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Armin M. oder Der Kannibalismus in Deutschland

Hier ein Zitat zum Thema aus dem Internet:

Hannibal von Rotenburg
Gerade erst ist Hannibal Lecter aus unseren Kinos verschwunden, holt uns die Wirklichkeit in Form des Kannibalen von Rotenburg ein. Der absurd-perverse Unterschied zur Fiktion besteht darin, dass das Opfer mit seinem Schicksal einverstanden war. Damit ist man bei einer auch für juristische Laien verständlichen und nachvollziehbaren Problematik: spielt das Einverständnis des Opfers eine Rolle? Oder anders, juristischer ausgedrückt: Ist der Armin M. wegen Mordes oder Tötung auf Verlangen zu bestrafen?

Ausgangspunkt dabei muss das Strafgesetzbuch sein. Danach ist grundsätzlich derjenige, der einen anderen Menschen vorsätzlich tötet mit mindestens fünf Jahren zu bestrafen. Sofern noch bestimmte, in § 211 aufgezählte Merkmale hinzukommen, wird die Tat zum Mord und der Täter ist zu lebenslanger Freiheitsstrafe zu verurteilen. Im Falle des Kannibalen von Rotenburg würde als Mordmerkmal ein niedriger Beweggrund in Form der Mordlust vorliegen. Der Täter wollte sich durch die Tat sexuell befriedigen, es handelte sich also grundsätzlich um Mord.

Sofern jedoch die in § 216 geregelte Tötung auf Verlangen vorliegt, ist die Strafe weit geringer, zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Die Tötung auf Verlangen setzt voraus, dass der Täter durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt wurde. Dies war jedoch beim Kannibalen von Rotenburg nicht der Fall. Zum einen ist schon überaus fraglich, ob Bernd Michael B., das Opfer, tatsächlich ernstlich nach seinem Tode verlangte. Das Verlangen ist mehr als eine bloße Einwilligung. Es darf nicht einer augenblicklichen Stimmung entspringen. Laut Bild-Zeitung war Bernd Jürgen B. zwischenzeitlich jedoch von dem gemeinsamen Plan abgerückt. Erst als er sich von Armin M. schon wieder zum Bahnhof zurückbringen ließ, gelang es Armin M., sein Opfer umzustimmen. Von einem wirklich gefestigten Entschluss kann daher kaum ausgegangen werden. Darüber hinaus drängt es sich geradezu auf, dass Bernd Jürgen B. die natürliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit in Bedeutung und Tragweite seines Entschlusses fehlte. Denn es kann wohl nur mit einer tiefgreifenden psychischen Krankheit erklärt werden, wenn sich ein Mensch sein Glied abschneiden lässt, um es anschließend zu verspeisen, sich danach töten lässt, damit der Tötende ihn essen kann.

In den weitaus meisten Fällen des Selbsttötungsentschlusses, in etwa 95 Prozent, fehlt ohnehin die ausreichende Einsichts- und Urteilsfähigkeit. Selbst die meisten Selbstmörder leiden an einem sogenannten präsuizidalen Syndrom. Dies hat eine krankhafte Veränderung der Wahrnehmungsfähigkeit, des Werterlebens und der Fähigkeit der Wertverwirklichung zur Folge. Letztendlich ist es jedoch von vornherein nicht hundertprozentig ausgeschlossen, wenn auch wahrscheinlich, dass die Ernstlichkeit fehlte. Es ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft, dies nachzuweisen.

Jedoch liegt aus einem anderen, schwerwiegenderem Grund keine Tötung auf Verlangen vor. Der Täter muss nämlich durch das Todesverlangen des potenziellen Opfers zur Tat bestimmt worden sein. Das Verlangen muss der bestimmende und im Vordergrund stehende Tatantrieb sein. Armin M. handelte jedoch nicht auf den Opferwunsch hin, sondern weil ihm die Tat sexuelle Erregung und Befriedigung verschaffte. Von wem die Initiative ausging ist daher auch völlig unerheblich, da sich dadurch nichts am Motiv ändert. Auch aus dem Gedanken des § 216 folgt, dass dieser hier nicht anwendbar sein kann. Die Tötung auf Verlangen wird milder bestraft, weil so auf die gewaltige Konfliktsituation des Täters Rücksicht genommen werden soll. An eben dieser Konfliktsituation mangelt es hier aber.

