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Was ist eine „gerechte Strafe“?

Zitat von Gaius:
Ein Plädoyer für die Todesstrafe oder eine persönliche Rachephantasie werden wir im Rahmen der Meinungsfreiheit tolerieren müssen - aber wer sowas sagt, will es auch. Einen halben Schritt weiter, und er ist mit einem Fuß im Gefängnis.

dann halten wir doch mal fest:

nmK wurde in den USA die TS in den 70ern wieder eingeführt, weil die Leute es so wollten.
Demokratie sollte oberstes Gebot sein, auch in der Frage der TS. Befürworter und Gegner können ihr Plädoyer halten, und dann wird demokratisch entschieden. Warum geschieht das nicht?

Selbst Meinungsumfragen dazu sind bei uns nicht zugelassen. Es sei denn, in einem Internetforum.
Hier im DF hat sich eine Mehrheit dagegen ausgesprochen. Man ist entsetzt über meine argumente. Ich bin entsetzt darüber, daßman die Menschen nicht dauerhaft vor Schwerstverbrecher schützt, indem man sie human zum tode befördert. Soviel Humanität muß sein, ich würde nicht aus Rache einem Täter die gleichen Qualen antun, wie er seinem Opfer. Aber er muß weg.

Ich bin für eine demokratische entscheidung. In den USA sind zwei drittel der Menschen für die TS, und bei uns?

fragt Claus
 
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Die Frage ist ob in einer Demokratie über alles abgestimmt werden kann. In der Nazizeit war eine Mehrheit für die Vernichtung von Juden.
 
walter schrieb:
In der Nazizeit war eine Mehrheit für die Vernichtung von Juden.

Das bezweifle ich sehr stark.
einmal haben die meistennicht gewußt, daß die Juden vernichtet wurden,
andererseits haben es nciht einmal die Nazis öffentlich zugegeben.

worüber sollte das volk außer der TS auch sonst nicht entscheiden dürfen, walter?
 
Claus schrieb:
....In den USA sind zwei drittel der Menschen für die TS, und bei uns?

fragt Claus

Claus,

noch sind es knapp 2/3, aber mit stark sinkender Tendenz. Ich habe folgendes gefunden:
http://www.europa-digital.de/aktuell/dossier/usa2001/behrendt.shtml schrieb:
Wolfgang Behrendt: Ein wichtiges Zwischenziel muss in jedem Fall ein Moratorium sein, das wegen der Unzulänglichkeiten des Systems den Vollzug aller Urteile aussetzt. Als Vorbild kann hier etwa der Staat Illinois dienen. Bei allen weiteren Schritte hin zur Abschaffung der Todesstrafe entscheidet vor allem die öffentliche Meinung. In jüngsten Umfragen schrumpft der Vorsprung der Verfechter der Todesstrafe gegenüber denen, die als Alternative lebenslange Strafen befürworten eindeutig. Erst wenn dieser Trend sich fortsetzt werden US-Politiker, die so sehr auf ihre Wähler schauen, auch ihre Einstellung ändern.

Und außerdem

http://www.n-tv.de/605745.html schrieb:
Richard Dieter, Leiter des Todesstrafen-Informationszentrums in Washington, sieht in beiden Entscheidungen ein Indiz dafür, dass in der US-Gesellschaft "die lebenslange Haftstrafe als Alternative zur Hinrichtung zunehmend Akzeptanz findet, wenn auch sehr, sehr langsam". Tatsächlich ist in den vergangenen Jahren sowohl die Zahl der Todesurteile als auch der Exekutionen zurückgegangen. So wurde 2004 das "Capital Punishment" 125 Mal verhängt, der niedrigste Stand seit der Aussetzung der Todesstrafe. 59 Häftlinge - mit Texas wie stets als Spitzenreiter - wurden hingerichtet, das vierte Jahr hintereinander eine rückläufige Zahl. In mehreren Staaten - darunter Illinois - wird die Todesstrafe de facto nicht mehr vollstreckt.

