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Energie, Gas, Öl

Der Krieg findet zwischen der Ukraine und Rußland statt.
Die Sanktionen sind nach den dort geltenden Rechtsverhältnissen zu beurteilen.
Ich sehe einen politischen aber keinen rechtlich durchsetzbaren Zusammenhang.

Nunja. Im Grunde ist es eine Einmischung. Kann man ja machen, dann aber konsequent. Wobei ich Einmischung extrem kritisch sehe.
Dazu hatte ich ja schon etwas geschrieben.
RU ist ja nicht das einzige und erste Land das Völkerrecht verletzt. Auch nicht das Einzige, das totalitär ist.

Wie es sich rechtlich in Bezug auf Sanktionen verhält, weiß ich offen gestanden nicht.
Auch verstehe ich nicht ganz, was du damit sagen willst.

Die Rechtsverhältnisse UKR-RU sind, dass RU einen Angriffskrieg führt. Das ist rechtswidrig.
Dass die Sanktionen durchgeführt werden ist doch Fakt.
Sie werden politisch gerechtfertigt.
Ob sie rechtlich (nach welchem Recht?) zulässig sind interessiert doch niemanden.

Handelsbeziehungen kann man jeder Zeit abbrechen und Verträge kündigen, oder brechen.

TM, steht gerade auf der Leitung
 
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Ob sie rechtlich (nach welchem Recht?) zulässig sind interessiert doch niemanden.
Oh doch! Das zulässige Recht ist -gerade bei Sanktionen - immer federführend und das Wort ist mächtiger als das unzulässige Schwert.
Handelsbeziehungen kann man jeder Zeit abbrechen und Verträge kündigen, oder brechen.
Nein, das kann man nicht wirklich! Denn das wären dann keine Handelsbeziehungen mehr. Der Wegfall von Geschäftsgrundlagen ist klar geregelt.
TM, steht gerade auf der Leitung
Nein, auch das glaube ich Ihnen nicht. Sie neigen doch eher dazu, auf Leitung zu 'bestehen'.:zunge 5:
 
Zuletzt bearbeitet:
Oh doch! Das zulässige Recht ist -gerade bei Sanktionen - immer federführend und das Wort ist mächtiger als das unzulässige Schwert.
Und welches Recht gilt da?
Was wurde da geprüft, bevor die Sanktionen verhängt wurden?
Sind die Sanktionen rechtlich "erlaubt"?

Im BGB kenne ich die Regelungen.
Hier geht es aber um internationale Angelegenheiten. Gibt es da ein entsprechendes Gesetz oder Gerichtsbarkeit bezüglich Sanktionen?
Das ist doch meine Frage.

Nein, das kann man nicht wirklich! Denn das wären dann keine Handelsbeziehungen mehr. Der Wegfall von Geschäftsgrundlagen ist klar geregelt.

Klar sollte immer gelten pacta sunt servanda. Klappt leider nicht immer, sonst gäbe es weniger Gerichtsprozesse.

Es gelten auf jeden Fall die jeweiligen Verträge zw. den Handelspartnern. Die bekommen die Bürger/Öffentlichkeit vermutlich eher nicht zu sehen, das gilt dann idR als streng vertraulich.

Bricht einer den Vertrag, hat man ein Problem. Ob Regress möglich und durchsetzbar ist, ist dann eine andere Frage.
Dafür bräuchte es ein Gericht.
Welches wäre das?

Nein, auch das glaube ich Ihnen nicht. Sie neigen doch eher dazu, auf Leitung zu 'bestehen'.:zunge 5:

Lass doch einfach mal dein unnötiges Adhom stecken. Was bringt das denn?

Es ist mein Ernst. Wie es sich im internationalen Recht in Bezug auf Sanktionen verhält, weiß ich nicht.

Sanktionen werden praktiziert und der Politik ist es dann völlig egal, ob das rechtens ist oder nicht.
Weißt du es? Dann bin ich dir dankbar, wenn du mich da schlau machst.

