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Der unendliche Erklärungsversuch

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17. Juli 2007
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28
Nicht geeignet für Leute die beim lesen Kopfschmerzen bekommen.

Seit Jahren ärgere ich mich darüber, dass sich die Kunstfreiheitsgarantie nicht gleichwertig auf die Straßenkunst übertragen lässt.
Denn Straßenkunst ist nichts anderes, als sie auch anderen Ort’s gemalt, gebildhauert, musiziert oder geschauspielt wird.
Niemand hat etwas dagegen, dass Mann für die Straßenkunst erstmal um eine behördliche Erlaubnis fragen muss.
Die Erlaubniserteilung ist aber letztlich eine Ermessensfrage der Behörden. In meinem einzigen Fall geht es einfach darum keine Erlaubnis erteilen wollen zu müssen.
Da fühlt man sich richtig als Sieger, das Verwaltungsgericht für NRW feststellt, dass die Erlaubnis dann aber nicht durch eine Kölner oder Düsseldorfer Straßenordnung verweigert werden kann. Dieser Sieggedanke wird mir vom Bundesverwaltungsgericht wieder platt gemacht.
Der Senat ist plötzlich der Meinung dass es einem behördlichen Erlaubnisverbot. Auch der Kunst nicht erlaubt sein kann, sich zu jeder Zeit, an jeden Ort, in jeder Art und Weise zu betätigen.
Diese gesellschaftspolitische Weichenstellungen scheint aber am Verständnis der Öffentlichkeit vorbei zu gehen.

Denn auch die Gewerkschaft Kunst und der Bundesverband bildender Künstler Köln ist der Meinung, dass die Weichenstellungen ausschließlich die Straßenkunst betrifft.
Denn linguistisch werde eindeutig auf Ort, Art und Weise der Kunstausübung hingewiesen. An diesem Ort „Straße“ sei der Kunstschutz allein mein Bier.
und habe nichts mit der Kunstschutzphilosophie des Vereins Bildender Künstler köln zu tun.

Bei soviel Vereinsmeierei bleibt mir nur noch eine Verfassungsbeschwerde, um die Angelegenheit Kunstfreiheit auch für Straßenkünstler zu klären.
Die Beschwerde kann aber nicht zur Entscheidung angenommen werden, weil die Vordergerichte das Problem bereits im Sinne der Verfassungsrechtsprechung gelöst haben. Denn der Beschwerdeführer wollte letztlich nichts weiter festgestellt wissen, dass er der Absicht und Tätigkeit auf einen ausgesuchten Platz einer öffentlichen Straße keiner Straßen- verkehrs-rechtlichen Erlaubnis bedürfe.
Karlsruhe 1981
Diesen Schlusssatz habe ich zehntausend mal gelesen um ihn zu begreifen.
Dass man der Absicht und Tätigkeit auf einen ausgesuchten Platz einer öffentlichen Straße keiner Straßen- verkehrs-rechtlichen Erlaubnis bedürfe.

Der Rupp der spinnt doch, ist sich der gesamte Verwaltungsapparat NRW einig. Eine abgewiesener Verfassungsbeschwerde ist eine abgewiesener Verfassungsbeschwerde. Da kann der Mann die Begründung sich doch nicht schön reden. Schließlich werde auch hier ausdrücklich und im Ergebnis zutreffend darauf hingewiesen ist, das es auch der Kunst nicht erlaubt werden muss, sich zu jeder Zeit, an jeden Ort, in jeder Art und Weise zu betätigen.
Wie aber Argumentiert man gegen einen Gesamtverwaltung NRW die aus einer nichtentscheidung, eine angeblich abgewiesenen Verfassungsbeschwerde macht, und von niemand widersprochen, ihr eigenes Gutdünken hinein interpretiert.und es dabei wichtig findet, das es auch der Kunst nicht erlaubt werden muss, sich zu jeder Zeit, an jeden Ort, in jeder Art und Weise zu betätigen.

