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Mir sind diese Unterschiede schon bekannt, TM. Ich hatte der Firma aber weder ein Sepa Mandat erteilt, noch meiner Bank einen Abbuchungsauftrag erteilt, noch hatte ich einen Vertrag mit der Firma. Worum es mir mit meinem Beitrag ging, war, darauf hinzuweisen, dass Banken Abbuchungsaufträge nicht prüfen (müssen). Ich hatte einen solchen Fall 1996 schon einmal, wo mir von einer Firma 400 DM abgebucht wurden, ohne dass ich ihr oder meiner Bank eine schriftliche Erlaubnis erteilte und auch ohne mit der abbuchenden Firma in irgendeine Art Streit um 400 Mark gewesen zu sein. Meine damalige Bank sagte, die abbuchende Firma machte einen seriösen Eindruck, weshalb die Berechtigung nicht überprüft wurde. Ich habe die gesetzliche Betreuung für meine Schwester, wo der Hausverwalter Anfang 2022 die Heizenergie von Öl auf Naturwärme wechselte. Der neue Vertrag, den mir der städtische Energieversorger schickte, enthielt versehentlich im Vordruck die kompletten Angaben einer anderen Kundin, inklusive IBAN. Wenn dieser Vordruck Hunderte oder gar Tausende von Kunden erreichte, dann wird diese Frau noch nicht einmal wissen, dass ihr Energieversorger der mittelbare Verursacher dafür war, dass jemand ihr Konto leer räumte. Denn die Bank ist nicht verpflichtet, zu prüfen, ob tatsächlich eine Abbuchungserlaubnis vorliegt. Die Banken berufen sich dabei darauf, dass es zu viel Arbeit mache, Milliarden Aufträge zu überprüfen. Hier besteht ein rechtsfreier Raum.Man muss 2 Lastschriftverfahren unterscheiden. Und zwar zwischen Abbuchungsauftrag und Einzugsermächtigung.
Leider kennen die meisten diesen Unterschied nicht.
Eine Abbuchung durch Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) hat man ein Widerrufsrecht und kann die Abbuhung per Rücklastschrift zurück gehen lassen.
Diese Einzugsermächtigung erteilt man einer Person oder Firma gegenüber.
Den Abbuchungsauftrag erteilt man gegenüber der Bank. Beim Abbuchungsauftrag hat man kein Widerrufsrecht.
Die Abbuchung kann man also nicht per RLS zurück gehen lassen.
Einen Abbuchungsauftrag muss die Bank also kontrollieren. Eine "normale" Lastschrift nicht.
Daher muss man die Kontoauszüge regelmäßig kontrollieren, damit man schnell einen Widerruf, sprich Rücklastschrift veranlassen kann.
Ist die Firma pleite, müsste man m. W. normalerweise vom Insolvenzverwalter angeschrieben werden. Da müsste ich nachschauen, ganz sicher bin ich mir da nicht.
Auf jeden Fall sollte man seine Forderungen offiziell anmelden und entsprechend belegen, damit man auf die Gläubigerliste kommt und mit viel Glück noch eine Quotelung erreichen kann.
TM, zum Glück ihre Finanzen voll im Griff
Sobald ich den Betrüger um 855€ bereichern täte, wird er sich wohl "aus dem Staub machen".Hattet Ihr das schon mal, dass von Eurem Konto ohne Abbuchungserlaubnis Beträge abgebucht wurden? Die Banken sind scheinbar nicht verpflichtet, das zu prüfen. Die Firma, die bei mir 1200€ abbuchte, ist pleite.

Alles nur mal zur Demonstration, wie so was abläuft.Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe Ihnen bereits die Details der Zahlung der 855 Euro geschickt, also machen Sie bitte jetzt schnell die Zahlung und senden Sie mir ein Foto der Kopie der Quittung, damit ich morgen die Bank beauftragen kann, das Geld auf das Konto zu überweisen. Vielen Dank für Ihr Verständnis und das Warten auf die Bestätigung der Kosten und bitte unterschreiben Sie auch das Dokument und senden Sie es mir zu.
Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwalt Antoine DURAND.
Da will einer nen "Fisch" angeln und wird vom "Fisch" selber ins Wasser gezogen.