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Wieviele Menschenleben ist die Meinungsfreiheit wert?

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Die Freiheit, zu sagen, was man denkt, ohne daran Schaden zu nehmen.

Ja. Mir kommt das ebenso selbstverständlich vor, wie ohne Kopfbedeckung zu gehen. Klar, kann man es als großartigen Fortschritt werten, daß Kritiker nicht mehr sofort gehenkt werden aber es ist eigentlich noch nicht das, was eigentlich Demokratie bedeutet. Demokratie bedeutet nämlich, daß Macht vom Volke ausgeht und nicht nur Geschwätz.

Wie ich einige Jahrzehnte lang beobachtet habe, hat die freie Meinungsäußeung eine geringe Auswirkung auf die Ebene des Faktischen. Es wird extrem viel konträre Meinung geäußert, ohne daß es etwas änderte und ohne daß Änderungen überhaupt angestrebt würden. Das mag gut sein für die Psychohygiene von Ohnmächtigen, hat aber nichts mit echter Mitbestimmung zu tun.
 
Demokratie bedeutet nämlich, daß Macht vom Volke ausgeht und nicht nur Geschwätz.

In Deutschland ist das der Fall:

Artikel 20

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.


Artikel 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
 
In Deutschland ist das der Fall:

Artikel 20

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.


Artikel 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Sie verwechseln ein paar fein angeordnete Buchstaben und Worte mit der Realität.
 
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Das ist in der Regel gleichbedeutend mit dem Einsatz des eigenen Lebens. Verfassungstreue kostet.
 
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(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Das ist in der Regel gleichbedeutend mit dem Einsatz des eigenen Lebens. Verfassungstreue kostet.

Wurde dieses Recht auf Widerstand schon jemals einer Person gerichtlich zugebilligt?
 
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