AW: Ist ein Mörder schuldig?
Die juristische Schuld ist meiner Ansicht nach ein Begriff der festlegt ob ein "Täter" einen Strafbestand aus seinem Subjekt heraus zu ver-antworten hat.
Jede Tat entsteht aus einer Interaktion von Subjektstrukturen und externen Umständen. Je nach Dosierung der beiden Faktoren wird dann zB zwischen Mord,Totschlag und Notwehr unterschieden.
Die Strafe erfolgt dabei nicht um die eigentliche Schuld zu begleichen sondern dient der Indoktrination und erzwungenen Systemanpassung des Subjekts.
Eine gewissenbezogene Schuld ist ein fragwürdiges Konzept da hierzu ein freier Wille notwendig wäre.
Wissenschaftliche Erkenntisse, vor allem aus der Neurologie, sprechen aber eher gegen Diesen.
Die juristische Schuld ist meiner Ansicht nach ein Begriff der festlegt ob ein "Täter" einen Strafbestand aus seinem Subjekt heraus zu ver-antworten hat.
Jede Tat entsteht aus einer Interaktion von Subjektstrukturen und externen Umständen. Je nach Dosierung der beiden Faktoren wird dann zB zwischen Mord,Totschlag und Notwehr unterschieden.
Die Strafe erfolgt dabei nicht um die eigentliche Schuld zu begleichen sondern dient der Indoktrination und erzwungenen Systemanpassung des Subjekts.
Eine gewissenbezogene Schuld ist ein fragwürdiges Konzept da hierzu ein freier Wille notwendig wäre.
Wissenschaftliche Erkenntisse, vor allem aus der Neurologie, sprechen aber eher gegen Diesen.