Juristisch ist der Fall also eindeutig. Armin M. ist als Mörder zu bestrafen. Das bedeutet jedoch noch nicht, dass dieses Ergebnis auch sonst wertungsmäßig voll überzeugt. Man könnte meinen, dass es überhaupt unzulässig wäre, jemanden zu bestrafen, der einen anderen mit dessen Einverständnis tötet. Schließlich ist auch der Selbstmord nicht strafbar. Man könnte argumentieren, dass es keinen Unterschied machen dürfe, ob sich der Lebensmüde selber tötet oder töten lässt. Letztendlich ist die gesetzliche Wertung aber doch richtig und überzeugend. Zum einen steht man vor der schon aufgezeigten Problematik, dass selbst in 95 Prozent aller Selbstmorde die Einsichts- und Urteilsfähigkeit fehlt. Für einen außenstehenden ist es also kaum erkennbar, ob das Opfer es wirklich ernst meint. Man wird nur annehmen können, dass der Täter das Opfer ausreichend einschätzen kann, wenn eine große Nähe und Vertrautheit besteht oder bei einem objektiv unerträglichen Zustand wie einer schweren, unheilbaren Krankheit. Ein weiterer wichtiger Grund ist die liegt in der überragenden Bedeutung des Lebens. Sie findet auch in Artikel 2 II des Grundgesetzes ihre Berücksichtigung. Das Leben ist Grundvoraussetzung für die freie Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit. Daraus folgt unter anderem das Verbot der Todesstrafe. Auch folgt daraus, dass niemand über das Leben eines anderen verfügen darf, egal ob mit oder ohne dessen Einwilligung. Den Staat trifft daher auch eine Pflicht, das Leben des einzelnen umfassend zu schützen. Diese Aufgabe sollen auch die Strafgesetze erfüllen.
Sowohl juristisch als auch moralisch kommt für den Kannibalen von Rotenburg daher nur eine Bestrafung wegen Mordes in Betracht.
Sebastian Creutz
 
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Original geschrieben von Mag200
aber ich sehe auch nicht ganz ein wieso MANCHE (nicht alle) vegetarier dich mit strafenden blicken ansehn nur weilst ein gutes steak isst. oder wie manche vegetarier sich auftun und sagen alle menschen die tiere töten und essen, sind schweine.
Jeder Vegetarier kann seiner Überzeugung für sich nach gehn, aber sie sollten auch dei meinung anderer respektieren

(das wollt ich einfach mal loswerden ;) )
Wir Menschen haben eben bisweilen eine zweifelhafte Moral. Fressen und gefressen werden ist ein Grundmechanismus der perfekten Natur! Natürlich frisst man nicht Exemplare seiner Spezies, nicht dass mir jetzt dieser Strick gedreht wird. Aber ich will Mags Kritik gegen die Veganer/Vegetarier beipflichten. Wir sind auch Naturwesen und tragen entsprechende Triebe in uns. Wir haben keine Chance, den Kreisläufen der Natur zu entfliehen: Wir MÜSSEN Organisches essen, das mal gelebt hat! Wir essen keine Menschen, weil wir MITgefühl füreinander empfinden: Er/Sie ist einer von UNS! Irgendwann entdeckten wir, dass Tiere fühlen und leiden wie wir und haben unser Mitgefühl auf die Tiere ausgeweitet. Aber PFLANZEN sind AUCH Lebewesen! Wo willst du da die (moralische) Grenze der Verzehrbarkeit ziehen?

Ich hab mal von einem arabischen Philosophen gelesen: Wenn du Fleisch isst, verspreche dem toten Tier, seine Energien, die es für dich gelassen hat, im GUTEN IN DIR weiter leben zu lassen. Hatte mich beeindruckt! Und ich gestehe, dass ich bei Fleischverzehr immer wieder konzentriert an diesen Satz denke! An diesen Satz sollten wir aber mE auch bei Pflanzenverzehr denken...

Gysi
 
Original geschrieben von Gisbert Zalich
Ich hab mal von einem arabischen Philosophen gelesen: Wenn du Fleisch isst, verspreche dem toten Tier, seine Energien, die es für dich gelassen hat, im GUTEN IN DIR weiter leben zu lassen. Hatte mich beeindruckt! Und ich gestehe, dass ich bei Fleischverzehr immer wieder konzentriert an diesen Satz denke! An diesen Satz sollten wir aber mE auch bei Pflanzenverzehr denken...
genau sowas ähnliche hab ich auch schon gelesen und erwisch mich oft dabei das ich sogar mit dem kopfalat gedanklich rede - he du schmeckst aber lecker! - kein witz!


