.....Soweit ich weiß, "dürfen Arbeitgeber" die (eine) Impfung "voraussetzten", allerdings nur bei "Neueinstellungen"! Solche "Fälle" müssten dann wohl "Arbeitsrechtlich" geklärt werden!!.....Was ist nun wenn der ungeimpfte sich doch bei dem Arbeitgeber der ein Impfung verlangt bewirbt, aber beim Vorstellungsgespräch erklärt dass er sich nicht impfen lassen wird und der Arbeitgeber in deswegen nicht einstellt ???
meint plotin

Wollen Sie damit leichtfertig eingestehen, dass ein Gesetzgeber, der in einer importierten Pandemie an "Beratungsexport" >>nichts Sinnvolles<< zu sagen hat, auch verfassungsrechtlich national brav & tapfer (von den Verwaltungsgerichten) ignoriert werden dürfte, nicht aber von einem 'Gerneralstaatsanwalt' ??