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Staatsangehörigkeit abschaffen???

AW: Staatsangehörigkeit abschaffen???

Hallo 5Zeichen.

Dennoch: Eine Betonmauer ist etwas anderes als eine Staatsbürgerschaft. Erstere zu beseitigen erfordert relativ viel Energie, dann aber ist sie weg und zwar für immer und für alle.


Die Mauer, die Deutschland trennte, war nach 40 Jahren dann sehr schnell beseitigt, in einigen Köpfen gibt es sie noch Jahrzehnte später.

Aber es stimmt schon was Du sagst, Konventionen sind keine Naturgesetze und manche vergessen, dass es geradazu zum Wesen der Konventionen gehört, dass man sie zuweilen auch bricht.
 
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AW: Staatsangehörigkeit abschaffen???

Hallo moebius.

Und was sind Naturgesetze....


Tja, was meinst Du?
Gibt es irgendeinen (möglicherweise qualitativen) Unterschied, zwischen der Ebene objektivierbarer Beschreibungen und der, der Argumente?

Das Problem scheint mir darin zu liegen, dass man eine eventuell empfundene – und von Philosophen behauptete und in Anspruch genommene Kluft zwischen beiden – erstens, nicht aufrecht erhalten kann, wenn man Argumente auf physikalische Zustände reduziert, aber zweitens, ebenfalls nicht aufrecht erhalten kann, wenn man Naturgesetze als bloße Konventionen beschreibt.
 
AW: Staatsangehörigkeit abschaffen???

Hallo 5Zeichen.
Die Mauer, die Deutschland trennte, war nach 40 Jahren dann sehr schnell beseitigt, in einigen Köpfen gibt es sie noch Jahrzehnte später.

Aber es stimmt schon was Du sagst, Konventionen sind keine Naturgesetze und manche vergessen, dass es geradazu zum Wesen der Konventionen gehört, dass man sie zuweilen auch bricht.

Gesetze können auch Mauern sein.
Welcher Schweizer, Österreicher oder Luxemburger will schon Deutscher sein? Bei den Deutschen ist das oft umgekehrt, woran das blos liegt?

Selbst die Bayern träumen heimlich von der Wiedervereinigung (mit Österreich).
Siehe:
http://de.wikipedia.org/wiki/Noricum
http://www.google.de/imgres?imgurl=...&sa=X&ei=n4nQTNffNI7qOaOslMEF&ved=0CC0Q9QEwAw
http://www.aeiou.at/aeiou.encyclop.data.image.n/n840136a.jpg

http://de.wikipedia.org/wiki/Gelnhäuser_Urkunde
Auszugszitat:
Auf dem Hoftag in Gelnhausen ging es um die Teilung des Stammesherzogtums Sachsen. Später fand in Altenburg eine vergleichbare Versammlung in Sache des Herzogtums Bayern statt.
http://www.eulenspiegel.net/
http://de.wikipedia.org/wiki/Till_Eulenspiegel
Auszugszitat:
Der Eulenspiegel-Forscher Bernd Ulrich Hucker fand in einem Braunschweiger Urkundenbuch einen Beleg, dass 1339 ein Thile van Cletlinge (Kneitlingen) mit vier anderen Angehörigen des niederen Adels aus dem Harzvorland

Kneitlingen; ganz in der Nähe von Schöppenstedt.
Die Schöppenstedter Streiche.
Siehe:
http://de.wikipedia.org/wiki/Schöppenstedt
http://www.eulenspiegelnet.de/elm.html


Teilung:
http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Herrscher_Bayerns
http://www.geschichte-erforschen.de/wissenschaft/heinrich-der-loewe/gelnhaeuser_urkunde.htm
Literaturverzeichnis:

Absetzung Heinrichs des Löwen und Aufteilung seiner Herrschaft, in: Deutsche Geschichte in Quellen und Darstellungen. Bd. 1, Frühes und hohes Mittelalter 750-1250, hg. v. Wilfried Hartmann, Stuttgart 1995, S. 363-368.

