Unsicher, ob dies für die Thematik das richtige Unterforum ist und ungewiß, ob sie im denkforum nicht schon einmal diskutiert wurde, bewusst aber, dass ich damit ein äußerst heikles Thema aufgreife, das rasch den Zorn der Feministen (oder heißt es: Feministinnen?) wecken kann, schicke ich ein persönliches Bekenntnis voraus: Ich mag Frauen.
Beginne ich mit zwei Erfahrungen:
1. Eine politologische Abhandlung in einer wissenschaftlichen Zeitschrift über Wählerverhalten, pardon: auch Wählerinnenverhalten. Da liest man nun fortlaufend (gerafft): Der Wähler bzw. die Wählerin entscheidet..., dabei werden die Wähler und Wählerinnen verleitet..., die Nichtwähler und Nichtwählerinnen sind vor allem..., die Bürger und Bürgerinnen wollen Politiker und Politikerinnen wählen..., bei der Befragung der Jungwähler und –wählerinnen stellte sich heraus, dass sie ihren Wahlkreiskandidaten bzw. ihre Wahlkreiskandidatin nicht kannten..... Vermieden wurde gerade noch, obwohl es in der Konsequenz sprachlogisch geboten wäre, der Begriff der „Kanzlerinkandidatin“. – Falls der Autor Zeilenhonorar erhält, hat er dies durch die Verwendung der Feminina nicht unbeträchtlich erhöht.
2. Der Präsident eines OLG hielt vor den neu zu vereidigenden Schöffen (ich war einer von ihnen) und Schöffinnen eine Ansprache, die wiederum komprimiert so lautete: Liebe Schöffinnen und Schöffen, ich begrüße sie zu dem Amt, dass Sie als Schöffe und Schöffin auszuüben haben. Ihre Aufgabe als Schöffe bzw. als Schöffin ist..., der Schöffe und die Schöffin hat richterliche Rechte, allerdings ist es den Schöffen und den Schöffinnen nicht gestattet, den Richter bzw. die Richterin in der Verhandlung zu unterbrechen, sie dürfen aber Fragen an den die Verhandlung leitenden Richter oder Richterin stellen.... usw. usf. Rhetorisch war das entsetzlich anzuhören.
Grundsätzlich lassen sich, wenn keine sog. Lexeme vorhanden sind wie Vater und Mutter, Damen und Herren, die weiblichen Formen auf dreierlei Weise bilden:
a) Großes I wie StudentIn
b) Schrägstrich wie Student/in
c) Paarform (und mündlich lässt sich nur diese verwenden) Student und Studentin, auch andere Konjunktionen wie „oder“ oder „bzw.“.
Meine Frage: Muss das sein? Ist es nicht ein spärlicher Sieg der Frauenbewegeung? Denn es gibt zumeist keinen eigenständigen weiblichen Begriff, er kann nur durch Anhängen von „in“ gebildet werden. Und wo es ihn mal gab, wie z.B. Friseuse, ist er zu Gunsten der Friseurin verdrängt worden. Würde es nicht genügen, wenn man zu Beginn einer schriftlichen Darstellung oder einer Rede festlegt, dass alle Maskulina in der herkömmlichen Bedeutung geschlechtsneutral gebraucht werden und keinerlei Diskriminierung ausdrücken sollen? Muss wirklich in einem Lehrplan, den normalerweise kein Schüler bzw. keine Schülerin zu lesen bekommt, dauernd gesagt werden „die Schüler und Schülerinnen sollen...“, als ob irgendein Mensch auf die Idee käme, nur die Lehrer (und nicht auch die Lehrerinnen) müssen die Schüler (und nicht auch die Schülerinnen) etwas lehren?!
Notabene: Das Grundgesetz kennt natürlich nur den Amtsbegriff „Bundeskanzler“, obwohl inzwischen jeder gemerkt hat, das Amt kann glücklicherweise auch eine Frau bekleiden.
Zur Versöhnung aller Leserinnen dieser Beitrages möchte ich als darum bemühter gentleman vorschlagen, stets das „Titanic-Prinzip“ (Ladies first) anzuwenden.
