positiv getestete Geimpfte im Krankenhaus (!!!) weiter arbeiten müssen

der § meint eigentlich nur,
daß kranke Menschen, die ihre Krankheit verschweigen und absichtlich oder fahrlässig weitergeben,
bestraft werden können


gesunde Menschen, die nichts weitergeben können, sind vom § nicht betroffen
 
Autisten erkennen nicht,
ob es sich um Recht oder um Paragraphenreiterei handelt
Das ist erfreulich für dich, aber höchst irrelevant hier.
Du und Anideos erkennen nicht,
ob es sich um ein Urteil über einen Gesprächsgegenstand
oder um eine Willkürentscheidung in einem modischen Diskurs handelt
Was Anideos oder ich erkennen oder nicht ist von deiner Warte her nicht zu beurteilen, es liegt hinter deinem Horizont.
Deine Heimat ist der Unrechtsstaat
(und Anideos ist ein Antidemokrat)
Meine Heimat ist Österreich, und Österreich ist ein Rechtsstaat.
Was du von Österreich hältst oder nicht ist zwar unwichtig, aber
durchaus uninteressant. Für mich wie für Österreich.
 
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Du stülpst Deine kaputte Rechtsauffassung
über meine Argumentation
und behauptest dann,
ich hätte irgendetwas in Deinem Sinne bewiesen
Das kann und darf ich. Du hast zwar wohl nicht beabsichtigt, aber da du nicht
verstehst was du von dir gibst, ist es dir passiert, dass du meine Beweisführung unterstützt
und dich selbst widerlegst. Blöd gelaufen, lerne daraus.
in Wirklichkeit sind mein Beitrag
Es geht um Handlungen.
Das heißt, auch wenn man es trotz der Grundrechteinschränkungen gut meint und nicht gekauft wurde,
kann das für einen Politiker durchaus eine Handlung gemäß dieses Paragraphens darstellen.
Womöglich kann schon das Aufstacheln von Anderen, derlei Handlungen zu begehen, eine solche Handlung darstellen.
Kann darstellen, wenn man beispielsweise seine Sorgfaltspflicht verletzt.
So kann Kickls Aufruf zur Anwendung eines Entwurmungsmittels zur Behandlung und/oder Vorbeugung von bzw gegen Covid
durchaus strafbar sein, auch wenn er es gut meinte (was aber in der Tat unglaubwürdig wäre). Denn, Sorgfalt bedeutet auch, sich
entsprechend gut und richtig zu informieren, und das bedeutet als Quelle anerkannte Wissenschaft und nicht Internetgenies wie
Belair, Frenilshtar, Reitschuster oder du. Man darf auch niemanden straffrei aus dem Fenster werfen in dem guten Glauben, dass nach der
Physik seiner Quelle im Internet der Defenestrierte keinen Schaden nehmen würde.

Konkrete Beispiele, die es in unserer Rechtsgeschichte gegeben hat, waren Tiefgläubige, die ihre Schutzbefohlenen trotz medizinischer Notwendigkeit nicht zum Arzt brachten, sondern durch Gebete heilen wollten. Ein Arzt, der nach den Regeln medizinischer Kunst handelt,
dabei aber beispielsweise jemanden bei einer riskanten Operation tötet, ist schuld- und straffrei. Selbiges gilt auch für andere Bereiche, wenn
man sich an den "Stand der Technik" bzw "Stand des Wissens" hält. Diesen geben aber nicht einzelne Schreihälse im Internet vor, sondern jene, die sich wissenschaftliche mit einem Fachgebiet beschäftigen. Und auch dort nicht einzelne Personen, sondern die Gemeinschaft derer.
und meine Rechtsauffassung komplementär
Dass deine Rechtsauffassung der rechtsstaatlichen bisweilen komplementär ist, hast du schon mehrmals gezeigt.
Vielen Dank für die erneute Erklärung, ich freue mich für dich.



#1805

deswegen sollte man die Regierung bestrafen,
denn diese behauptet, daß geimpfte Menschen die Krankheit nicht übertragen können
Und bislang habe ich keinen Beleg gesehen, dass "die Regierung" die von dir unterstellte Behauptung auch in Wahrheit getätigt hätte.
Falls sie das tatsächlich getan hätte wäre zu ermitteln, auf welcher Basis sie ihre Behauptung getätigt hatte und ob sie dabei ihre Sorgfaltspflicht in irgendeiner Weise verletzt hatte.
und hat veranlasst,

  • daß geimpfte Menschen sich nicht testen lassen müssen
  • daß positiv getestete Geimpfte im Krankenhaus (!!!) weiter arbeiten müssen
Du meinst, die Regierung wäre für jegliches Versäumnis von Maßnahmen, die für eine maximale Wirkung gegen die Pandemie angezeigt waren, zu bestrafen ? Dann viel Spaß bei der Diskussion mit Frenilshtar und seinesgleichen, der die Regierung für jegliche Maßnahmen, die irgendwelche Einschränkungen von Freiheiten zur Folge haben, bestrafen will.

Sei dir gewahr, Rechte sind nicht absolut und Entscheidungen beinhalten immer und notwendiger Weise Abwägungen. Wo man nichts abwägen muss, gibt es auch nichts zu entscheiden.
der § meint eigentlich nur,
daß kranke Menschen, die ihre Krankheit verschweigen und absichtlich oder fahrlässig weitergeben,
bestraft werden können
Das hast du schön geschrieben.
gesunde Menschen, die nichts weitergeben können, sind vom § nicht betroffen
Das ist F A L S C H, denn im Paragraphen steht nichts von "weitergeben". Es gibt auch andere Wege, Gefahr der Verbreitung einer übertragbaren Krankheit unter Menschen herbeizuführen als selbst infiziert zu sein und sie weiter zu geben. Aber, auch das liegt wohl hinter deinem Horizont.
Selbst nachdem ich schon ein konkretes Beispiel angeführt habe, aber das hast du entweder nicht gelesen, einfach nicht verstanden oder gibst vor es nicht verstanden zu haben. Egal was, deine Behauptung ist F A L S C H. Falls du auch das nicht verstehst, deine Behauptung ist U N R I C H T I G.
 
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