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Beichtgeheimnis

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In Australien wird derzeit diskutiert, ob Geistliche "Mißbräuche" anzeigen müssen, die sie während der Beichte erfahren haben.
Für mich keine Frage - Anzeigepflicht.
Siehe Näheres: http://religion.orf.at/stories/2860529/
Schwierig zur Anzeige zu bringen!
Leben wir nicht in einer scheingeistigen Welt,bei "der" Gebärden gemacht werden,wo es eigentlich nur weniger bedarf um ein gewünschtes Ziel erreichen zu können?
Mißbrauch gibt es doch nicht nur da ,bei dem was du gerade anprangerst und natürlich sollte es Mißbräuche dieser Art nicht geben,aber wo willst du die Fehler finden die dann zu lösen wären?
Wie sieht es mit dem Psychologen aus wenn er so was erführe,oder beim Metzger an der Kasse,könnte ich auch fragen!
Du gibst dem Priester ein Bild.....warum?
Ist er denn mehr?
Bedenke:)
 
Schwierig zur Anzeige zu bringen!
Leben wir nicht in einer scheingeistigen Welt,bei "der" Gebärden gemacht werden,wo es eigentlich nur weniger bedarf um ein gewünschtes Ziel erreichen zu können?
Mißbrauch gibt es doch nicht nur da ,bei dem was du gerade anprangerst und natürlich sollte es Mißbräuche dieser Art nicht geben,aber wo willst du die Fehler finden die dann zu lösen wären?
Wie sieht es mit dem Psychologen aus wenn er so was erführe,oder beim Metzger an der Kasse,könnte ich auch fragen!
Du gibst dem Priester ein Bild.....warum?
Ist er denn mehr?
Bedenke:)

Dein dummes Geschwätz ist nichts als unsagbar peinlich, hier geht es nicht um den verharmlosenden "Missbrauch" von Kindern, da es de jure und moralisch auch keinen legitimen "Gebrauch" von Kindern Kindern gibt, sondern um das Verbrechen der Kinderschändung, weit geübt, aber in dem Fall durch katholische Pfaffen begangen. Und das "Beichtgeheimnis" oder welcher dreckige Trick auch immer, schützt die pfäffischen Mitwisser dieser Verbrechen nicht vor der gesetzlichen und moralischen Pflicht diese Verbrechen der Justiz anzuzeigen.

Oxder denkst du etwa, das Gott im Himmel so er existiert, sagt: Nein meine lieben Dreckspfaffen, ihr dürft euresgleichen pfäffische Kinderschänder nicht der Justiz anzeigen, denn das Beichtgeheimnis steht mir höher als menschliche moralische Pflicht?
 
Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.

Ja gibt es denn schon so etwas ähnlich Vorstellbares wie einen " Beichtstuhlgangsabführmittelweg", oder wäre es vielleicht doch besser ich würde die Frage wieder zurückziehen, nachdem ich sie gestellt habe, damit sie unter das Beichtgeheimnis zurückfallen darf?... :D
 
Ja gibt es denn schon so etwas ähnlich Vorstellbares wie einen " Beichtstuhlgangsabführmittelweg"

Zweifelsohne, so man die Phantasie ein wenig bemüht, aber das Verbot der Weitergabe gebeichteter oder auch anvertrauter Informationen betrifft doch nicht nur die Vorgänge im Beichtstuhl sondern sicher auch die in der Kanzlei und da muß es doch nicht ein Priester sein, der die Steuerhinterziehungsgeheimnisse seiner Klientel hütet wie seinen Augapfel.

Gott zum Gruße!
 
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"Hier" ja.
Aber, ob solch Wissen auch für Kirchenväter gilt, müsste man Angehörige von Religionen fragen!

Die "Kirchenväter" scheren sich keinen Deut um die Gesetzeslage, zumal sie ja um die (Narren) Gesetzes Freiheit der Pfaffen wissen:
Der Erlass des "gütigen" 23. Johannes, eines hasserfüllten neurotischen Homosexuellen und Frauen Hassers welcher allen Klerikern bei der Androhung von Exkommunikation untersagt, andere Kleriker wegen etwa Kinderschänderei den Gerichten anzuzeigen, ist nach wie vor in Kraft, und wurde von Ratzinger erneuert. Jeder Bischof oder Kardinal muss bis zum heutigen Tag verflichten für all seine Pfaffen diesen Wisch unterschreiben.
Dieser Wisch hat allenfalls im Vatikan Rechtskraft, bei uns ist er, da er zur Verbrechensvertuschung auffordert illegal und strafbar.

Aber im Wissen um die dreckige Kumpanei des Staates mit diesen Kinderschändern, kümmert sich natürlich kein "Hochwürden" darum.
 
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