Also, liebe Diskutantinnen und Diskutanten, Eure Meinung ist gefragt. Und bitte beachten: Ich habe Fragen gestellt.
Beginne ich mit zwei Erfahrungen:
1. Eine politologische Abhandlung in einer wissenschaftlichen Zeitschrift über Wählerverhalten, pardon: auch Wählerinnenverhalten. Da liest man nun fortlaufend (gerafft): Der Wähler bzw. die Wählerin entscheidet..., dabei werden die Wähler und Wählerinnen verleitet..., die Nichtwähler und Nichtwählerinnen sind vor allem..., die Bürger und Bürgerinnen wollen Politiker und Politikerinnen wählen..., bei der Befragung der Jungwähler und –wählerinnen stellte sich heraus, dass sie ihren Wahlkreiskandidaten bzw. ihre Wahlkreiskandidatin nicht kannten..... Vermieden wurde gerade noch, obwohl es in der Konsequenz sprachlogisch geboten wäre, der Begriff der „Kanzlerinkandidatin“. – Falls der Autor Zeilenhonorar erhält, hat er dies durch die Verwendung der Feminina nicht unbeträchtlich erhöht.
2. Der Präsident eines OLG hielt vor den neu zu vereidigenden Schöffen (ich war einer von ihnen) und Schöffinnen eine Ansprache, die wiederum komprimiert so lautete: Liebe Schöffinnen und Schöffen, ich begrüße sie zu dem Amt, dass Sie als Schöffe und Schöffin auszuüben haben. Ihre Aufgabe als Schöffe bzw. als Schöffin ist..., der Schöffe und die Schöffin hat richterliche Rechte, allerdings ist es den Schöffen und den Schöffinnen nicht gestattet, den Richter bzw. die Richterin in der Verhandlung zu unterbrechen, sie dürfen aber Fragen an den die Verhandlung leitenden Richter oder Richterin stellen.... usw. usf. Rhetorisch war das entsetzlich anzuhören.
Grundsätzlich lassen sich, wenn keine sog. Lexeme vorhanden sind wie Vater und Mutter, Damen und Herren, die weiblichen Formen auf dreierlei Weise bilden:
a) Großes I wie StudentIn
b) Schrägstrich wie Student/in
c) Paarform (und mündlich lässt sich nur diese verwenden) Student und Studentin, auch andere Konjunktionen wie „oder“ oder „bzw.“.
Meine Frage: Muss das sein? Ist es nicht ein spärlicher Sieg der Frauenbewegeung? Denn es gibt zumeist keinen eigenständigen weiblichen Begriff, er kann nur durch Anhängen von „in“ gebildet werden. Und wo es ihn mal gab, wie z.B. Friseuse, ist er zu Gunsten der Friseurin verdrängt worden. Würde es nicht genügen, wenn man zu Beginn einer schriftlichen Darstellung oder einer Rede festlegt, dass alle Maskulina in der herkömmlichen Bedeutung geschlechtsneutral gebraucht werden und keinerlei Diskriminierung ausdrücken sollen? Muss wirklich in einem Lehrplan, den normalerweise kein Schüler bzw. keine Schülerin zu lesen bekommt, dauernd gesagt werden „die Schüler und Schülerinnen sollen...“, als ob irgendein Mensch auf die Idee käme, nur die Lehrer (und nicht auch die Lehrerinnen) müssen die Schüler (und nicht auch die Schülerinnen) etwas lehren?!
Notabene: Das Grundgesetz kennt natürlich nur den Amtsbegriff „Bundeskanzler“, obwohl inzwischen jeder gemerkt hat, das Amt kann glücklicherweise auch eine Frau bekleiden.
Zur Versöhnung aller Leserinnen dieser Beitrages möchte ich als darum bemühter gentleman vorschlagen, stets das „Titanic-Prinzip“ (Ladies first) anzuwenden.
Also, liebe Diskutantinnen und Diskutanten, Eure Meinung ist gefragt. Und bitte beachten: Ich habe Fragen gestellt.