KANTIG
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Ihr Beitrag sagt nichts anderes als der von Gerlind.Richtig, Resozialisierung ist ein weiterer Aspekt, jedoch heißt es aus gutem Grund Strafrecht und nicht Resozialisierungsrecht.
Und, das Erlernen des Umstandes, dass sich Verbrechen nicht auszahlen, ist ja ein Teil der Resozialisierung, oder nicht?