Da der Schwachsinn der Interpretation bereits die Rechtswissenschaft interessiert, hat man die Idee "mir" den Gewerbeschein Wegzunehmen.
Denn Straßenkünstler ohne Gewerbeschein, braucht man so oder so keine Straßennutzungserlaubnis erteilen.
Und die Amts- und Verwaltungsrichter haben wieder mal nichts dagegen einzuwenden, dass Straßenkünstler ohne Gewerbeschein Exemplarerisch und spezialpräventiv ordnungswidrig gemacht werden.

Siehe Oberlandesgericht Köln zur Ahndung von Kunstmaler auf öffentlichen Straßen ohne Gewerbeschein.
1982
Wieso nimmt man mir den Gewerbeschein dann weg, wenn mit Gewerbeschein die Erlaubnis erlaubt werden kann?
Also muss ich wieder durch die Instanzen um feststellen zu lassen dass Mann für die Erlaubnis die erlaubt werden Kann, um selbst gemalte Bilder zu verkaufen, dann auch keinen Gewerbeschein braucht.
siehe
Urteil Oberverwaltungsgericht für NRW. Mit der öffentlichen Anmerkung: ... da fragt man sich, wieso dieser Mann 20 Jahre umsonst Ordnungsstrafen zahlen musste.
Weil dem Mann mit Abweisung seiner Verfassungsbeschwerde so oder so keine Straßennutzungserlaubnis erteilt werden kann, höhnt und pöbelt das Ordnungsamt Düsseldorf, Und das Bürgerverarschen von Amtswegen, finden die Stadt- und Landtagspolitiker NRW wieder mal voll in Ordnung, Straßenkunst kann man dulden. Auf die Duldung hat aber niemand keiner einen Rechtsanspruch, LÜGT der politische Alltag NRW sich die Glaubwürdigkeit wieder selber in die Tagespolitik.

Es hat bis 1997 gedauert das Bundesverwaltungsgericht einen Gewerbescheinfreien Rechtsanspruch auf eine Straßennutzungserlaubnis auch für Straßenkünstler feststellt.

Alles schön und gut meint das Verwaltungsgericht Düsseldorf, diese neue Regelung gilt aber erst jetzt, das Bundesverwaltungsgericht die Rechtsprechung zu Gunsten der Straßenkunst geändert hat. allem Erlaubnisverbot vorher, war von formal nichts auszusetzen, erst wenn die Behörden die Erlaubnis weiterhin verweigern dürfe ich mich wieder beschweren.

Die Behörden Köln oder Düsseldorf denken nicht die Bohne daran mir eine Erlaubnis erteilen können zu müssen. Denn jetzt greift man wieder auf die nicht zur entscheidung gekommene Verfassungsbeschwerde zurück.
Aus deren Begründung eindeutig hervorgehe, dass es auch der Kunst nicht erlaubt werden muss sich zu jeder Zeit, an jeden Ort, und in jeder Art und Weise betätigen zu dürfen.
Die Anderung der Straßemkustregelung 1996 beträfe nur DAS Erlaubnisfreie Zeigen von Straßenkunst aber immer noch nicht das verkaufen.
Verkaufen sei immer noch ein erlaubnispflichtige angelegenheit, auf die verkaufserlaubnis aber niemand keiner einen Rechtsanspruch hat.
Ja, wenn das so ist, kommentiert das Verwaltungsgericht Düsseldorf, dann ist jedes weitere Klagen zwecklos. Man verweigert mir das Armenrecht und lässt jede weitere Beschwerde auch noch 2007 als unbegründet ins leere laufen.

