Spricht man in der Politikwissenschaft von Proliferation, ist damit die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen und von Technologie für deren Herstellung gemeint. Man unterscheidet zwischen horizontaler Proliferation, bei der sich die Anzahl der atomar gerüsteten Länder erhöht, und vertikaler Proliferation, wenn die Zahl der Kernwaffen im Besitz der bestehenden Atommächte wächst. Zentraler Akteur des Nichtverbreitungsregimes ist die Internationale Atomenergie- Organisation mit Amtssitz in Wien. Sie erfüllt sowohl Kontroll- als auch Verifikationsfunktionen und gilt als unabhängige, intergouvernale Organisation. Streng genommen handelt es sich bei der IAEO nicht um eine Sonderorganisation der Vereinigten Nationen, dennoch verbindet beide ein sogenanntes „special agreement“, ein Kooperationsabkommen, dass die IAEO Teil der Organisationsfamilie der Vereinten Nationen werden lässt. Kern des Nichtverbreitungsregimes und zentrales Instrument der IAEO ist der Atomwaffensperrvertrag, auch Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen oder Nuklearer Nichtverbreitungsvertrag (NVV) genannt. Dieser ist 1970 in Kraft getreten und wurde mittlerweile von 191 Staaten unterzeichnet, während Indien, Israel, Pakistan und Südsudan bis heute nicht unterschrieben haben. Nordkorea trat 2003 von dem Abkommen zurück, wozu jeder Mitgliedstaat jederzeit befugt ist, sofern er den Rücktritt den anderen Vertragsparteien sowie dem Sicherheitsrat der UN drei Monate im Voraus mitteilt.