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NeutralitÄt ???

Ist Österreich wirklich noch Neutral?


  • Umfrageteilnehmer
    10
Die Dame verbreitet Panikmache
Zustimmung!
Die Dame hat heute nicht wirklich wichtiges zu entscheiden
Gott sei Dank!
ziemlich nutzloses Militärmaterial
Wer soll uns angreifen?

Worauf ich hinweisen möchte, ist, dass wir uns -angegriffen oder nicht angegriffen-
an die verfassungsmäßig vorgeschriebene Landesverteidigung zu halten haben, also
zu halten hätten: Unser dafür zuständige Bundespräsident:

"Art. 9a. (1) Österreich bekennt sich zur umfassenden Landesverteidigung. Ihre Aufgabe ist es, die Unabhängigkeit nach außen sowie die Unverletzlichkeit und Einheit des Bundesgebietes zu bewahren, insbesondere zur Aufrechterhaltung und Verteidigung der immerwährenden Neutralität. Hiebei sind auch die verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihre Handlungsfähigkeit sowie die demokratischen Freiheiten der Einwohner vor gewaltsamen Angriffen von außen zu schützen und zu verteidigen.

(2) Zur umfassenden Landesverteidigung gehören die militärische, die geistige, die zivile und die wirtschaftliche Landesverteidigung.

(3) Jeder männliche österreichische Staatsbürger ist wehrpflichtig. Wer aus Gewissensgründen die Erfüllung der Wehrpflicht verweigert und hievon befreit wird, hat einen Ersatzdienst zu leisten."
-!!!
 
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Seit sich Österreich 1955 aus freien Stücken für die immerwährende Neutralität entschieden hat, ist viel Zeit vergangen und viel an Realität hinzugekommen. Die Sowjetunion ist Geschichte und die Europäische Union ist präsent wie noch nie. 40 Jahre später hat man sich entschieden, der EU beizutreten und auch die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik als 2. Säule der Union mitzutragen. Doch Neutralität und Verteidigungsbündnis stehen im Widerspruch zueinander, einen contradictio in se, wie es beispielsweise Theo Öhlinger einmal formulierte und dabei treffend beispielhaft auf einen Bräutigam verwies, der nach der Hochzeit gerne weiter Junggeselle wäre.

Die aus dem Status der Neutralität erwachsenen Verpflichtungen scheinen es unmöglich zu machen, einem kollektiven Sicherheitssystem beizutreten. Und dennoch hat die EU mit Österreich, Finnland, Schweden (seit 1995) und Irland (seit 1973) vier neutrale Staaten in ihre Gemeinschaft mit aufgenommen. Alle diese Staaten gaben ihre Zustimmung, die gemeinsame EU-Außen- und Sicherheitspolitik in vollem Umfang mitzutragen, ohne dabei auf ihren Neutralitätsstatus zu verzichten. Juristisch gesehen gab es in Finnland und Schweden keinerlei Bedenken, da die Neutralität der skandinavischen Staaten nicht auf dem Völkerrecht beruht. Österreich hingegen besitzt einen völkerrechtlichen Neutralitätsstatus, der 1955 von allen Staaten, mit denen Österreich Beziehungen unterhielt, notifiziert und anerkannt wurde. Um der Europäischen Union beizutreten, wurde hier das Neutralitätsgesetz um den Artikel 23f erweitert, sodass der rechtliche Rahmen an die Beitrittsbedingungen angepasst wurde (und nicht etwa umgekehrt). Viele Experten sehen in dem EU-Beitritt einen Widerspruch und verweisen darauf, dass Österreich nicht mehr neutral, sondern jetzt bestenfalls bündnisfrei bzw. allianzfrei agieren könne.
 
Wie gesagt, Österreich hat die Möglichkeit der konstruktiven Enthaltung.
Und wie die Schweiz bemüht sich auch Österreich in Einsetzen für den Frieden.