Was sollte Putin denn tun? Eine Klage einreichen? Wo?
Er stellt uns einfach den Gashahn ab. So einfach ist das.
Nun gilt er zusätzlich noch als Vertragsbrecher.
Wenn etwas sanktioniert werden kann, dürften da doch auch Verträge zu Grunde liegen. Z. B. Lieferverträge. Die müssen dann auch gebrochen werden. Siehe mein Beispiel mit den Nachbarn :p

Und dann sind es wir, die die Verträge zuerst gebrochen haben.
Aber ne, schon klar, das darf ich wieder nicht sagen, sonst bin ich Putinbefürworter.
Nur 1 Beispiel
Der Export, Verkauf und Lieferung oder Weitergabe von Flugzeugen und Ausrüstung an russische Fluggesellschaften ist verboten - zusätzlich alle damit verbundenen Reparatur-, Wartungs- und Finanzdienstleistungen.
Gab es da keine Verträge mit RU? Wurden Flugzeuge ohne Liefervertrag geliefert?

Grund für die Sanktion ist der Angriff auf ein anderes Land.
Das ist aber kein Vertragsbruch uns gegenüber! Sondern gegen das Völkerrecht seitens RU gg. die UKR.
Da muss ich nun echt eine provokante Frage stellen. Damit ihr noch mehr in Fahrt kommt und weiteren Adhom Ballast abwerfen könnt. :banane:
Am besten eignet sich da dieses Reizthema:
Wenn Israel auf Palästina Bomben abwirft, werden dann Sanktionen verhängt? Das sind auch Völkerrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen.

Im Gaza-Krieg von 2014 haben Israel und Palästinenser laut UN zahlreiche Kriegsverbrechen begangen. Dies gelte für Angriffe Israels auf den dicht bewohnten Gaza-Streifen, aber auch für die Raketenabschüsse der Palästinenser auf israelisches Gebiet,..
Israel kritisierte den Bericht als politisch motiviert. Er sei von einer „notorisch einseitigen Institution“ verfasst worden, teilte das Außenministerium in Jerusalem mit. Es sei „bedauerlich, dass der Bericht nicht den klaren Unterschied zwischen dem moralischen Verhalten Israels (...) und dem der Terrororganisationen anerkennt“.

Die Reaktion Israels (gefettet von mir) auf diesen Bericht spricht Bände. Ein einmal schwerst geschundenes Land hat für alle Zeit Narrenfreiheit?

Huch jetzt bin ich bestimmt auch eine Antisemitin und Rechts.
Hmmm, ja wie, eigentlich ist die doch eine Linke und Putinversteherin. Na was denn nun, was machen wir denn jetzt mit der TM und unseren Schubladen?:dontknow:

Hier mal eine Liste Ausgewählte illegale Kriege seit 1945 - Gaebler
Nun könnte man mal untersuchen, wo ebenfalls Sanktionen aus dem selben Grund verhängt wurden.

TM, die aktuelle Situation zeigt schmerzlich, was unbedachte Sanktionen und Schnellschüsse auslösen können
 
Gab es da keine Verträge mit RU? Wurden Flugzeuge ohne Liefervertrag geliefert?
Natürlich gab es da Verträge. Ich mach das mal am Beispiel der Antonovs, die hier in Leipzig nicht nur einen Technikstützpunkt haben, sondern auch bevorzugt starten und Landen.
Nach den ersten Sanktionen kamen keine Ersatzteile mehr (Antonov = Ukraine/ Betreiber Volga-Dnepr = Russland)
Man sah, wenn man an der A14 an der Halle dieser Firma vorbei fuhr, Maschinen mit demontierten Triebwerken u/o Fahrwerken stehen.
Daraufhin verbauten die Russen nicht lizensierte Ersatzteile. Denn diese Maschinen transportierten von LEJ aus NATO Technik nach Afghanistan. Dies war aber ein Streitpunkt, der bis heute aktuell ist.


Solch Sanktionen, von denen wir hier reden, sind rein politische Entscheidungen und haben damit ihre wirtschaftsrechtliche Grundlage verloren. Is wohl sowas wie höhere Gewalt.
Kann der Vertrag aufgrund der Wirtschaftssanktionen nicht durchgeführt werden, können sich Unternehmen zum Beispiel auf „Höhere Gewalt“-Klauseln in den Verträgen berufen.

Ich hoffe der letzte Artikel kann dir etwas helfen.

mfg
 
Bist du Antisemitin?
Ich dachte, du wärst nicht aus der DDR?
Sag mal gehts noch?

Nur zur Info, ich hab deinen Text gemeldet, denn er impliziert, dass alle ehem. DDR Bürger Antisemiten sind.

