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Reichsbürger und Horrorclowns

Aber gerade dieser "mein Aufschrei" müsste Dich doch eigentlich wundern, denn Du kennst mich bisher nur aus Argumentationen mit überwiegender Dominanz moraltheologischer Glaubensaspekte.


Diese Glaubensaspekte unterscheiden sich aber in juristischer Hinsicht von Tathandlungen ganz extrem, zu denen auch - gerade bei Todesfällen - das Unterlassen als sehr bedeutsam hinzuzählen kann, was aber in Glaubensfragen keinerlei Bedeutung für die Ermittlungen haben darf, denn der Glaube eines Menschen ist nicht strafbar, so schäbig er durch manche Unterstellungen hier auch mir gegenüber rüberkommen mag.


Du musst eben schon etwas genauer lesen und hinschauen, worauf ich Bezug nehme, denn *Eule* schrieb:


Und ich antwortete darauf:



Das Gegenteil von "nicht ernst genommen werden", von dem *Eule* sprach, ist "ernst genommen zu werden".

Ich wundere mich über Deine Reaktion diesbezüglich also schon zu recht!



Meine sprachpathologische Sezierneigung darf hier im Forum als allgemein bekannt und wertfrei gelten.



Das hast Du gesagt! Ein verantwortungsbewusster Ermittler wird nach dem Legalitätsprinzip und nicht nach dem von Dir hier mir unterstellten Parteiprinzip vorgehen, soviel Detailkenntnis darf man mir unterstellen.



Ach Gottle, würde ein Andersdenkender sagen, wie alt und gebrechlich würdest Du wohl aussehen, falls Du erkennen müsstest, wie sehr Du Dich darin irrst?



Diese Garantenstellung ergibt sich daraus, dass jeder Vorgesetzte eine Aufsichtspflicht für seine Untergebenen zu erfüllen hat und er dafür zu sorgen hat, dass er durch sein eigenes Verhalten diese Untergebenen nicht unnötig in Gefahr bringt, wozu auch das sträfliche Unterlassen einer Deeskalationsstrategie gehören kann.



Wie bitte? Seit wann ist ein gemeinschaftlich behördlich vollendet versuchter Hausfriedensbruch eine gewaltfrei legitimierte Zugriffsmethode (unabhängig von einem Beschuldigten nicht richterlich anerkannten und möglicherweise gerade deshalb leichtfertig von der Couch aus ) - angeordneten Hausdurchsuchungsbefehl ?




Ja, diese Opfer-Täter-Verkehrung ist im Prinzip genauso möglich wie eine Täter-Opfer-Verkehrung und gar nicht mal so selten, wenn delikate Amtsdelikte zur öffentlichen bzw. nichtöffentlichen Untersuchung anstehen.


Im hier diskutierten Fall zählt das Legalitätsprinzip für alle Beteiligten aufgrund von vorsätzlichen Handlungen, die strafrechtlich nach dem rechtsstaatlich anerkannten Schema der getrennten Prüfung von Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld im Detail für jeden einzelnen Beteiligten erfolgen.


Jetzt glaube ich beinahe, dass Du das Leben ausschließlich von der Couch aus erlebst, weil du mir ernsthaft diese Frage zu stellen scheinst:


Ich argumentiere hier wie ein Jurist dies tun würde. Ein Jurist ist ein Mahner zur Selbstbesinnung, meinte schon *Gustav Radbruch* und folgerte überaus spitzfindig:


„ Ein guter Jurist kann nur der werden,

der mit einem schlechten Gewissen Jurist ist “

(von Gustav Radbruch)



Selten so gelacht! Vielen Dank Babbel für Dein dergestalt geäußertes Unverständnis!


Du erlaubst mir wenigstens unfreiwillig mit gutem Gewissen argumentieren zu dürfen, und ja, ich räume ein, wer mit gutem Gewissen argumentiert, der könnte als Jurist in unserem Lande womöglich am Hungertuch nagen?
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Bernies Sage





Ich lasse das Vollzitat einfach mal stehen, beschränke mich aber nur auf die von dir behauptete Strafbarkeit durch Unterlassen.



Du wirfst hier Prinzipien in den Raum, ohne sie zu subsumieren. Dies ist aber erforderlich, wenn die auf die strafrechtliche Relevanz eingehen willst.



Erläutere doch einfach, wo und in welcher Handlung oder welchem Unterlassen zu eine Relevanz zu erkennen glaubst.



Wie hätte der Einsatzleiter sich entscheiden sollen? Deeskalation bei einem Waffenbesitzer, dem seine Tötungswerkzeuge weggenommen werden sollen?



Ich will gerne versuchen deine Gedankengänge nachzuvollziehen, wenn du da konkreter wirst.
 
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Ätsch! Ich interpretiere es nämlich so, dass Du drei lange Tage des Nachdenkens vor Dir hast und ich bin schon sehr gespannt auf Deinen Widerspruch! :D

Nein, wirklich icht. Ich war auf einer Tagung und hab mich mit kompetenten Kollegen ausgetauscht.

Wie ich sagte, fülle deine Theorien mit Leben und wir haben eine diskutable Grundlage.
 
Erst einmal wird es ein forensisches Vorspiel geben.

Weil die Gruppe Jagt auf Horrorclowns machte und der Täter ein Messer holte um den Clown abzustechen,
war es keine Notwehrsituation sondern eine vorsätzliche Körperverletzung.

Da die minderjährigen Täter lernresistente Deutsche waren, bzw. die Eltern vermutlich vom Harz 4 Einkommen leben,
wird es beim Vorspiel bleiben und kein wirkliches Nachspiel haben.

