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Die AfD und die Grundrechte


Geschmacksfrage

Bernies Sage schrieb:
[...]
Mein Schatz als Spatz in der Hand ist mir auch viel lieber
als eine taube Nuss auf dem Dach der Welt! :D
Berny,
ist das eine Neufassung des Spruches:

"Eine Blinde im Bett
ist besser als eine Taube auf dem Dach" ?


>Das musste auch einmal in aller Klarheit gefragt werden.<

 
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Ihrer Darstellung kann ich nicht folgen.
Genau das habe ich doch kritisiert. Die EU lässt es so weit kommen, dass ein Rechtspopulist in Italien beinah täglich für Schlagzeilen sorgt, indem er Rettungsschiffe wochenlang im offenen Meer verharren lässt, obwohl nur ein Bruchteil der Flüchtlinge in Italien ankommt, während es in Griechenland lautlos geschieht. Und das nur, weil die EU-Staaten auf ihre Rechtspopulisten, Nationalisten und sonstiges rassistisches Pack Rücksicht nehmen. Wenn die EU sich die Wahrung der Menschenrechte von den europäischen Rechtspopulisten und Nationalisten diktieren lässt, dann hat sie ihr Ziel gründlich verfehlt.
Salvini wurde mit seinen Verteilungswünschen ignoriert. Er wurde "abgewählt" und die Nachfolgeregierung macht jetzt, was er wollte.
Salvinis Gesetze gelten nach wie vor. Die neue Regierung erlaubt immerhin wieder Rettungsschiffen italienische Häfen anzusteuern.
 
Die EU will bei Griechenland sogar die Abschiebung der von der Türkei auf gr. Inseln geflüchteten ?Flüchtlinge, damit Griechenland entlastet wird.
Das gilt nur für Flüchtlinge, die keinen Asylanspruch haben und nur für diejenigen auf den Inseln Lesbos, Kos und Samos. Alle anderen bleiben in Griechenland und Griechenland hat nicht die Möglichkeit Italiens und Maltas, die Flüchtlinge im Voraus auf andere EU-Länder zu verteilen.
 
Daß auf den Inseln kein Recht auf Asylverfahren besteht, ist ein Deal mit der Türkei, der auch eine Rücknahme von Flüchtlingen vom Festland in die Türkei verbietet.
Das stimmt so nicht. Die Flüchtlinge stellen auch auf diesen Inseln ihre Asylanträge und wenn sie abgelehnt werden, können sie in die Türkei zurückgeschickt werden. Wenn sie auf dem griechischen Festland sind, dann nicht mehr. Es steht auch so in dem Bericht, den Sie verlinkt haben:
dw.com schrieb:
Viele Flüchtlinge leben schon seit Monaten in Moria, da sich ihre Asylverfahren in die Länge ziehen. Die neue konservative Regierung in Athen entschied nun aber, die Berufungsmöglichkeit abzuschaffen, um die Verfahren zu beschleunigen.
 
Das stimmt so nicht. Die Flüchtlinge stellen auch auf diesen Inseln ihre Asylanträge und wenn sie abgelehnt werden, können sie in die Türkei zurückgeschickt werden.
Ja. Die Abmachung sieht allerdings auch vor, daß "Illegale Flüchtlinge" aus der Türkei in die Türkei abgeschoben werden können. Da erkläre mir jemand, ob und wie das gehandhabt wird.
 
Ja. Die Abmachung sieht allerdings auch vor, daß "Illegale Flüchtlinge" aus der Türkei in die Türkei abgeschoben werden können. Da erkläre mir jemand, ob und wie das gehandhabt wird.
Genau darin liegt das Problem. Die Abmachung mit der Türkei muss die EU durchsetzen und es geschieht bisher nur schleppend. Griechenland allein kann nichts gegen die Türkei anrichten, wenn sie sich nicht an der Abmachung hält und muss sich trotzdem für die Zustände in den überfüllten Flüchtlingscamps rechtfertigen, obwohl sie theoretisch unter EU-Verwaltung stehen.
 
Genau darin liegt das Problem.
Wiederum ja. Ich kann nur mit Unverständnis beobachten, daß man die Türkei mit Geld für die Flüchtlinge unterstützt und das Land nicht als sicheres Drittland einstufen will, kann ...?
Das sog. "Flüchtlingspropblem" ist zu einem Migrationsproblem geworden und die Abwicklung nach Asylvorschriften ist überholt.
 
Ich kann nur mit Unverständnis beobachten, daß man die Türkei mit Geld für die Flüchtlinge unterstützt und das Land nicht als sicheres Drittland einstufen will, kann ...?
Das Dubliner Übereinkommen gilt nur innerhalb der EU. Als sichere Drittländer gelten nur EU-Mitglieder, die dieses Abkommen unterschrieben haben. Die Türkei hat 3,6 Mio. Flüchtlingen aufgenommen und ist nicht dazu verpflichtet, sie zu registrieren. Diese Flüchtlinge kann man eigentlich nicht in die Türkei zurückschicken, auch nicht von Griechenland aus, aber die Türkei hat in einem Abkommen mit der EU eingewilligt, die in Griechenland – genauer auf diesen benannten Inseln – abgelehnten Flüchtlinge zurückzunehmen. Die Türkei wäre ohne dieses Abkommen nicht verpflichtet, ihre Grenzen zu überwachen, wenn Menschen die Türkei verlassen wollen. Das Geld, das die EU versprochen hat, dient um die Kosten, die der Türkei durch diese 3,6 Mio. Flüchtlinge entstehen, einigermaßen auszugleichen.
Das sog. "Flüchtlingspropblem" ist zu einem Migrationsproblem geworden und die Abwicklung nach Asylvorschriften ist überholt.
Das wäre mir neu. Flüchtlinge müssen nach wie vor Asyl beantragen und bei Ablehnung abgeschoben werden. Dies dauert jedoch übermäßig lange, weil Rechtsanwälte immer wieder in Berufung gegen das Ablehnungsurteil gehen, natürlich nicht unentgeltlich.
 
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Das Dubliner Übereinkommen gilt nur innerhalb der EU.
Ja. Das Türkeiabkommen regelt allerdings gleichartig die Rücknahme von Flüchtlingen aus der EU, die in der Türkei keinen Asylantrag gestellt haben - was in etwa dem Dublinabkommen entspricht.
Flüchtlinge müssen nach wie vor Asyl beantragen und bei Ablehnung abgeschoben werden.
Wiederum ja. Tatsache ist allerdings, daß (so in Österreich) sowohl für berechtigte Asylflüchtlinge (Achtung: kein unbegrenztes Aufenthaltsrecht) als auch für negativ Beschiedene ein humanitäres Aufenthaltsrecht gewährt wird, wenn keine "Rückführung" (fehlende Abkommen, kritische Situation im Heimatland: Krieg ist zB kein Asylgrund) möglich ist.
Wo ist de facto jetzt der Unterschied?
 
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