Bernies Sage
Well-Known Member
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- 31. Oktober 2011
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AW: Die Auswirkungen der Ich-bin-nicht(Being-No-one)-Philosophie
Potzblitz! - Das hätte ich von *Neugier* nicht gedacht,
dass er sich (ich zitiere ihn wörtlich):
< ein total sinnentleertes Geschwafel > darüber,
was ein < inexistentes "X" tun würde >
so zu Herzen nimmt!

Meiner Meinung nach darf aus einer Nichtexistenz 'nichts' gefolgert werden,
was eine Bedeutung als Essenz
-*hier als physikalische Quintessenzfülle*-
haben könnte, die sich unabhängig von der Existenz
- *hier als Selbstwahrnehmungsgehaltsfülle*-
zu offenbaren vermögen sollte.
Die rein hypothetische Annahme einer Nichtexistenz scheint unzulässig,
weil sie zugleich beliebig begründbar ist!
Dagegen scheint die hypothetische Annahme einer Nichtexistenz zulässig nur,
wenn sie falsch und unbegründet ist!
Radikal real einfach gesagt:
Die Nichtexistenz von Nichtwissen scheint definitiv explizit 'für wahr nehmbar',
weil sie die Falschheit als wahr zu bestätigen und/oder zu widerlegen erlaubt.
Mein persönliches Fazit:
In Zukunft sollte dezidiert darauf geachtet werden,
dass 'das Falsche' nicht automatisch
- ohne weiteres Nachdenken -
als unwahr 'logisch verteufelt' wird.
Bernies Sage
.........
..... unabhängig davon, wie "Ich" definiert wird, gilt:
Wenn "X" nicht existiert, dann kann "X" auch nichts tun.
Somit ist jede Spekuliererei darüber, was ein inexistentes "X" tun würde,
ein total sinnentleertes Geschwafel.
> Das musste auch einmal in aller Klarheit gesagt werden. <
Potzblitz! - Das hätte ich von *Neugier* nicht gedacht,
dass er sich (ich zitiere ihn wörtlich):
< ein total sinnentleertes Geschwafel > darüber,
was ein < inexistentes "X" tun würde >
so zu Herzen nimmt!

Meiner Meinung nach darf aus einer Nichtexistenz 'nichts' gefolgert werden,
was eine Bedeutung als Essenz
-*hier als physikalische Quintessenzfülle*-
haben könnte, die sich unabhängig von der Existenz
- *hier als Selbstwahrnehmungsgehaltsfülle*-
zu offenbaren vermögen sollte.
Die rein hypothetische Annahme einer Nichtexistenz scheint unzulässig,
weil sie zugleich beliebig begründbar ist!
Dagegen scheint die hypothetische Annahme einer Nichtexistenz zulässig nur,
wenn sie falsch und unbegründet ist!
Radikal real einfach gesagt:
Die Nichtexistenz von Nichtwissen scheint definitiv explizit 'für wahr nehmbar',
weil sie die Falschheit als wahr zu bestätigen und/oder zu widerlegen erlaubt.
Mein persönliches Fazit:
In Zukunft sollte dezidiert darauf geachtet werden,
dass 'das Falsche' nicht automatisch
- ohne weiteres Nachdenken -
als unwahr 'logisch verteufelt' wird.
Bernies Sage