http://wapedia.mobi/de/Herzogtum_Bayern
Auszugszitat:
Die losgelöste Marcha Orientalis wurde unter den Babenbergern als neuem Herzogtum mit besonderen Privilegien zur Keimzelle des späteren Österreich (Ostarrichi). Heinrich der Löwe gründete zahlreiche Städte, unter anderem 1158 München. Durch seine starke Stellung als Herrscher über die beiden Herzogtümer Sachsen und Baiern geriet er jedoch in Konflikt mit Friedrich I. Barbarossa. Mit der Verbannung Heinrichs des Löwen und der Abtrennung der Steiermark als eigenem Herzogtum endete 1180 das „jüngere baierische Stammesherzogtum“.

Über 930 Jahre ist nun das Stammesherzogtum Baiern geteilt in Österreich und Baiern (Nordbaiern). eine Teilung mit Bestand.
 
AW: Staatsangehörigkeit abschaffen???

Dann geht es mal hier zur Erklärung der Natürlichen Menschenrechte:

http://www.nexusboard.net/showthread.php?siteid=10249&threadid=545

Erklärung der Natürlichen Menschenrechte

Präambel

Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet,

da die Nichtanerkennung und Verachtung, sowie die Vorenthaltung der universalen und universellen Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet worden ist, daß einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt,

da es notwendig ist, die Menschen vor der Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen,

da es notwendig ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Völkern zu fördern,

da die Völker der Erde in dieser Charta ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigen/bekräftigt haben und verbindlich beschliessen/verbindlich beschlossen haben, den sozialen Forschritt und bessere Lebensbedingungen in größerer Freiheit zu fördern,

da die Mitgliedvölker sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen auf die allgemeine Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten hinzuwirken,

da ein gemeinsames Verständnis dieser Rechte und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist, verkünden die Menschen:

diese Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern umzusetzende, zu erreichende und einzuhaltende, gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten, aber auch sich daraus ergebenden Pflichten, zu fördern und durch fortschreitende nationale und internationale Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung durch die Bevölkerung der Mitglieder selbst, wie auch durch die Bevölkerung der ihrer jeweiligen Bereiche unterstehenden Gebiete zu gewährleisten.

Im Bewußtsein der Dynamik der universellen Menschenrechte und dieser universalen Menschenrechte,

im Bewußtsein der Einheit alles sichtbar und nicht sichtbar Existierenden und der sich damit in Verbundenheit ergebendenden, zwingenden, weiteren Existenzfähigkeit der Einheit an sich, da die Erde kein Eigentum ist, sondern nur auf Zeit geliehen und zur Einheit selbst dazugehört - auch geliehenes Eigentum verpflichtet -,

obliegt es den Menschen gemeinsam, auf diese Gewährleistung, auch in ihren jeweiligen kulturellen Unterschieden, von Jetzt und für alle Zukunft zu achten und hinzuwirken.

Artikel 1

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.

Artikel 2

Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte, Freiheiten und Pflichten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler/volksstämmiger oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.

Artikel 3

Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

Artikel 4

Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen ihren Formen verboten.

Artikel 5

Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

Artikel 6

Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.

Artikel 7

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.

Artikel 8

Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen Volksgerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.

Artikel 9

Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.

Artikel 10

Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.

Artikel 11

1. Jeder, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.

2. Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.

Artikel 12

Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.

Artikel 13

1. Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Volksgebietes frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.

2. Jeder hat das Recht, jedes Volksgebiet, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Volksgebiet zurückzukehren.

Artikel 14

1. Jeder hat das Recht, in anderen Volksgebieten vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.

2. Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der universellen Gemeinschaft der Völker verstoßen.

Artikel 15

1. Jeder hat das Recht auf eine Volksangehörigkeit.

2. Niemandem darf seine Volksangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Volksanghörigkeit zu wechseln.

Artikel 16

1. Heiratsfähige Frauen und Männer haben ohne Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.

2. Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.

3. Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Volksgemeinschaft.

Artikel 17

1. Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben.

2. Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.

Artikel 18

Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen

Artikel 19

Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Artikel 20

1. Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.

2. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.

Artikel 21

1. Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes/Volksgebietes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.

2. Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande/Volksgebiet.

3. Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt/Gestaltung; dieser Wille muß durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.

Artikel 22

Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innere Maßnahmen der Vereinigung und internationale Zusammenarbeit, sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jeder Volksgruppe/Volksvereinigung in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.

Artikel 23

1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.

2. Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.

3. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.

4. Jeder hat das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.

Artikel 24

Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.

Artikel 25

1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztlicher Versorgung und Gewährleistung notwendiger sozialer Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter, sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.

2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

Artikel 26

1. Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.

2. Die Bildung muß auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen.

3. Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.

Artikel 27

1. Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.

2. Jeder hat das Recht auf Achtung der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.

Artikel 28

Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte, Pflichten und Freiheiten voll verwirklicht werden können.

Artikel 29

1. Jeder hat Pflichten gegenüber der sozialen und kooperativen Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit, auch unter gegenseitiger Berücksichtigung und Achtung der dynamischen, angeborenen, natürlichen - damit universellen - Menschenrechte eines jeden möglich ist.

2. Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte, Pflichten und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte, Pflichten und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Kooperationsgesellschaft zu genügen.

Artikel 30

Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt und der Bereich der Dynamik nicht in der Form abgeändert werden, daß sie durch den Mißbrauch des Wortes, an Gültig- und Wirksamkeit für jeden einzelnen Menschen verliert.
 
AW: Staatsangehörigkeit abschaffen???

Hans Söllner:

"Hey Staat, Hey Staat, Hey Staat;
Hey Staat, Hey Staat, Hey Staat;
Heut sog da i amoi, was i ois tua via Die !

Hey Staat, Hey Staat, Hey Staat;
Hey Staat, Hey Staat, Hey Staat;

und dann sagst du mir moi, wos du ois machst für mi !


Danke für diese Gedanken an Eulenspiegel !
Ich fühle mich als Erdenbürger - schon seit ich denken kann...

ich bin auch dafür, den Sport als Wettkampf zwischen Nationen abzuschaffen...






mfG teo
 
AW: Staatsangehörigkeit abschaffen???

Upps, diesen Beitrag habe ich doch glatt bis heute übersehen!
Ein Staat der mich besitzt ist nicht mein Staat.
Das gefällt mir, dann bist ja Du der Staat!
Sind wir darauf noch angewiesen? Die Verfasser der Verfassung sind die waren Eigentümer des Staates; inzwischen auch der Welt. Warum sollen wir Kleinen uns teilen lassen wo die Großen doch alle beieinander sind?
Dh. aber nicht das sie noch alle beieinander haben.
In diesem, unserem Falle, die Hierarchen. Folglicherweise leben wir in einer Hirarchendemokratie - einer Demokratie welche für die Hierarchen gut und für alle Anderen voller Übel ist. Ich meine die weltliche Definition von Hierarchie die Klientelhierarchie.
Ja wenn Du in dem Gedankenkreis hängen geblieben bist, ich arme Sau hier unten und die Säue da oben, dann hast Du noch nicht begriffen, dass Du Dir die Rechte nehmen musst, die Dir andere verweigern


Es ist doch nur noch ein Feigenblatt für die "Kleinen Leute" in Wirklichkeit ist doch da gar nichts mehr! Man beachte mal aufmerksam das grüne und rote Gequatsche und frage sich warum es die Klientelhierarchen nicht mehr stört. Offensichtlich ist man sich doch weitgehend einig!
Wer sind den die "kleinen Leute" ? und was weißt Du von denen?