Hier gehts aber um internationales Recht und nicht um Antisemitismus.
Bist du denn auch der Meinung, dass die UNO antisemitisch ist? Schließlich stuft diese Org jede Siedlung im Westjordanland als "Illegal" ein, weil sie auf dem Staatsgebiet der Palästinenser gebaut wird.

Auch die seit 1981 annektierten Golanhöhen sind nach internationalem Recht immernoch syrisches Staatsgebiet.
Am 14. Dezember 1981 erließ Israel ein Gesetz, das seine Gesetze und seine Verwaltung auf das Gebiet ausweitete. Dieser Vorgang wurde in der israelischen und der internationalen Öffentlichkeit allgemein als Annexion bezeichnet.[11] Am 17. Dezember 1981 erklärte der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen dieses Gesetz auf einer Sondersitzung in seiner Resolution Nr. 497 für null und nichtig („null and void“).

Deine Diffamierungsversuche werden immer plumper.
 
Sag mal gehts noch?

Nur zur Info, ich hab deinen Text gemeldet, denn er impliziert, dass alle ehem. DDR Bürger Antisemiten sind.

Hier gehts aber um internationales Recht und nicht um Antisemitismus.
Bist du denn auch der Meinung, dass die UNO antisemitisch ist? Schließlich stuft diese Org jede Siedlung im Westjordanland als "Illegal" ein, weil sie auf dem Staatsgebiet der Palästinenser gebaut wird.

Auch die seit 1981 annektierten Golanhöhen sind nach internationalem Recht immernoch syrisches Staatsgebiet.


Deine Diffamierungsversuche werden immer plumper.
wären eigene Themen
es gibt keine Meinungen
ich habe dich nur an deiner
wunden Stelle erwischt
 
Natürlich gab es da Verträge.

Ach nee. Das war eine rhetorische Frage ;) Seltsam, dass du das nicht geblickt hast.

Ich mach das mal am Beispiel der Antonovs, die hier in Leipzig nicht nur einen Technikstützpunkt haben, sondern auch bevorzugt starten und Landen.
Nach den ersten Sanktionen kamen keine Ersatzteile mehr (Antonov = Ukraine/ Betreiber Volga-Dnepr = Russland)
Man sah, wenn man an der A14 an der Halle dieser Firma vorbei fuhr, Maschinen mit demontierten Triebwerken u/o Fahrwerken stehen.
Daraufhin verbauten die Russen nicht lizensierte Ersatzteile. Denn diese Maschinen transportierten von LEJ aus NATO Technik nach Afghanistan. Dies war aber ein Streitpunkt, der bis heute aktuell ist.

Interessant, danke.
Ich hoffe der letzte Artikel kann dir etwas helfen.

Nicht wirklich, denn das ist kein internationales Recht.
Es ist das EU-Kaufrecht, das Parallelen zu unserem BGB enthält und die Rechte und Pflichten von Kaufverträgen regelt.
Aber das ist ja etwas völlig anderes, als ein politisches Instrument der Sanktionen. Denn wenn der Staat Firmen zu Vertragsbrüchen zwingt, muss er sie entschädigen. Denn ein Grundsatz ist, dass der Staat in die Privatautonomie eigentlich nicht eingreifen darf.

Mir ging es darum, dass diejenigen die die rechtliche Komponente ansprechen, mir diese auch nennen.
Es ist ja nicht nur DE, das Sanktionen durchzieht.

Eine Internationale - also auf UN Ebene - Gesetzesgrundlage für Sanktionen hab ich nicht gefunden. Daher nehme ich an, dass da jedes Land seine eigenen Regelungen hat.
Ich habe aber herausgefunden, wie Sanktionen nach EU-Recht begründet werden.

Da ist einmal das GASP
Dieses bietet die Basis, im Falle von Völkerrechtsverletzungen EU-Maßnahmen zu beschließen. Die Basis für Eingreifen sind diese Ziele.
Nach Art. 24 EU-Vertrag dient die GASP der Umsetzung der Ziele, die in Art. 21 EU-Vertrag festgelegt sind. Dabei handelt es sich um:



Danach muss dies in den entsprechenden Gremien beschlossen werden.
Hier die Stellungnahme des WD aus 2017 zu den Sanktionen 2014
Rechtsgrundlagen für die Verhängung von Sanktionen der Europäischen Union gegen Russland
Bei der Verhängung restriktiver Maßnahmen gegenüber Drittstaaten bzw. Angehörigen von Dritt-
staaten handelt es sich in der Regel um außen- und sicherheitspolitische Handlungen, die bei
Vornahme seitens der EU zunächst unter die Bestimmungen der Gemeinsamen Außen- und Si-
cherheitspolitik (GASP), den Artikeln 23 bis 46 Vertrag über die Europäische Union (EUV) fallen.
Rechtsgrundlage für die Anordnung restriktiver Maßnahmen sind entweder Artikel 28 oder
29 EUV. In beiden Fällen entscheidet der Rat durch einstimmigen Beschluss.
Der im Rahmen der GASP erlassene Beschluss bedarf sodann der weiteren Durchführung bzw.
Umsetzung durch Sekundärrechtsakte, deren Rechtsgrundlage sich aus dem Vertrag über die Ar-
beitsweise der Europäischen Union (AEUV) ergibt, oder gegebenenfalls mitgliedstaatliche Maß-
nahmen.
Die gegen Russland seit 2014 verhängten Sanktionen der Europäischen Union (EU) beruhen auf
drei Sanktionspaketen:

Für Interessierte hier eine Liste der Personen, gegen die sich Sanktionen ebenfalls richten, bzw. Strafverfahren vorgesehen oder schon eingeleitet sind.
Durchführungsverordnung (EU) 2022/375 des Rates vom 3. März 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 208/2014 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine

Dann noch dieses
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2022/408 DES RATES vom 10. März 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

TM, die jetzt aber ein Fleißkärtchen will *lach*
 
TM, die jetzt aber ein Fleißkärtchen will *lach*
Du scheinst ein überaus schlaues und aufgewecktes Kerlchen zu sein,
aber das Interessiert möglicherweise - nach dem Tierschutzgesetz - kein Schwein.
:lachen:
Zurück zur Ernsthaftigkeit:
Oh doch! Das zulässige Recht ist -gerade bei Sanktionen - immer federführend und das Wort ist mächtiger als das unzulässige Schwert.
Und welches Recht gilt da?
ich bin leider rechtlich nicht befugt - erst recht nicht in schwebenden Verfahren - kostenlose internationale Rechtsexpertisen in einem ausländischen Denkforum zu erteilen - und sei es auch "nur so zum Spaß".
Es gelten auf jeden Fall die jeweiligen Verträge zw. den Handelspartnern. Die bekommen die Bürger/Öffentlichkeit vermutlich eher nicht zu sehen, das gilt dann idR als streng vertraulich.
Eben. Meine etwas daneben liegende Antwort, die weniger streng vertraulich ist, lautet plump: >> "Vertraulichkeitsschutz ist wie Welpenschutz. "<<
Bricht einer den Vertrag, hat man ein Problem. Ob Regress möglich und durchsetzbar ist, ist dann eine andere Frage.
Andere Fragen benötigen nicht unbedingt ein Gericht zur Lösung einer anderen Frage.
Dafür bräuchte es ein Gericht.
Nein, für die "andere Frage" ist für die Durchsetzung in der Regel kein Gericht mehr zuständig, wenn, und jetzt werde ich etwas sybillinisch und zynisch, wenn >> "Dritte für Dritte über Dritte Tritte verteilen" und es auf die Mächtigkeit und den Vertrauensschutz ankommt.
Welches wäre das?
Deine durchaus berechtigte Fragen zur Frage eines "gemeinsamen Gerichtes des Vertrauens über alles in der Welt" nehme ich gerne minenreich aber auch launenhaft als möglichen Sprengsatz zur Kenntnis.

Urteile selbst und lass Dir dabei gerne auch graue Haare wachsen: Welches Gericht soll für die "Mächtigkeit der Zahlen bei Kardinalsfehlern nach der Mengenlehre von Cantor verantwortlich sein, wenn es um Zahlen geht und es ums zahlen geht? "

Die Frage zielt ab auf das Verlangen nach einer generellen Sicherheitsleistung dem Grunde nach, die der Höhe nach aber unbestimmt - und para-ortho-dox bleiben müsste: >> "Lieber ein ökonomisch attraktiver Schrecken ohne Ende als zerstörerische Heuschrecken am Ende. ? "<<

Ich bin nun -zwischendurch in der Zwischenzeit - am Ende, aber noch lange nicht am A. .......... :)
 
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Es dürfte unbezahlbar sein, was Deutschland wegen Ausstieg aus Nordstream II zahlen muss. Deshalb ist die billigere Version, Russland zu besetzen und Putin liquidieren.
 
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