D
daimos
Guest
AW: Was ist eine Person?
Also ich kann nur das deutsche Recht ein bisschen darstellen.
Der erste Abschnitt des Allgemeinen Teils des BGBs lautet: "Personen". Gleich zu Beginn des BGBs wird definiert:
"Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt." (§ 1 BGB)
Allein aufgrund dieses Paragraphen ergibt sich schon, wer eine Person ist: Nur Menschen. Über Tiere wird folgendes gesagt:
"Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände. Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist." (§§ 90, 90 a BGB)
Das mit Daisy stimmt so nicht. Soweit ich mich erinnern kann, hat der Chauffeur geerbt, mit der Bedingung für Daisy zu sorgen.
Aber noch mal zurück zum Menschen als Person. Zwar sagt § 1 BGB, dass man nur nach "Vollendung der Geburt" Träger subjektiver Rechte sein kann, jedoch erfährt diese Vorschrift durchaus Durchbrechungen. Zu allererst muss man sich fragen, wann die Geburt überhaupt vollendet ist. Antwort: Nachdem das Kind die Gebärmutter verlassen hat. Aber auch davor spricht man schon von der Rechtsfähigkeit des sog. nasciturus, bspw. beim Schadensersatzrecht (Schwangere wird angefahren, Fötus erleidet Schäden -> Fötus hat Schadensersatzanspruch gegen den Fahrer) oder bei den Grundrechten (zB Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit). Gäbe es kein vorgeburtliches Leben, wäre das Verbot des Schwangerschaftsabbruchs ja auch irgendwie sinnfrei. Und auch das BGB sagt:
"Erbe kann nur werden, wer zur Zeit des Erbfalls lebt. Wer zur Zeit des Erbfalls noch nicht lebte, aber bereits gezeugt war, gilt als vor dem Erbfall geboren." (§ 1923 BGB)
Daneben, das sei der Vollständigkeit halber erwähnt, findet sich natürlich auch folgende Regelung:
"Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers." (§ 1968 BGB)
Aber zurück zum Thema:
Welche Konsequenzen ergäben sich denn daraus, dass man Tiere auf einmal zu Personen macht? Die Tierschützer haben schon Recht: Man dürfte Tiere nicht mehr töten. Weitere Konsequenz: keine Fleischprodukte mehr (Recht auf Leben ua).
Problem: Wie könnten Tiere ihre Rechte geltend machen? Für Menschen gilt bis zu ihrer Volljährigkeit, dass ihre Eltern im Rahmen der elterlichen Sorge ihre Rechte wahrnehmen (§ 1629 BGB).
Und für Tiere? Werden Tiere volljährig?
Also ich kann nur das deutsche Recht ein bisschen darstellen.
Der erste Abschnitt des Allgemeinen Teils des BGBs lautet: "Personen". Gleich zu Beginn des BGBs wird definiert:
"Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt." (§ 1 BGB)
Allein aufgrund dieses Paragraphen ergibt sich schon, wer eine Person ist: Nur Menschen. Über Tiere wird folgendes gesagt:
"Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände. Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist." (§§ 90, 90 a BGB)
Das mit Daisy stimmt so nicht. Soweit ich mich erinnern kann, hat der Chauffeur geerbt, mit der Bedingung für Daisy zu sorgen.
Aber noch mal zurück zum Menschen als Person. Zwar sagt § 1 BGB, dass man nur nach "Vollendung der Geburt" Träger subjektiver Rechte sein kann, jedoch erfährt diese Vorschrift durchaus Durchbrechungen. Zu allererst muss man sich fragen, wann die Geburt überhaupt vollendet ist. Antwort: Nachdem das Kind die Gebärmutter verlassen hat. Aber auch davor spricht man schon von der Rechtsfähigkeit des sog. nasciturus, bspw. beim Schadensersatzrecht (Schwangere wird angefahren, Fötus erleidet Schäden -> Fötus hat Schadensersatzanspruch gegen den Fahrer) oder bei den Grundrechten (zB Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit). Gäbe es kein vorgeburtliches Leben, wäre das Verbot des Schwangerschaftsabbruchs ja auch irgendwie sinnfrei. Und auch das BGB sagt:
"Erbe kann nur werden, wer zur Zeit des Erbfalls lebt. Wer zur Zeit des Erbfalls noch nicht lebte, aber bereits gezeugt war, gilt als vor dem Erbfall geboren." (§ 1923 BGB)
Daneben, das sei der Vollständigkeit halber erwähnt, findet sich natürlich auch folgende Regelung:
"Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers." (§ 1968 BGB)
Aber zurück zum Thema:
Welche Konsequenzen ergäben sich denn daraus, dass man Tiere auf einmal zu Personen macht? Die Tierschützer haben schon Recht: Man dürfte Tiere nicht mehr töten. Weitere Konsequenz: keine Fleischprodukte mehr (Recht auf Leben ua).
Problem: Wie könnten Tiere ihre Rechte geltend machen? Für Menschen gilt bis zu ihrer Volljährigkeit, dass ihre Eltern im Rahmen der elterlichen Sorge ihre Rechte wahrnehmen (§ 1629 BGB).
Und für Tiere? Werden Tiere volljährig?