Dennoch hoffe ich, dass den Tätern während der psychologischen Betreuung auch mal den erhobenen Zeigefinger zeigt. :nein:
 
Weil die Gruppe Jagt auf Horrorclowns machte und der Täter ein Messer holte um den Clown abzustechen,
war es keine Notwehrsituation sondern eine vorsätzliche Körperverletzung.

Das aber wird ein Gericht feststellen und nicht Sie.

Da die minderjährigen Täter lernresistente Deutsche waren, bzw. die Eltern vermutlich vom Harz 4 Einkommen leben,

Geht es also nur um Vermutungen Ihrerseits.

Dennoch hoffe ich, dass den Tätern während der psychologischen Betreuung auch mal den erhobenen Zeigefinger zeigt.

Ach Gottchen, aber den Deutschkurs solltens doch noch mal auffrischen.
 
Das aber wird ein Gericht feststellen und nicht Sie.

Ich habe nur widergegeben was im Bericht gestanden hat!
Aber natürlich und selbstverständlich ist die Ermittlung eine Sache der Justiz.

Geht es also nur um Vermutungen Ihrerseits.

Nun die Fakten sprechen eher dafür als dagegen!

566.649 Berliner bekommen Hartz IV. 414.521 (73 Prozent) davon sind erwerbsfähig, aber arbeitslos.
152.129 (27 Prozent) bekommen aufstockend zum Lohn Stütze oder können nicht arbeiten.

Zu fast jedem fünften Hartz-IV-Haushalt (18,3 Prozent) gehören drei und mehr Kinder unter 18 Jahren usw. usf.

http://www.bz-berlin.de/berlin/hartz-iv-in-berlin-50-fakten-aus-der-hauptstadt

Ach Gottchen, aber den Deutschkurs solltens doch noch mal auffrischen.

Ich kann doch nichts dafür, dass du mein perfektes Deutsch nicht verstehen :confused: kannst! :D
 
Ich kann doch nichts dafür, dass du mein perfektes Deutsch nicht verstehen :confused: kannst! :D


Weil die Gruppe Jagt auf Horrorclowns machte und der Täter ein Messer holte um den Clown abzustechen,
war es keine Notwehrsituation sondern eine vorsätzliche Körperverletzung.

Da die minderjährigen Täter lernresistente Deutsche waren, bzw. die Eltern vermutlich vom Harz 4 Einkommen leben,
wird es beim Vorspiel bleiben und kein wirkliches Nachspiel haben.

Dennoch hoffe ich, dass den Tätern während der psychologischen Betreuung auch mal den erhobenen Zeigefinger zeigt.:nein:

Die unzähligen Fehler kannst selber einsammeln, du Deutschgenie.

Gefährliche Körperverletzung!!!! Aber wem sag ich das?
 
Vermute sehr stark dass dieser fremdenfeindliche Amtsleiter auch ein sogenannter Reichsbürger ist!? :eek:

Der Dolmetscherin untersagt er englisch zu sprechen und dem Schutzsuchenden verweigert er das Geld
für eine funktionierende Waschmaschine, stattdessen rät er dem Afrikaner er solle sich ein Waschbrett besorgen.

Außerdem betitelte er indirekt den Schutzsuchenden als arbeitsscheuen Schmarotzer
und als Dummkopf, der nicht in der Lage wäre eine Waschmaschine einzuschalten.

 
Die unzähligen Fehler kannst selber einsammeln, du Deutschgenie.


Gefährliche Körperverletzung!!!! Aber wem sag ich das?

Anstatt ständig hier unflätig herum zu pöbeln, solltest du besser deine Kollegen im
Kampf gegen die aggressiven und staatsgefährdenden Jugendbanden unterstützen!

Warum überhaupt werden die Jugendlichen in Deutschland immer aggressiver,
kann es sein das die Polizei nicht mehr respektiert wird, weil sie so weichgespült ist?
Vielleicht darf sie gegen die Rechten und Linken, nur noch mit Samthandschuhen vorgehen?

50 Jugendliche gehen auf Polizisten in München los

Samstagnacht am Münchner Ostbahnhof: Zwischen Dutzenden Jugendlichen kommt es zum Streit.
Die Polizei wird gerufen. Als Beamte einen 18-Jährigen kontrollieren wollen, kippt die Situation vollends.


https://www.welt.de/vermischtes/art...che-gehen-auf-Polizisten-in-Muenchen-los.html

Weil es sich in München abspielte, könnten es vielleicht auch Lederhosentragende junge Reichsbürger gewesen sein? :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
Es geht mir hier gar nicht so sehr um die Frage einer "politsichen" Aussage.

Sondern eher um eine emotionale?

»Ein weiteres Problem für die Behörden ergibt sich aus einem Trend in den Sozialen Medien. Demnach werden im Zusammenhang mit Meldungen und Sichtungen Fake-Meldungen veröffentlicht, die die Anzahl der Sichtungen größer erscheinen lässt, als sie ist.[32] Nach Ansicht von Mimikama, einer Initiative zur Aufklärung über Internetmissbrauch, gibt es mehr Fälle an Fakes und Falschmeldungen im Netz als echte Sichtungen und Strafanzeigen; Mimikama spricht in diesem Zusammenhang von „Verängstigungsbullshit“.«

(https://de.wikipedia.org/wiki/Horrorclown-Phänomen)

Vermeintliche 'Reichsbürger' sind keine Horrorclowns.
 
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Liebe Rassegeflügelzüchter,

die ehrenwerten Züchter der Reichshühner stehen natürlich und selbstverständlich nicht in Verdacht, vermeintliche 'Reichsbürger' zu sein. Eure Züchtertätigkeit bedeutet den Erhalt völkischen Kulturguts.

Gott erhalte es!

Behelf für Rasseunkundige: http://reichshuhn.de/blog/
 
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