Der Memento-mori-Gedanke legt dabei die Betonung auf die nur durch enorme Anstrengungen des Menschen abzumildernden Strafcharakter und lässt den Erlösungsgedanken weitgehend unbeachtet. Während der Kirchengeschichte hat sich der Schwerpunkt zwischen diesen beiden Polen immer wieder einmal hin und her verschoben, doch selten so unerbittlich extrem wie hier. In der Reformation war etwa die bereits von Augustinus entworfene Rechtfertigungslehre das Zentrum der lutherischen Gnadenlehre, und damit stand der Erlösungsgedanke im Mittelpunkt.[12]