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Demokratie & Zweitstimme

Eulenspiegel

Well-Known Member
Registriert
9. August 2009
Beiträge
2.435
Ich frage mich wo bleibt die Demokratie wenn wir im Wahlsystem eine Zweitstimme mit Rangfesten Listenkandidaten haben.

Das kumulieren und panaschieren kann man sich schenken wenn man die Zweitstimmen abschafft und die Erststimme identisch mit der Zweitstimme ist.

Meiner Meinung nach verstößt die Zweitstimme & solche Verfahren gegen unser GG und die freiheitlich demokratische Grundordnung.
 
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AW: Demokratie & Zweitstimme

Siehe:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wahl
Eine Wahlveranstaltung hat mehr Aufgaben als die Auswahl von Personal. Sie politisiert und mobilisiert die Wähler, und sie legimitiert das politische System. Selbst Diktaturen veranstalten Wahlen, um den Anschein von Legitimität zu erzeugen, obwohl die Auswahl des politischen Personals in Diktaturen normalerweise bereits im Vorfeld getroffen wird.

Das nennen sie dann die sicheren Listenplätze für ihre Partei-Listenkandidaten.


http://de.wikipedia.org/wiki/EMRK
Grundsatzentscheidung im Ausschuss leitender Ministerialbeamter
Der Ausschuss tagte von 8. bis 17. Juni 1950 unter dem Vorsitz des Schweden Sture Petrén............
.........Das Recht auf Eigentum, das Elternrecht und das Recht auf freie Wahlen wurden aus dem Entwurf gestrichen. In der weiteren Folge
leitete der Ausschuss seinen Bericht an den Vorsitzenden des Rechts- und Verwaltungsausschusses.

Beratung im Plenum
Die Versammlung wollte gewisse Punkte geändert wissen, als wichtigster Punkt ist die Aufnahme des Eigentumsschutzes, des Rechts auf Bildung und des Wahlrechts in die Charta zu nennen.

Zusatzprotokoll (1. Protokoll) vom 20. März 1952[48]
Die Konvention war zwar beschlossen, aber noch nicht einmal in Kraft getreten, als man im Rahmen des Europarats bereits die Garantie der
umstrittenen Grundrechte in Angriff nahm. Da die BV keine Einigung in den strittigen Punkten – Garantie des Eigentums, Elternrecht in Bezug auf das
Bildungsrecht, Recht auf freie Wahlen – erzielt hatte, setzte deren Rechts- und Verwaltungsausschuss einen Unterausschuss ein, der mit der
Ausgestaltung der drei Rechte betraut wurde..........
..........Das Zusatzprotokoll fügte den nach der Konvention bereits
geschützten Grundrechten nun das Recht auf Achtung des Eigentums, das Recht auf Bildung und das Recht auf freie und geheime Wahlen neu hinzu.
Es wurde am 20. März 1952 in Paris zur Unterzeichnung aufgelegt und trat am 18. Mai 1954 allgemein in Kraft. Die Schweiz hat es bisher nur
unterzeichnet, Deutschland und Österreich hingegen auch ratifiziert.


Die Weiterentwicklung der Europäischen Menschenrechtskonvention durch zusätzliche Protokolle
Die EMRK wurde in dem halben Jahrhundert ihrer Existenz von einer Reihe an Protokollen geändert und ergänzt. Die Änderungen betrafen sowohl
materielles als auch formelles Recht. Neue Grundrechte wurden mit den Protokollen 1, 4, 6, 7, 12 und 13 eingeführt. Die übrigen Protokolle regelten
Zuständigkeitsfragen oder schufen neue Kompetenzen.


Protokoll Nr. 12 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
Protokoll Nr. 12 sieht ein grundsätzliches Diskriminierungsverbot vor. Das derzeitige Diskriminierungsverbot der Konvention (Art. 14) bezieht sich nämlich nur auf Fälle von Diskriminierung bei der Inanspruchnahme des einen oder des anderen von der Konvention garantierten Rechts. Das neue Protokoll hebt diese Beschränkung auf und legt fest, dass niemand unter keinerlei Vorwand von einer öffentlichen Behörde diskriminiert werden darf.


Der Gleichheitsgrundsatz im Wahlrecht ist verletzt, denn Direktkandidaten und Listenkandidaten werden nicht auf gleiche Art und Weise gewählt!

Siehe auch:
[PDF] Die Wahlrechtsgrundsätze
www.jura.uni-muenster.de/index.cfm?objectid=13B7CD3C...did...
 
AW: Demokratie & Zweitstimme

Das kumulieren und panaschieren kann man sich schenken wenn man die Zweitstimmen abschafft und die Erststimme identisch mit der Zweitstimme ist.

Sicherlich könnte man das, allerdings gründet sich unser Wahlsystem eben auf Parteien. Um dem Wähler aber die Möglichkeit zu geben, seinem Favouriten direkt eine Stimme (der evtl. in einer nicht-favourisierten Partei sitzt) zu geben, so führte man also das jetzige ein.

Der Gleichheitsgrundsatz im Wahlrecht ist verletzt, denn Direktkandidaten und Listenkandidaten werden nicht auf gleiche Art und Weise gewählt!

Die Kritik ist durchaus verständlich; ich nehme aber einmal stark an, dass die Argumentation dahin gehen könnte, dass man darauf verweist, dass es ja nach wie vor jedem frei steht, eine Partei zu gründen.
 
AW: Demokratie & Zweitstimme

....

Die Kritik ist durchaus verständlich; ich nehme aber einmal stark an, dass die Argumentation dahin gehen könnte, dass man darauf verweist, dass es ja nach wie vor jedem frei steht, eine Partei zu gründen.

:ironie: Bitte keine neuen Parteien, ehe die alten nicht die 4,999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999 % am 22.09.2013 erreicht haben werden ...:lachen::lachen::lachen::lachen:
 
AW: Demokratie & Zweitstimme

Sicherlich könnte man das, allerdings gründet sich unser Wahlsystem eben auf Parteien. Um dem Wähler aber die Möglichkeit zu geben, seinem Favouriten direkt eine Stimme (der evtl. in einer nicht-favourisierten Partei sitzt) zu geben, so führte man also das jetzige ein.

Die Kritik ist durchaus verständlich; ich nehme aber einmal stark an, dass die Argumentation dahin gehen könnte, dass man darauf verweist, dass es ja nach wie vor jedem frei steht, eine Partei zu gründen.

Steht es Jedem frei diejenigen so zu behandeln wie sie es mit dem GG tun?​
 
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