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Österreich hüte sich davor,

Bin auch gespannt und erlaube mir, ein paar Sätze herein zu stellen.
Der erstinstanzliche Richter meinte:
...., er würde dem Bierladenbesitzer so gut wie nichts glauben. Es sei aber nicht gelungen nachzuweisen, dass dieser die anzüglichen Texte wirklich geschickt habe.

Daneben gibt es noch die Überlegung, daß die Veröffentlichung einer privaten Mitteilung erfolgte und Frau Maurer keine Zweifel über den Absender hatte - sorry: Für den Lokalbesitzer gilt die Unschuldsvermutung und die Beweislast obliegt der Frau Maurer.
 
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Bin auch gespannt und erlaube mir, ein paar Sätze herein zu stellen.
Der erstinstanzliche Richter meinte:
...., er würde dem Bierladenbesitzer so gut wie nichts glauben. Es sei aber nicht gelungen nachzuweisen, dass dieser die anzüglichen Texte wirklich geschickt habe.

Daneben gibt es noch die Überlegung, daß die Veröffentlichung einer privaten Mitteilung erfolgte und Frau Maurer keine Zweifel über den Absender hatte - sorry: Für den Lokalbesitzer gilt die Unschuldsvermutung und die Beweislast obliegt der Frau Maurer.
Ich sags mal so....Dass jemand wie sie solchen Obszönitäten im gesteigerten Maße ausgesetzt ist, halte ich für sehr wahrscheinlich. In einem solchen Fall kann und darf die Strafe eines überführten Täters nicht hoch genug sein.
 
Ich sags mal so....Dass jemand wie sie solchen Obszönitäten im gesteigerten Maße ausgesetzt ist, halte ich für sehr wahrscheinlich. In einem solchen Fall kann und darf die Strafe eines überführten Täters nicht hoch genug sein.
Ich finde es auch schrecklich. Allerdings verlangt die Gesetzeslage die Öffentlichkeit und den Wahrheitsbeweis.

Ob die derzeitige Gesetzeslage ausreicht, ist umstritten: Es läuft dazu eine "Task-Force".
Im ggst Fall sehe ich bis jetzt nur die Kritik eines Richters an einem anderen Richter.
 
Ich hatte da schon woander verlinkt, aber dann eben hier nochmal:
Das Oberlandesgericht hält jetzt diese Argumentation des Ladenbesitzers[...jemand anderes wäre da am Computer gewesen...] für wenig glaubwürdig. "Das Erstgericht habe nicht ausreichend gewürdigt, dass die Nachrichten immerhin vom Computer und vom Facebook-Account des Privatanklägers versendet wurden und nicht beachtet, dass bei der Beurteilung des Wahrheitsbeweises eine gewisse Lebensnähe zu beachten sei"
https://www.zeit.de/gesellschaft/ze...er-politikerin-gruene-gerichtsurteil-nachrede

Und:
Den Wahrheitsbeweis, den Maurer erbringen hätte müsse, sei "geradezu unerreichbar hoch angesetzt" worden. Oder anders formuliert: Allein die Aussage, jemand anders hätte Zugang zum Computer gehabt, würde den Wahrheitsbeweis für Maurer unmöglich machen. "Die Beweiswürdigung hat kein stimmiges Bild ergeben, denn der Privatankläger hat nicht schlüssig dargestellt, dass konkret eine andere Person die Nachrichten geschrieben und verschickt hat. Allein die theoretische Möglichkeit reicht nicht aus.
https://kurier.at/chronik/oesterreich/oberlandesgericht-hebt-urteil-gegen-sigi-maurer-auf/400432390

 
Ich finde es auch schrecklich. Allerdings verlangt die Gesetzeslage die Öffentlichkeit und den Wahrheitsbeweis.

Ob die derzeitige Gesetzeslage ausreicht, ist umstritten: Es läuft dazu eine "Task-Force".
Im ggst Fall sehe ich bis jetzt nur die Kritik eines Richters an einem anderen Richter.
Meines Wissems ging es ja erst einmal darum, ob sie diese Perversitäten öffentlich machen durfte, inklusive der Tatsache, dass sie zum Teil nachweisbar vom Rechner im Kiosk kamen.
 
Ich habe bisher in dieser Causa nie gelesen, dass es sich bei dem Kiosk um eine Art Internetcafe handelt, sondern dass die Botschaften an Frau Maurer vom Rechner des Besitzers gesandt wurden. Deshalb ist auch er dafür haftbar zu machen. Es geschähe ihm dann durchaus recht, wenn sein Laden durch die Veröffentlichung Umsatzeinbußen erlitt. Man hat in diesem Fall durchaus den Eindruck, dass der Ladenbesitzer über Frau Maurer ähnlich denkt wie derjenige, der die Onlinebotschaften versandte. Möglicherweise war er auch aktiv an der internen Stimmungsmache gegen die Frau beteiligt, die in seinem Laden hochpoppte, wenn sie daran vorbei ging. Das ist mein Eindruck.
 
Der Rechtsstaat funktioniert meist ab einer gewissen Einkommensklasse und Promistatus.
.....Aber wo! Warum so "pessimistisch"?? Frau Maurer ist wieder an "der Universität" und macht ihren "Master in Soziologie" und arbeitet nebenbei, "um das Studium zu finanzieren", am "Institut für Höhere Studien" und auch ihr "Promistatus" hält sich, nach "eigener Aussage", in Grenzen!.....

meint plotin
 
.....Aber wo! Warum so "pessimistisch"?? Frau Maurer ist wieder an "der Universität" und macht ihren "Master in Soziologie" und arbeitet nebenbei, "um das Studium zu finanzieren", am "Institut für Höhere Studien" und auch ihr "Promistatus" hält sich, nach "eigener Aussage", in Grenzen!.....

meint plotin
Über den Fall Maurer wurde überregional berichtet, nicht nur in Österreich. Bist Du Dir sicher, dass eine Frau Schmidt, die keiner kennt und deren Fall noch nicht einmal das Lokalblatt interessiert, das Verfahren auch gewonnen hätte?
 
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das Verfahren auch gewonnen hätte
.....Frau Maurer hat "nicht" gewonnen! Das "aufgehobene" Urteil muss "erstinstanzlich" neu verhandelt werden!....
Bist Du Dir sicher,
.....Wie "kann Ich mir" sicher sein? Ich "wüsste nicht" mal, dass gegen eine Frau Schmidt ein "mögliches Verfahren anhängig" ist, noch "wüsste Ich" über den "Ausgang des Verfahrens" bescheid, da darüber ja "nicht berichtet" wird! Also "erübrigt" sich diese Frage "für mich!".....

meint plotin
 
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