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lilith51
Guest
kaismoessner schrieb:lilith51, wäre nett, wenn Du die Texstellen markieren/zitieren könntest, die Du nicht verstehst, damit ich darauf Bezug nehmen und den Inhalt für Dich verständlicher darstellen kann.![]()
mein unverständnis bezog sich auf deine formulierung, aber ich glaube, jetzt, nach mehrmaligem lesen, finde ich den zugang zu deinen worten. ich versuche erst einmal, es in meine "sprache" zu übersetzen:
freiheit kann nur dort sein, wo es auch eine wahlmöglichkeit gibt. wenn ich nur meinen trieben folge, dann bin ich abhängig = unfrei.
ein verbrecher kann also deswegen nicht "schuldig" sein, weil er gar nicht die wahl hatte, sein verbrechen nicht zu begehen.
bei deinem satz "handelt der Verbrecher wirklich gegen das allgemeine Wesen" stehe ich wieder an. was meinst du mit "allgemeines Wesen"?
nicht weiterbringen.