Belair57
Well-Known Member
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- 16. November 2007
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Wir richten uns nach Artikel 1 unserer Verfassung und das tun wir nicht graduell. Dort steht: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Und es gibt keine Einschränkung auf eine bestimmte Anzahl betroffener oder auf ein Mindestmaß an der Verletzung ihrer Würde.
Ihr könnt es in Österreich meinetwegen anders handhaben und ihr werdet es vermutlich auch, denn ihr habt euch vorbereitend eine entsprechende Regierung zugelegt.![]()
Dieser Beitrag bestätigt meine Aussage das du ein Problem hast Unterschiede oder Prioritäten zu erfassen/erkennen.