Aber Es kann nur eine Wahrheit geben welche scheint hier (aus verfassungsrechticher Sicht) aber die Richtige?
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G r ü n d e
Der Beschwerdeführer wird durch die angegriffenen gerichtlichen Entscheidungen
nicht in seinem Grundrecht aus Art. 5 Abs. 3 GG verletzt.
Die Verwaltungsgerichte gehen in ihren Ausführungen ausdrücklich und im Ergebnis zutreffend von den Grundsätzen aus, die das Bundesverfassungsgericht in der
Entscheidung30, 173 [188 ff.] - Mephisto - zur Lösung von Konflikten zwischen der Kunstfreiheitsgarantie und anderen verfassungsrechtlich geschützten Bereichen aufgestellt hat.
Die Kunst ist in ihrer Eigenständigkeit und Eigengesetzlichkeit durch Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG zwar ohne gesetzlichen Vorbehalt gewährleistet. Andererseits ist dieses Freiheitsrecht nicht schrankenlos gewährt. Es kann mit anderen ebenfalls verfassungsrechtlich geschützten Rechten in Konflikt geraten.
Dem Bundesverwaltungsgericht (und den Vordergerichten) ist darin zuzustimmen, daß der störungsfreie Gemeingebrauch der öffentlichen Straßen und die Sicherheit
des Straßenverkehrs in ihrem Kern durch die Grundrechte des Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG gewährleistet sind.
Der hohe Wert dieser geschützten Rechtsgüter für die Gemeinschaft rechtfertigt es unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit staatlichen Handelns, daß zu ihrem Schutze ein behördliches Kontrollverfahren eingeführt wird, das eine
über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung erlaubnis- oder genehmigungspflichtig
macht.
Die Verwaltungsgerichte haben auch nicht verkannt, daß bei der Entscheidung über
eine Erlaubniserteilung die Kunstfreiheitsgarantie entsprechend ihrem hohen Stellenwert innerhalb der Verfassungsordnung zu berücksichtigen ist.
Darauf braucht hier aber nicht weiter eingegangen zu werden, denn Gegenstand des-Ausgangsverfahrens war lediglich die vom Beschwerdeführer begehrte Feststellung,
daß er für die Ausübung der beabsichtigten Tätigkeit an dem von ihm ausgewählten Platz
auf einer öffentlichen Straße keiner straßen(verkehrs-) rechtlichen Erlaubnis bedürfe.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Als Mitteilung gemäß § 93a Abs.5 Satz 2
===================================
Karlsruhe 1981

Entweder ist es von straßenrechtlicher Bedeutung, dass auch die Kunstfreiheitsgarantie mit andrer Leute Grundechte zusammenstoßen kann
oder
Es ist im Fall der Absicht und Tätigkeit (Straßenkunst) nicht so wichtig, was eine Straßennutzung über den Allgemeingebrauch erlaubnispflichtig macht, darauf muss hier nicht weiter eingegangen werden. Weil Straßenkunst in einer Fußgängerzone bereits zum kommunikativen Allgemeingebrauch einer Straße gehört.? Und kommunikation mit Kunst, an einen Ort Fußgängerzone keiner Erlaubnis erfordert.

Oder wie lesen Sie die Schlussworte einer Angeblich abgewiesenen Verfassungsbeschwerde
die in wirklichkeit nicht zur entscheidung angenommen werden Konnte, weil es im sinne der Kunstfreiheitsgarantie nichts mehr zu entscheiden gab.

Besucher
 
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AW: Der unendliche Erklärungsversuch

Hier geht es um die Verdrängung der Straßenkunst aus der Öffentlichkeit der Straße

1) es ist sicherlich erlaubt,
auf einem öffentlichen Platz,
zusammen mit den Passanten
ein spontanes Kunstwerk zu kreieren

sobald aber die unbeteiligten Passanten
zu sehr behindert werden,
darf die Polizei das 'Kunstwerk' auflösen

wenn Du also Deinen Stand in die Fußgängerzone stellst
und interessierte Passanten porträtierst,
ohne dafür Geld zu verlangen,
darf Dich keiner daran hindern,
außer Du verursachst ein Verkehrsstau oder ähnliches

sobald Du aber Deinen Stand dazu benutzt,
um Kunstwerke zu verkaufen,
gilt für Dich das,
was für jeden Marktverkäufer auch gilt:
Du brauchst eine Genehmigung

2) ohne Stand
(als bepackter Fußgänger,
der mit den Passanten ins Gespräch kommt
und nebenenbei fragt,
ob sie ein Geschäft mit Dir tätigen wollen)
darf Dich keiner an Deinem Bewegungsdrang hindern,
so lange Du die Verkehrsregeln beachtest
 
