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Gutmensch

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Das Gesetz gegen Volksverhetzung gab es in der Bundesrepublik seit ihrer Gründung und das hat historische Gründe.
Das stimmt nicht ganz, die aktuelle Fassung trat am 21. Januar 2015 in Kraft. In Wikipedia gibt es unter dem Stichwort "Volksverhetzung" einen interessanten Artikel über die Geschichte dieses Geseztes.

Den Straftatbestand an sich gibt es seit 1871. Seit 1959 wurde er unter dem Eindruck von NS-Straftaten und "Holocaustleugnung" mehrfach geändert. Erst seit 1994 fällt dies nicht mehr unter das Grundrecht der Meinungsfreiheit.

Ein Satz aus diesem Artikel macht deutlich, dass dieser Straftatbestand eigentlich nicht durch einen Facebook-Post erfüllt ist :
Wiki schrieb:
Nach der Entscheidung des BVerfG vom 9. November 2011 ist der § 130 StGB im Lichte der Meinungsfreiheit einschränkend auszulegen, so dass sich jemand, der Schriften an einen Gastwirt überlässt, in denen der Holocaust verharmlost und die alleinige Kriegsschuld Deutschlands in Frage gestellt wird, nicht ohne Weiteres der Volksverhetzung strafbar macht.

Mir gibt es zu denken, dass der Volksverhetzungsparagraf ein Hebel - der einzige im gesamten Strafrecht - ist, um Meinungen unter Strafe zu stellen, und dass er momentan in reichem Maße ge- bzw. missbraucht wird. Von wem ? Na, das habe ich oben ja schon ausgiebig erläutert.
 
Du wirst schon deine Gründe haben, dich so im Einzelnen mit diesem Gesetz zu befassen. Ich sah für mich noch keinen Grund dazu.;)
 
Du wirst schon deine Gründe haben, dich so im Einzelnen mit diesem Gesetz zu befassen. Ich sah für mich noch keinen Grund dazu.;)
Wie Du schon mehrfach hast anklingen lassen, habe ich mich auch hier im Forum zum Thema "Pädophilie" befasst. Dies präsentierst Du mit dem Unterton, dass ich offenbar selbst pädophil sei, für diese Orientierung Werbung machen wolle, was was mich wiederum als Kriminellen "entlarve".

Ich danke Dir dafür, dass Du immer so treffende Beispiele dafür lieferst, wie Ideologen Deiner Couleur gegen Meinungsgegner vorgehen.
 
Meine Besorgnis ist, dass sie unterlaufen wird, und zwar genau über den Hebel "Gutmenschigkeit".

Doch nicht durch gute Menschen, werter Orundellico, aber durch die Haßprediger, die jeden guten Menschen sogleich verächtlich 'Gutmensch' im abwertend ironisierend titulieren, da ist diese Sorge um den Erhalt der fdGO durchaus angebracht.


Dies präsentierst Du mit dem Unterton, dass ich offenbar selbst pädophil sei,

Wer hat das hier irgendwo behauptet?

Mir gibt es zu denken, dass der Volksverhetzungsparagraf ein Hebel - der einzige im gesamten Strafrecht - ist, um Meinungen unter Strafe zu stellen, und dass er momentan in reichem Maße ge- bzw. missbraucht wird.

Schon mal etwas von der Gewaltenteilung gehört? Wer also könnte die Einzelnorm zum Straftatbestand der Volksverhetzung mißbrauchen?
 
Zuletzt bearbeitet:
..., da ist diese Sorge um den Erhalt der fdGO durchaus angebracht.
Diese Sorge ist immer angebracht. Es ist irrig, anzunehmen, dass Politiker unsere Freunde sind, und dass sie dazu da sind, die Verfassung zu schützen. Vielmehr ist die Verfassung dazu da, die Politiker unter Kontrolle zu halten, ist also gegen sie gerichtet. Und das muss so sein, denn es ist das Wesen der Macht, dass der Inhaber sie maximal ausnutzt, daher müssen die Machtmittel, die man ihm zur Verfügung stellt, begrenzt und kontrolliert werden.

Sobald ein Politiker die ihm anvertraute Staatsmacht einsetzt, um seine eigenen Interessen oder die seiner Partei zu verfolgen, indem er seine politischen Gegner bekämpft, muss der Bürger misstrauisch werden, und ihn nicht auch noch ermuntern und von ihm zu fordern, dieses und jenes auch noch zu verbieten.
 
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Schon mal etwas von der Gewaltenteilung gehört? Wer also könnte die Einzelnorm zum Straftatbestand der Volksverhetzung mißbrauchen?
Ein Rechtsmissbrauch ist fast jedem rechtskundig eingermaßen Gewieften in Deutschland nahezu risikolos über einen vom Verfahrensrecht korrekt 'beauftragten Richter' möglich, der noch nicht einmal ein besonderes finanzielles hintergründiges Interesse im Auftrag 'seiner' schutzwürdigen (Staats-)Klientel geltend machen muss und dabei ein 'politisches Motiv für eine unwiderrufliche politische Vorverurteilung' - im Namen des Staates statt im Namen des Volkes - auch sehr geschickt als seine Nichtmeinung - zu verbergen wissen könnte!

Ich habe ganz zufällig mal das Buch *Im Namen des Staates* (von Bülow) über Dritte 'echt geschenkt' bekommen und dachte damals zuerst noch ganz naiv es sei ein besonders witziges Buch über den Loriot-Staat unter dem Rennbahn-Motto: "Ja wohin laufen sie denn" ?......... :D

Wie man sich doch irren kann! - Ist das etwa nicht 'irre irre??

Bernies Sage
 
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