Die *Neutralität* ist uns heilig, und wir lassen sie uns eben nicht von sämtlichen
NATO-hörigen Anhängern -mit ihren kriegerischen Werten- streitig machen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Wir hätten in Europa keinen Krieg, wenn Gesamtdeutschland nach der Wende neutral geworden wäre.
Mit einer bündnisfreien Bundesrepublik hätte es 1989 auch keine Wiedervereinigung gegeben. Intern getragen vom „Verantwortungsethiker“ Helmut Schmidt und befeuert durch den NATO-Doppelbeschluss (= „Strategie des Gleichgewichts“), hat erst jene daraus resultierende Parität in der Bewaffnung der Blöcke den Weg hierzu geebnet. Hierzu destabilisierend vorangegangen war die massive Aufrüstung der Sowjetunion auf dem Sektor der Mittelstreckenwaffen; bzw. den dort neuen, mobilen und mit Dreifachsprengköpfen ausgestatteten SS-20 Raketen und dem „Backfire- Bomber“, welcher nicht unter die seinerzeitigen Abrüstungsverträge fiel. –

Merke: Zeitgeschichte ist und bleibt ein Kontinuum in sich; hier schneewittchenhaft tragende Abschnitte ganz auszublenden und ersatzweise mit wenn-dann-Hypothesen zu überfrachten, hilft uns im Verstehen derselben nicht wirklich weiter.
 
Das sehe ich anders, @KarlSchmidt
In dessen Artikel über die Objektivität betont Max Weber beispielsweise die strenge Unterscheidung von Erfahrungswissen und eigenem Werturteil. Denn überall stößt die Befriedigung unserer idealsten Bedürfnisse auf die quantitative Begrenztheit und die qualitative Unzulänglichkeit der Fakten.
 
(2) Zur umfassenden Landesverteidigung gehören die militärische, die geistige, die zivile und die wirtschaftliche Landesverteidigung.
.....Im Rahmen der „4 Teilbereiche der ULV“ sollte die „Bevölkerung allumfassend“ auf die 3 Anlassfälle: „den Krisenfall, den Neutralitätsfall und den Verteidigungsfall“ vorbereitet werden. Was in „letzter Konsequenz“ bedeutet hätte, auch für „dieses Land sein Leben zu lassen“ und das „nicht“ bloß als „Soldat“!!! Der „derzeitigen Situation“ in der „Ukraine“ nicht unähnlich!.....

meint plotin
 
.....Im Rahmen der „4 Teilbereiche der ULV“ sollte die „Bevölkerung allumfassend“ auf die 3 Anlassfälle: „den Krisenfall, den Neutralitätsfall und den Verteidigungsfall“ vorbereitet werden. Was in „letzter Konsequenz“ bedeutet hätte, auch für „dieses Land sein Leben zu lassen“ und das „nicht“ bloß als „Soldat“!!! Der „derzeitigen Situation“ in der „Ukraine“ nicht unähnlich!.....
„Eine lange Reise beginnt eben mit einem ersten Schritt", wie es uns ein chinesisches Sprichwort lehren will. Österreich hat, wenn man so will, seinen ersten Schritt dieser Reise mit der ULV bereits vor 50 Jahren unternommen (vgl. www.bundesheer.at/pdf_pool/publikationen/iss_gedanken_iss.pdf).

Eine Alternative zu einem vorzeitigen Lebensverlust aus einem der Ukraine-Situation nicht unähnlichen Begleitzustand heraus, wäre aus heutiger Sicht, und dieses bleibt bis auf Weiteres ganz offenkundig, die Anerkennung von Russisch als Amtssprache. -

Ein wesentlicher Teil der menschlichen Lebenskunst besteht doch darin, an den Tod zu denken. Hierbei geht es eben nicht darum, den Tod zu begreifen, sondern vielmehr darum, sich den Tod als Grenze bewusst zu machen und sich im Leben, angesichts dieser Tatsache, immer wieder neu zu orientieren. Dadurch ordnen sich die Dinge neu. Im Angesicht des Todes gewinnen oder verlieren Dinge an Bedeutung; wie es uns die Ukraine-Situation aufzeigt. Das bleibt (bzw. war) derart nicht vorhersehbar.
 
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