AW: Der unendliche Erklärungsversuch

Hi cilla
Was willste eigendlich von mir, wenn du mit Copie und Paste
mir 2 mal den selben Mist zumutest.
was ich erkläre haste so oder so nicht begriffen.
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kunst ist sicherlich erlaubt,
sobald aber die unbeteiligten Passanten
zu sehr behindert werden,
darf die Polizei das 'Kunstwerk' auflösen,
wo erklär ich, das ich mit Kunst auf behinderung der Fußläufigkeit einer Fußgangerzone aus bin?
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wenn Du also Deinen Stand in die Fußgängerzone stellst
und interessierte Passanten porträtierst,
ohne dafür Geld zu verlangen,
darf Dich keiner daran hindern,
------------------------------
Noch blöder gehts nimmer, wo steht geschrieben, Dass die leistung kunst in einer Fußgängerzone umsonst geleistet werden muss.
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sobald Du aber Deinen Stand dazu benutzt,
um Kunstwerke zu verkaufen,
gilt für Dich das,
was für jeden Marktverkäufer auch gilt:
Du brauchst eine Genehmigung.
------------------------------------------------
Dann ist es Dir auch scheißegal, dass ein Gericht feststellt das Kunst verkaufen nicht das selbe Ist, was einen Marktverkaufer beim verkaufen macht. man braucht deswegen keine Genehmigung , bzw: Gewerbeschein als genehmigung.
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2) ohne Stand
(als bepackter Fußgänger,
der mit den Passanten ins Gespräch kommt
und nebenenbei fragt,
ob sie ein Geschäft mit Dir tätigen wollen)
darf Dich keiner an Deinem Bewegungsdrang hindern,
so lange Du die Verkehrsregeln beachtest
---------------------------------------
Frage: wie bin ich als Fussgänger mit Bilder bepackt.
und wie Frage ich leute, unter beachtung der Verkehrsregeln,
ob sie mir ein Bild abkaufen möchten?
Auf diese Cilla-Erklärung bin ich echt mal gespannt?

Besucher
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Der unendliche Erklärungsversuch

Huhu Besucher,


also Dein neues Geschriebenes lässt mich ja wieder kreisen. Warum? Irgendwo hatte ich mal die Gefühle eingefangen und abgespeichert
....

Schätze mal mein Kreis, den ich sehe, interessiert Dich wie der Reis in China. Aber das mit Lesen und Umsetzen ist nicht der reale Prozess. Kann Dir das gleich mal zur Beruhigung mitteilen.


Woraus bestehen Deine Zeichnungen, ...Aus Dir welch anderes spiegelt oder aus Dir selbst?

würde mich interessieren...

mfg
Lacu
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: Der unendliche Erklärungsversuch

Huhu Besucher,
Woraus bestehen Deine Zeichnungen, ...Aus Dir welch anderes spiegelt oder aus Dir selbst?
würde mich interessieren...
mfg
Lacu

es würde mir sicher gelingen, wenn du mir erst mal die die Buchstabenmagie erklärst. "...Zeichnungen, ...Aus welch anderes spiegelt oder aus mir selbst?
Ich hab doch nur gefragt, wie du Verfassungsdeutsch liest?

besucher
 
AW: Der unendliche Erklärungsversuch

Na gut! Will es mal probieren, aber das wird nix - das kann ich Dir von vorn herein schon sagen, weil mit einem Satz ist das nicht gesagt...und mit meiner Buchstabenmagie ist da nicht einfach Kirschenessen.

Woraus bestehen Deine Zeichnungen, ...Aus Dir welch anderes spiegelt oder aus Dir selbst?
würde mich interessieren...

Besucher, ein "Pardöng"! Ich habe mich da oben verhaspelt; war wohl schon etwas spät für Buchstabenmagie. Es sollte besser heissen:

Deine Zeichnungen: bestehen diese aus Spiegel Deiner Umwelt oder/und - je nach Theamtik - aus Deinem Innern wiederspiegelnd?

Das ist ja bei Künstlern immer verschieden und interessiert mich persönlich - da sich meine Bilder immer aus dem Innern wiederspiegeln. Früher versuchte ich mal direkt vom sichtbaren Model abzumalen - da lag mir so überhaupt nicht im Blut, dieses Kopieren wollen - denn die Natur macht das am Schönsten.

