• Willkommen im denk-Forum für Politik, Philosophie und Kunst!
    Hier findest Du alles zum aktuellen Politikgeschehen, Diskussionen über philosophische Fragen und Kunst
    Registriere Dich kostenlos, dann kannst du eigene Themen verfassen und siehst wesentlich weniger Werbung

Russland greift Ukraine an

Werbung:
Obwohl
der *Olaf Scholz* den Dienst mit Waffen einst verweigert hatte, so ist es wohl anzunehmen dass der *Sozialdemokrat* sehr wohl weiß, was das Kombattanten-Recht bedeutet: Erstens!

Zweitens:
Nach wie vor besteht -parteiübergreifend!- die Ansicht, dass dieses sinnlose Abschlachten unschuldiger
Ukrainer sowie unschuldiger russischer Soldaten e n d l i c h beendet werden soll,beendet werden muss!
 
Zweitens:
Nach wie vor besteht -parteiübergreifend!- die Ansicht, dass dieses sinnlose Abschlachten unschuldiger
Ukrainer sowie unschuldiger russischer Soldaten -e n d l i c h- beendet werden soll!
Ich bezweifle stark, dass parteiübergreifend die Meinung besteht die russichen Mördertruppen und Kriegsverbrecher wären unschuldig.
 
Ich bezweifle stark, dass parteiübergreifend die Meinung besteht die russichen Mördertruppen und Kriegsverbrecher wären unschuldig.
Mördertruppen und Kriegsverbrecher
--waren und/oder sind mMn -n i e m a l s- unschuldig! Beispiele? - die Hamas - die Netanjahu-Regierung - die Regierung der Russischen Föderation (leider auch teilweise die -derzeit-amerikanische Regierung) und so weiter
und so fort...!
 
....."Kombattanten" und sonstige "Kämpfer" dürfen "jederzeit und "überall" angegriffen und getötet" werden, also auch während eines z.B. "Fronturlaub" in der Heimat, bei der "Ausübung von Freizeitaktivitäten", wo auch immer und... selbst "im Schlaf"! Weiters fallen darunter auch "Befehlshaber" (militärische wie zivile) Liegt die "Entscheidung" über einen "Krieg" in der Hand eines z.B. "Präsidenten" und /oder steht ein solcher an der "Spitze der militärischen Befehlskette", ist auch er ein "legitimes Ziel" (Enthauptungsschlag!)! Alles "astrein" geregelt... also nix mit Mord!.....

meint plotin
 
....."Kombattanten" und sonstige "Kämpfer" dürfen "jederzeit und "überall" angegriffen und getötet" werden, also auch während eines z.B. "Fronturlaub" in der Heimat, bei der "Ausübung von Freizeitaktivitäten", wo auch immer und... selbst "im Schlaf"! Weiters fallen darunter auch "Befehlshaber" (militärische wie zivile) Liegt die "Entscheidung" über einen "Krieg" in der Hand eines z.B. "Präsidenten" und /oder steht ein solcher an der "Spitze der militärischen Befehlskette", ist auch er ein "legitimes Ziel" (Enthauptungsschlag!)! Alles "astrein" geregelt... also nix mit Mord!.....

meint plotin

Zum Gastbeitrag von Prof. Dr. Christoph Safferling, LL.M. (LSE)
05.03.2022


Ein Mann steht nach Kampfhandlungen in Trümmern.

Wer ist Zivilist, wer Kombattant?​

Das Ziel des humanitären Völkerrechts ist es, Leid im Krieg zu verringern. Das gilt einerseits unter den Angehörigen der Streitkräfte, den sog. Kombattanten. Sie dürfen zwar getötet werden, selbst aber auch töten und verletzen, und im Falle der Gefangennahme nicht für die bloße Teilnahme am Krieg bestraft werden, sondern sind als Kriegsgefangene privilegiert zu behandeln. Andererseits gilt die Maxime der Vermeidung von Leid vor allem auch gegenüber der Zivilbevölkerung. Das gilt im modernen Krieg, der von der Verwendung von Fernwaffen wie Raketen und Artillerie geprägt ist, in besonderem Maße. Zu unterscheiden ist zwischen militärischen und zivilen Objekten. Nur militärische Objekte dürfen angegriffen werden. Zivile Objekte dürfen hingegen niemals das Ziel eines Angriffs sein (vgl. Art. 48 Zusatzprotokoll I der Genfer Konventionen).

-!
 
Zuletzt bearbeitet:
....."Zivilisten und zivile Objekte" dürfen niemals "direkt angegriffen" werden... soweit so gut! Wenn jedoch "Zivilisten" von Angriffen auf "militärische Ziele" betroffen sind oder sein können, oder... wenn "Zivile Objekte militärisch genutzt" werden, ist bei einem "Angriff" die "Verhältnismäßigkeit" zum erwarteten "militärischen Nutzen bzw. Vorteil" zu wahren, was jedoch... "Auslegungssache" ist!.....

meint plotin
 
....."Zivilisten und zivile Objekte" dürfen niemals "direkt angegriffen" werden... soweit so gut! Wenn jedoch "Zivilisten" von Angriffen auf "militärische Ziele" betroffen sind oder sein können, oder... wenn "Zivile Objekte militärisch genutzt" werden, ist bei einem "Angriff" die "Verhältnismäßigkeit" zum erwarteten "militärischen Nutzen bzw. Vorteil" zu wahren, was jedoch... "Auslegungssache" ist!.....

meint plotin
"Auslegungssache"
Stimmt: meistens!
 
Werbung:
Zurück
Oben