@georg
Denn es kann wohl nur mit einer tiefgreifenden psychischen Krankheit erklärt werden, wenn sich ein Mensch sein Glied abschneiden lässt, um es anschließend zu verspeisen, sich danach töten lässt, damit der Tötende ihn essen kann.
na also sag ich doch!
und dein text auch!
schwer/unheilbare kranke menschen gibt man doch auch sterbehilfe also ind unserer gesellschaft sind sie doch unheilbar krank oder?

lg b
 
Ich bin nur der Auffassung: Soweit darf man es erst nicht kommen lassen, dass ein Mensch Lust daran hat, gequält, zerschnitten und getötet zu werden. Es liegt in unserer ALLER Verantwortung, nicht nur diese ENDTAT zu unterbinden, sondern die LEIDENSGESCHICHTE zu unterbinden, die VOR dem Exodus steht, aber in der Öffentlichkeit nicht sichtbar ist.

Gysi


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Das ist mir zu allgemein, Gysi.

Meinst Du damit, dass Du für alle Menschen, mit denen Du näheren Kontakt hast, verantwortlich bist?

Ich denke eher, die Aufklärung sollte so gehen, dass der betroffene Nekrophile von sich aus zum Psychiater geht, wenn er merkt, dass sich seine Lüste auf Tabuisiertes richten.

Ich glaube, - so ähnlich sagst Du ja schon weiter oben- dass wir Menschen anerkennen müssen, dass Aggression als Selbstschutz nötig ist, aber dass aber zerstörerische Destruktion eine Perversion ist. Und da hat der Leidende eben auch eine Verantwortung, man kann nicht seine ganze Charakterbildung Elternhaus und Schule und dem informellen Freundeskreis überlassen.
Der Gang zum Psychiater sollte enttabuisiert werden.
 
Original geschrieben von majanna
Das ist mir zu allgemein, Gysi.

Meinst Du damit, dass Du für alle Menschen, mit denen Du näheren Kontakt hast, verantwortlich bist?
Wir sind alle einander verantwortlich! Ein bisschen mehr Mitgefühl und Sorge für die lieben (und nicht so lieben) Mitmenschen wäre nicht schlecht...

Ich denke eher, die Aufklärung sollte so gehen, dass der betroffene Nekrophile von sich aus zum Psychiater geht, wenn er merkt, dass sich seine Lüste auf Tabuisiertes richten.
Auf jeden Fall! Und wir sollten dafür sorgen, dass
Der Gang zum Psychiater ... enttabuisiert
wird.
Der Kranke, Leidende gehört nicht weggestoßen, sondern angenommen. Weil er ein Kind unserer Gesellschaft, aus unserer Mitte, ist. Und die SCHULDfrage gehört nicht zum direkten Täter separiert.

Gysi
 
nochmals meine frage
- mein posting ist wohl untergegangen mit georg seinem! -

warum therapieren?????????????????????

sie machen doch nichts schlimmes?

nekrophile haben bock auch sex mit leichen und die sind doch schon tot.

und menschenesser - töten auf wunsch!

endlich werden tote menschen sinnvoll genutzt!

und verpesten mit ihren leichen gift nicht die erde!

also warum therapieren?
 
Original geschrieben von Binchen
also warum therapieren?
Ich glaube, Manjanna wie ich setzen voraus, dass nur eine LEIDENSGESCHICHTE zu diesen Triebverformungen geführt hat. Den Wunsch haben, vom Penis an aufgefressen zu werden - die pralle Trieberfüllung ist das m.E. irgendwie nicht...:confused:

Vielleicht ein Erklärungansatz zu dieser Triebverformung: Man sagt doch manchmal: Aaah, ich könnte dich AUFFRESSEN, so lieb hab ich dich! Man beißt ja auch bisweilen gerne in das Fleisch seiner/s Liebsten. Ich glaube, Meister Fromm hatte dazu doch auch was gesagt, Manjanna?

Gysi
 
Ick wer mir sofort schlau machen.


Zur Triebverformung hat er viel geschrieben . Er nennt das, was wir umgangssprachlich Trieb nennen allerdings menschliche Leidenschaft. Diese ist eng mit dem Charakter verbunden.




Aber genug des Genöhls, ich eile zu Fromm: Stichwort: Beißen.

So hab ich es zwar nicht im Kopf - hab das Buch ja gerade erst mal gelesen - aber vielleicht werde ich in der Nähe pfündig.

Bis bald!

Majanna
 
gut aber dann müssen die sados unbeding therapiert werden!

das sind sadisten die oft gerne die grenzen überschreiten und ich sehe in der scene eher die gefahr das solche menschen auch mörder sind oder werden weil sie gerne macht ausüben und leidenschaftlich quälen!!

die sind gefährlich!

die nehmen sich ihre "opfer" und fragen nicht lange!

die haben doch den richtigen schuss weg?

sex nur wenn sie schlagen, peitsche, treten und ihr opfer erniedrigen können???:mad:

wenn therapie dann doch die oder?


lg binchen
 
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