Seh mir diese womöglich erstmals unverständliche, indiskrete Frage bitte nach - ich würde mir nämlich Deine Zeichnungen gerne mal anschauen. Ich geh jetzt mal perDu. Irgendwann war ich ja mal perSie mit Ihnen (scherzend bitte mir nachsehen - ohne Humor ist das Leben mir manchmal zu ernst)

Die Buchstabenmagie liegt mir im Großen und Ganzen weniger - es ist eher die Denkmagie dahinterliegend.

Jedoch zu Deiner letzten Frage, welche Du mir noch nicht stelltest, ein paar Gedanken wie ich Verfassungsdeutsch lese:

Verfassungsdeutsch sind zuersteinmal ein Nudelhaufen Buchstabenaneinanderreihungen. Leer, kalt und zusammenhang-, fast seelenlos, wirkend. Macht Mensch allerdings eine Suppe draus und würze die noch gut, dann gibt es eine Buchstabensuppe, die sich schmecken lässt. Ob Gut oder Schlecht, obliegt letztendlich der Entscheidung des Einzelnen - der Koch allerdings hat ja die Suppe gemacht - und diese verändert er auch wieder - je nach Beschwerden der Einzelkritiker und -nutzer. Dies Verändern darf Koch nicht einfach so alleine tun. Darüber sitzen SuppenRichter auf den Stühlen, die über die Zutaten/-zusammensetzung verfügen.

Zu jedem Fall, der sich in der Vergangenheit zugetragen hatte, bauten sich folglich diese kalten Buchstabenberge und Einschränkungen immer weiter in die Höhe, damit sich ähnlich Gelagertes, Unerwünschtes nicht ähnlich wieder zutragen solle/werde (Abschreckung/Kenntnisnahme des Bürgers). Ob die Suppe nun schmeckt oder nicht, sei dem Einzelnen dahingestellt, denn es geht zuförderst um die Gesellschaft und Allgemeinheit).

Dann kam zum Fall "Ähnliches" wieder ein Nebenfall "Ähnliches" und noch ein heisses Spezialfall "Ähnliches" dazu. Dazu gab es dann weiteren Buchstabensalat zur Buchstabensuppe hinzugefügt; denn die Bürgerbeschwerden blieben nie nicht aus !!! Und ohne Beilagen wäre die Suppe irgendwann nur noch fade, das ist irgendwo logisch.

Der Buchstabensalat wäre im Eigentlichen Sinne zum Stillstand verdammt - wären da nicht dieses ständigen neuen Beschwerden, die ihn nähren.

...aber weiter zur Geschichte...

Irgendwann blickte dann jedenfalls Keiner mehr an der Suppe hindurch ! Ist ja irgendwo auch wieder logisch.

Die Aufteilung vom Einfachen ins Verwirrende war dadurch bereits vorprogrammiert. Das rief -nebenbeierwähnt- sogar Vorteile herbei: In einer Demokratie heißt es heut´nicht mehr Rübe ab sowohl für Apfelklau, alsauch Banküberfall. Nein! So einfach ist das jetzt nicht mehr. Da werden die Gegebenheiten bis ins feinste Spezialgebiet hin ausgefeilt, eingeteilt und mit ´zig ähnlich Gelagerten verglichen. Zugunsten des herangeführten Täters sozusagen!



Erst der zugehörige Fall bringt die Gesetzgebung zum Leben. Ist es der eigene Fall, kann man ihn nicht neutral belesen und mit der Gesetzgebung abgleichen. Das ist gesichert und gilt nicht nur für Besucher. Deshalb ist ein sich im Spezialgebiet auskennender, neutral arbeitender Anwalt meißt unabdinglich!



Falls Du jetzt ein Gurkenglas vor Dir siehst, lieber Besucher. Sei mir bitte nicht sauer!

Es gibt auch süss eingelegte Gurken, die ich ja bevorzuge - aber immer noch welche, die meinen, die schmecken sauer, weil sich Saure druntermischen!!!

