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Russland greift Ukraine an

....."Kombattanten" und sonstige "Kämpfer" dürfen "jederzeit und "überall" angegriffen und getötet" werden, also auch während eines z.B. "Fronturlaub" in der Heimat, bei der "Ausübung von Freizeitaktivitäten", wo auch immer und... selbst "im Schlaf"! Weiters fallen darunter auch "Befehlshaber" (militärische wie zivile) Liegt die "Entscheidung" über einen "Krieg" in der Hand eines z.B. "Präsidenten" und /oder steht ein solcher an der "Spitze der militärischen Befehlskette", ist auch er ein "legitimes Ziel" (Enthauptungsschlag!)! Alles "astrein" geregelt... also nix mit Mord!.....

meint plotin
 
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....."Kombattanten" und sonstige "Kämpfer" dürfen "jederzeit und "überall" angegriffen und getötet" werden, also auch während eines z.B. "Fronturlaub" in der Heimat, bei der "Ausübung von Freizeitaktivitäten", wo auch immer und... selbst "im Schlaf"! Weiters fallen darunter auch "Befehlshaber" (militärische wie zivile) Liegt die "Entscheidung" über einen "Krieg" in der Hand eines z.B. "Präsidenten" und /oder steht ein solcher an der "Spitze der militärischen Befehlskette", ist auch er ein "legitimes Ziel" (Enthauptungsschlag!)! Alles "astrein" geregelt... also nix mit Mord!.....

meint plotin

Zum Gastbeitrag von Prof. Dr. Christoph Safferling, LL.M. (LSE)
05.03.2022


Ein Mann steht nach Kampfhandlungen in Trümmern.

Wer ist Zivilist, wer Kombattant?​

Das Ziel des humanitären Völkerrechts ist es, Leid im Krieg zu verringern. Das gilt einerseits unter den Angehörigen der Streitkräfte, den sog. Kombattanten. Sie dürfen zwar getötet werden, selbst aber auch töten und verletzen, und im Falle der Gefangennahme nicht für die bloße Teilnahme am Krieg bestraft werden, sondern sind als Kriegsgefangene privilegiert zu behandeln. Andererseits gilt die Maxime der Vermeidung von Leid vor allem auch gegenüber der Zivilbevölkerung. Das gilt im modernen Krieg, der von der Verwendung von Fernwaffen wie Raketen und Artillerie geprägt ist, in besonderem Maße. Zu unterscheiden ist zwischen militärischen und zivilen Objekten. Nur militärische Objekte dürfen angegriffen werden. Zivile Objekte dürfen hingegen niemals das Ziel eines Angriffs sein (vgl. Art. 48 Zusatzprotokoll I der Genfer Konventionen).

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Zuletzt bearbeitet:
....."Zivilisten und zivile Objekte" dürfen niemals "direkt angegriffen" werden... soweit so gut! Wenn jedoch "Zivilisten" von Angriffen auf "militärische Ziele" betroffen sind oder sein können, oder... wenn "Zivile Objekte militärisch genutzt" werden, ist bei einem "Angriff" die "Verhältnismäßigkeit" zum erwarteten "militärischen Nutzen bzw. Vorteil" zu wahren, was jedoch... "Auslegungssache" ist!.....

meint plotin
 
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....."Zivilisten und zivile Objekte" dürfen niemals "direkt angegriffen" werden... soweit so gut! Wenn jedoch "Zivilisten" von Angriffen auf "militärische Ziele" betroffen sind oder sein können, oder... wenn "Zivile Objekte militärisch genutzt" werden, ist bei einem "Angriff" die "Verhältnismäßigkeit" zum erwarteten "militärischen Nutzen bzw. Vorteil" zu wahren, was jedoch... "Auslegungssache" ist!.....

meint plotin
"Auslegungssache"
Stimmt: meistens!
 
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