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Hunger

@dasinci: Es ist wurscht wie es in Deinen Ohren klingt und in welchen Schubladen Du denkst, mache die Augen auf und sehe selbst.
 
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Bei aller Kritik an Großzügigkeit gegenüber Bedürftigen scheint man zu vergessen, dass durch die Überproduktion von Lebensmitteln nicht nur Entwicklungsländer Schaden nehmen, sondern eigentlich in erster Linie die Industrienationen in unseren Breitengraden. Man sollte bei solchen Themen bei sich selbst anfangen, sich fragen, wie es den Menschen im eigenen Land, den Nachbarn geht, ob es uns und ihnen tatsächlich so gut geht, dass man weiter hinaus gehen kann mit der Attitüde, eine vorbildliche Gesellschaftsform zu leben, die allen Gliedern gerecht wird. Ich finde, dass wir nicht so weit sind und bis dahin sind solche Debatten darüber, wie "wir" den Welthunger bekämpfen können, anmaßend. Eine Kette ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied. Wenn es in unserem weiteren Umfeld keinen leidenden Menschen gibt, sind unsere gesellschaftlichen Angewohnheiten exportfähig.
 
Wofür/wogegen es aber keinen Paragraphen gibt, ist nicht strafbar. Also Auslegung hin oder her, angeklagt kann immer nur nach Paragraphen werden. Gibt es diese nicht, gibt es auch keine Anklage.
 
Es gibt allgemein gefasste Patagraphen, die man entsprechend auslegen kann.

http://de.wikipedia.org/wiki/Verbrechen_gegen_die_Menschlichkeit


Artikel 7 des Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs:

  • Absatz 1: Jeder der folgenden Akte, wenn sie im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung und in Kenntnis des Angriffs erfolgen:
....


  • (k) Andere unmenschliche Behandlungen ähnlichen Charakters, die vorsätzlich großes Leid oder schwere körperliche oder mentale Verletzungen verursachen.
    Artikel 7 des Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs:
 
Geschäftetreiben an sich ist kein Angriff, ebensowenig Profitstreben an sich.
Wenn deine Schuldigen nicht gerade Menschen als Versuchskaninchen missbrauchen, hast du da einen unpassenden Paragraphen gewählt.

Das ist das Gute an einem integren Rechtssystem, dass man sich eben nicht Paragraphen so hinbiegen kann, um lediglich missgebilligtes Verhalten unter Strafe zu stellen. Unter "unmenschliche Behandlung" verstehe ich und wohl auch die Zuständigen Handlungen gemäß den Punkten a-j. Zwischen etwaigen Handel bzw Forschung mit Saatgut und den wirklichen "unmenschlichen Behandlungen" laut der Punkte a bis j besteht ja doch noch ein relevanter Unterschied.
 
Geschäftetreiben an sich ist kein Angriff, ebensowenig Profitstreben an sich.
Wenn deine Schuldigen nicht gerade Menschen als Versuchskaninchen missbrauchen, hast du da einen unpassenden Paragraphen gewählt.

Das ist das Gute an einem integren Rechtssystem, dass man sich eben nicht Paragraphen so hinbiegen kann, um lediglich missgebilligtes Verhalten unter Strafe zu stellen. Unter "unmenschliche Behandlung" verstehe ich und wohl auch die Zuständigen Handlungen gemäß den Punkten a-j. Zwischen etwaigen Handel bzw Forschung mit Saatgut und den wirklichen "unmenschlichen Behandlungen" laut der Punkte a bis j besteht ja doch noch ein relevanter Unterschied.


Ich sag mal so: Es gab im 3. Reich keinen Paragraphen, der das Vergasen von Juden unter Strafe stellte und es war TROTZDEM ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit und nach dem Zerfall des Nazireichs gab es immerhin das Nürnberger Gericht.
Wir werden ja sehen, wieviele Menschen langfristig damit einverstanden sind, was da so alles läuft!
 
Ich sag mal so: Es gab im 3. Reich keinen Paragraphen, der das Vergasen von Juden unter Strafe stellte und es war TROTZDEM ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit und nach dem Zerfall des Nazireichs gab es immerhin das Nürnberger Gericht.
Wir werden ja sehen, wieviele Menschen langfristig damit einverstanden sind, was da so alles läuft!

Die Nürnberger Prozesse wurden von den Besatzungsmächten abgehalten - die Gesetze, auf die es sich berief wurden zum Teil erst genau dafür entworfen. Insofern steht der Nürnberger Prozess formaljuristisch auf wackeligen Beinen. Weil sich aber die aktuellen Rechtsmeinungen generell mit den Auffassungen jener Gerichte gut decken, ist der Protest damals wie heute überschaubar.

Ob man mit etwas einverstanden ist "was da so alles läuft" und ob man eine rechtliche Handhabe hat, sind zwei verschiedene Paar Schuhe. So wie du es offensichtlich gerne hättest "beobachten - missbilligen - Gesetz interpretieren - anklagen - verurteilen" funktioniert es glücklicher Weise nicht. Die Gesetze legen Regeln vorab fest und dienen in erster Linie nicht dazu, im Nachhinein unbeliebte juristische Personen zu triezen.
 
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Die Nürnberger Prozesse wurden von den Besatzungsmächten abgehalten - die Gesetze, auf die es sich berief wurden zum Teil erst genau dafür entworfen. Insofern steht der Nürnberger Prozess formaljuristisch auf wackeligen Beinen. Weil sich aber die aktuellen Rechtsmeinungen generell mit den Auffassungen jener Gerichte gut decken, ist der Protest damals wie heute überschaubar.


Menschen vergasen (oder auf andere Art ermorden) ist ein Verbrechen - Formaljuristik hin oder her!


Ob man mit etwas einverstanden ist "was da so alles läuft" und ob man eine rechtliche Handhabe hat, sind zwei verschiedene Paar Schuhe. So wie du es offensichtlich gerne hättest "beobachten - missbilligen - Gesetz interpretieren - anklagen - verurteilen" funktioniert es glücklicher Weise nicht. Die Gesetze legen Regeln vorab fest und dienen in erster Linie nicht dazu, im Nachhinein unbeliebte juristische Personen zu triezen.


Falsch!
MENSCHEN legen Gesetze fest und zwar recht oft im Nachhinein, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist!
 
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