Das wollte Hugo, aber da paßt Petrus schon auf das es nicht so kommt.
Welcher Hugo?
Und was hat Petrus bei dem Unternehmen verloren? :verwirrt1
Zum Klientelhierarchen fehlt´s halt noch, so fühle ich mich halt als Eulenspiegel. Ich bin aber bemüht mich zum Münchhausen hin zu üben, dann habe ich den größten Teil des Weges zum Klientelsophisten geschafft. Leider steckt zu viel Augustinus (De civitate Dei) in mir. Ich hoffe sozusagen einen Abnehmer für meine Staatszwangsjacke zu finden.
Nur Umsatz bringt Gewinn, wer ihn abwürgt sorgt bei der Klientel für einen Rückfall in Armut.
Leg doch einfach einmal nur den Spiegel aus der Hand. Ein Spiegel zeigt eben alles immer nur Seiten verkehrt. Kann also nichts anderes als Illusionen erzeugen.


Na dann versuchen wir´s halt mal mit den Geboten, es gibt inzwischen jedoch viel zu viele Schariafreunde???
Was meinste denn nun? Ist das nun eine Frage oder eine Behauptung?

Es ist alles schon geregelt:
Na denn, worum sorgst Du Dich dann noch? :dontknow:

Eine Einmischung ist von Seiten der Klientelhierarchie unerwünscht. Sebst das soziale Angagement soll in Zukunft hierarchisch überwacht werden.
Es gibt immer einen der überwacht und einen der sich überwachen lässt.
Hast Du schon heraus gefunden wie das geschieht?
Kennen Sie Polybios und den Kreislauf der Verfassungen nicht? Der gibt doch gewissermaßen Hoffnung.
Das ist doch noch gut. So lange Du noch Hoffnung hast. Ich hab nämlich meine längst an der Himmelstür abgegeben.

In Quedlinburg steht an einem Fachwerkhaus:
:D Sorge für Dich und die Deinen, richtet nicht mich noch die meinen. :D
Ich fürchte hier hast Du die " " vergessen und einen Absatz, das macht alles so schwer verständlich und da ich ab einer gewissen Anstrengung einfach zu müde werde, was verstehen zu wollen, lasse ich es lieber bleiben.
Seit die Weltklientel sich einig ist gedenkt sie Geld aus einem Volk herauszupressen um Anderenorts den Wohltäter und Dicken Max zu miemen. Um andere gewisse Vorteile einzuheimsen. CENTO-Pakt, Mitgliedschaft der Türkei in der NATO, usw..
Wie wäre es wenn wir einmal eine Zeit nichts mehr tun und uns versorgen lassen?
Wer 49 Jahre gearbeitet hat hat einen Anspruch darauf in Rente zu gehen.

Die Römer waren klüger als wir, die hohlten sich Sklaven ins Land welche unter schlechtesten Bedingungen arbeiten mußten um selbst nichts tun zu müssen.
Wir lassen die Florid-Rolf´s usw. aus islamischen Ländern zu uns kommen und versorgen sie. Erdulden die Angst das es uns wie in Spanien, England und Frankreich ergeht, Bomben, brennende Vorstädte, usw.. So wollen diese uns aus unserer Heimat vertreiben; siehe Koran.
Will man uns so an die zunehmende die Sklaverei dort gewöhnen?
Wie wäre es wenn wir den Herkunftsländern mal Gerichtsvollzieher zum Geld eintreiben für ihre Leute schicken?
Wenn der Alimentaufwand immer weiter steigt sind die die noch arbeiten Sklaven der Nichtstuer.
Wenn immer mehr Alimenteempfänger zuwandern, dann können die Anderen nur noch, wie einst die DDR-Bürger, fliehen wenn sie sich ein besseres Leben schaffen wollen.
Können wir sicher sein dann nicht als Zahlmeister verfolgt zu werden?
http://de.wikipedia.org/wiki/Unterhalt
http://de.wikipedia.org/wiki/Alimentationsprinzip
Haben nicht Einwanderer de facto in Europa Beamtenstatus?
Eine lange Lamentatio! Dein Wort in Gottes Ohr!
An den KZ stand früher: "Arbeit macht frei!"
Das Gegenteil ist der Fall.
Erst wenn wir nicht mehr arbeiten werden wir frei sein; zumindest sollten wir bis wir frei sind nicht mehr tun damit es für uns gerade so zum Leben reicht. Wer Südfrankreich kennt weiß was ich meine.
Es kommt ganz darauf an was Du alles unter Arbeit verstehst.