Das war das Wort zum Sonntag!
Eine metaphorische Geschichte zum Fall der Aussiederlbrumpfel!


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Geh zum Amt und stelle Antrag auf Deine beschlagnahmte Bilder und den Schein, lieber Besucher! Und sei freundlich zu Denen - und hör Dir das möglichst frei von Emotionen an, was sie Dir zu sagen/schreiben haben. Die sind keine Buchstaben, sondern ausführende Menschen - und beleidigt, wenn man die nicht als solche auch behandelt, wie man selbst behandelt werden möchte. Da irgendwo ist auch Jemand drunter, der/die sich für Dich Mühe geben wird.



mfg
Lacu
 
AW:von lacu

Na gut! Will es mal probieren, aber das wird nix - das kann ich Dir von vorn herein schon sagen, weil mit einem Satz ist das nicht gesagt...und mit meiner Buchstabenmagie ist da nicht einfach Kirschenessen.

lieber lacu wenn es irgend ein Award für Sinnloses Buchstabenaneinanderreihen. Leer, kalt und zusammenhang-, fast seelenlos, wirkend.
dann biste und wirst du dieser Buchstabensuppe, immer und ewig der Siegher sein, so ein Blödsinn bekommt kein anderrer als Buchstabenmagie hin,
Graduliere wenn die Magie sich auch noch schmecken lässt.

mein Voto steht dier aber für die schleinscheißerei zur Behördenhörigkeit zur vervügung:
... Geh zum Amt und stelle Antrag auf Deine beschlagnahmte Bilder und den Schein, lieber Besucher! Und sei freundlich zu Denen - und hör Dir das möglichst frei von Emotionen an, was sie Dir zu sagen/schreiben haben. Die sind keine Buchstaben, sondern ausführende Menschen - und beleidigt, wenn man die nicht als solche auch behandelt, wie man selbst behandelt werden möchte. Da irgendwo ist auch Jemand drunter, der/die sich für Dich Mühe geben wird.
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Lacu du hast recht,
Was sagte noch Adorno zu den 68er.
Ich fürschte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten, wohl aber vor der Rückkehr der Faschisten als Demokraten.
Der versteckte Faschismus der neuen Schreibtischtäter hat auch schon einen Wissenschaftlichen Namen, nennt sich Fraudulend Redressal Systen.

So lieber Lacu zieh deine Michelmütze Ganz tief über die Ohren. und beschhäftige die weiter mit Bilder die aus deinen Inneren kommen.
für Realität haste absolut kein Feeling

Besucher



mfg
Lacu[/QUOTE]
 
AW: Der unendliche Erklärungsversuch

Was sagte noch Adorno zu den 68er.
Ich fürschte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten, wohl aber vor der Rückkehr der Faschisten als Demokraten.

das bezieht sich aber nicht auf Verwaltungsakte
sondern auf die Diskutierunwilligkeit der 'Demokraten'

und da zeigt der Finger zu Dir selbst
 
AW: Der unendliche Erklärungsversuch

und da zeigt der Finger zu Dir selbst

hallo cilla schon das du disch da auskennst. aber glaubste wirklich wenn du in der Lage bist mit dem Finger aud was zeigem zu können. an das wesenrliche Vorbeizeigen zu können.
der Schreibtischtäter der Vorgibt demoratisch zu handeln und zu verwalren, ist doch der Faschist der wieder Getos schafft.

Besucher
 
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AW: Der unendliche Erklärungsversuch

Du bist groß genug,
um Dein Verhalten dahingehend abzustimmen
daß Du niemand behinderst

wenn Du niemanden behinderst,
hast Du das Recht auf Deiner Seite

sei also nicht allzu lang an einer belebten Stelle
führe nicht zu viel 'Gerümpel' mit Dir rum
stelle Deine Verkaufsabsicht nicht zu sehr in den Vordergrund

es ist erlaubt,
in einer Fußgängerzone
zu lachen, zu singen, zu spielen, zu malen, zu stehen

aber Du darfst ohne Genehmigung keinen STAND machen
(Stand = stehendes Gerümpel + Verkaufsabsicht)
 
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