Siehe:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,681537,00.html
Auszugszitat:
"Wir arbeiten härter als die Kühe"
Die widrigen Arbeitsbedingungen befeuern die Flucht. "Die Fabriken im Perlflussdelta behandeln uns so schlecht", klagt der Wanderarbeiter Hui Guo im Internetforum QQ. "Wir arbeiten härter als die Kühe, bekommen schlechteres Essen als die Schweine und müssen früher aufstehen als die Hühner."
Das wundert mich aber sehr wie kann eine Fabrik einen Menschen schlecht behandeln? Sind es nicht die Fabrikbesitzer und deren Angestellte, die Menschen schlecht behandeln?

Hinzu kommt ein weiteres Problem. "Als Folge der Ein-Kind-Politik setzen die Eltern hohe Erwartungen in ihr einziges Kind", sagt Verbandsexperte Lau. "Sie versuchen alles, ihnen eine gute Ausbildung zu ermöglichen, damit sie eines Tages im Dienstleistungssektor arbeiten können. Und nicht in der Fabrik."

Der verschleierte Völkermord:
Die Geschichte des muslimischen Sklavenhandels in Afrika
Tidiane N'Diaye (Autor)

Weltgeschichte der Sklaverei
Egon Flaig (Autor)
Weißt Du wie man einen Menschen verrückt macht?
Ganz einfach Du gibst ihm entweder gar keine oder zu wenig Information oder Du überschüttest ihn mit Informationen.
Eulenspiegel Du wählst die letztere Form. Das Ergebnis ist das selbe. Der Status Quo bleibt erhalten.

:liebe: :geist: :schaf: rg​
 
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AW: Staatsangehörigkeit abschaffen???

Dann geht es mal hier zur Erklärung der Natürlichen Menschenrechte:
http://www.nexusboard.net/showthread.php?siteid=10249&threadid=545
Mama Mia Papier ist immer noch geduldig und was Du schwarz auf weiß besitzt, kannst Du in Ruhe nach Hause tragen.

Vgl. dazu konkreter für Deppen...äääähhh.....Deutschland:
www.die-wuerde-des-menschen.de
Wie kann den ein Depp so etwas verstehen?
Ganz abgesehen davon, dass diese Bezeichnung alleine schon die Würde des Menschen angreift und untergräbt.
Das Du dies allerdings verstehen könntest, moebius, da habe ich diesbezüglich die Hoffnung längst aufgegeben, denn einmal Depp, immer Depp!
Allerdings liebe ich diesen Absatz ganz besonders aus den Gedanken, die Dr. Karb zusammengetragen hat.
„Eine notwendige Voraussetzung der für das Überleben der Menschheit erforderlichen Global-Sanierung ist ein Bewusstseinswandel , der so tiefgreifend sein müsste, dass er nicht bloß unsere Meinungen und unsere intellektuellen Ansichten, sondern unser Wahrnehmungsvermögen verändert. Dabei handelt es sich wie Carl Friedrich von Weizsäcker schon im Jahr 1976 ausgeführt hat, um einen möglichen, aber sehr schmerzhaften Prozess, bei dem sich von dem trennen muss, was man in relativer Verblendung für unerlässlich zum eigenen Lebensglück hält.“ Dr. Wolfgang Karb

Das Du das verstehen könntest, das glaube ich niemals mehr! Denn Du hast Dich ja glücklich und wohl wissend in Deinem Nichtwissen eingerichtet. :wut3:

:liebe: :geist: :schaf: rg​
 
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