Dieter führt den Trend hauptsächlich darauf zurück, dass in den vergangenen Jahren so viele Todeskandidaten frei gelassen wurden, nachdem sich - oft mit Hilfe der moderneren DNA-Testmethoden - ihre Unschuld herausgestellt hatte. 122 waren es seit 1973 und 35 allein seit 2000. Daraus lasse sich schließen, dass in der Vergangenheit möglicherweise dutzende Menschen wegen Taten hingerichtet wurden, die sie gar nicht begangen hatten, sagt Dieter. "Das schreckt die Menschen denn doch auf." Tatsächlich: Waren 1994 noch 80 Prozent der US-Bürger für die Todesstrafe, sind es einer jüngsten Umfrage zufolge jetzt 62 Prozent - nur noch, oder immer noch.

Es setzt also ein Umdenken in den USA ein! Und das ist gut so.

Auch mit Sicherungsverwahrung läßt sich die Gesellschaft vor Sexualtätern schützen.
In D kann inzwischen Sicherungsverwahrung sogar angeordnet werden, wenn diese im Urteil noch gar nicht festgelegt wurde.

Ich lehnde die Todesstrafe wegen des 5. Gebots ab, obwohl ich weiß, dass dort in der ursprünglichen Bedeutung nicht töten, sondern morden steht.

Aber der Mensch soll nicht Herr über Leben und Tod eines andern spielen.
 
Auch mit Sicherungsverwahrung läßt sich die Gesellschaft vor Sexualtätern schützen.
eben nicht, baerliner.

Leider habe ich es nicht gespeichert:
ich habe in Erinnerung eine Übersicht über Opfer von ausgebrochenen oder entlassenen oder entlaufenen Straftätern.

Hier in diesem thread habe ich immer wieder als Paradebeispiel Zurwehme angeführt. Er hat Mängel im Sichheitssystem (etwa beim Transport in eine Klinik bei vorgetäuschter Krankheit) ausgenutzt.

Aus dem Hochsicherheitstrakt Ueckermünde sind Schwerverbrecher durch Geiselnahme freigekommen.

Da das mittelalterliche „in Eisen legen“ nicht zulässig ist, man ihn auch nicht ( wie ein Raubtier im Zoo) vor einer medizinischen Behandlung mit einer Betäubung per Blasrohr außer Gefecht setzen kann, wird das risiko immer bleiben, daß es Opfer des humanitären Strafvollzugs gibt.

Und auch die lange Reihe der Völker- und Massenmörder, die ich lieber unter der Erde, du lieber im humanen Strafvollzug sehen würdest, ist ja hier Diskussionsgegenstand.

Karacic und Mladic, die Massenmörder aus Serbien, wenn man sie denn zu fassen kriegt,
Sollen die, wissend daß ihre Anhänger sie als Helden verehren, trocken und warm sitzend ihre Memoiren schreiben dürfen?

eine Verhöhnung der Opfer wäre das!

meint Claus
 
Auch mit Sicherungsverwahrung läßt sich die Gesellschaft vor Sexualtätern schützen.

Ich sehe es auch so sperrt sie lieber ein und tötet sie nicht.
 
guka62 schrieb:
Auch mit Sicherungsverwahrung läßt sich die Gesellschaft vor Sexualtätern schützen.

Ich sehe es auch so sperrt sie lieber ein und tötet sie nicht.

Sexualtäter, wenn sie nicht gemordet haben, sollte man zunächst mal kastrieren, dann sind sie nicht mehr gefährlich.
 
Claus schrieb:
Sexualtäter, wenn sie nicht gemordet haben, sollte man zunächst mal kastrieren, dann sind sie nicht mehr gefährlich.
Woher willst Du das denn wissen? Das Fehlen der Libido allein bewahrt einen Sexualtäter bestimmt nicht vor kriminellem Verhalten, das noch auf viele andere psychische Hintergründe zurückgeführt werden kann.
 
Gaius schrieb:
Woher willst Du das denn wissen? Das Fehlen der Libido allein bewahrt einen Sexualtäter bestimmt nicht vor kriminellem Verhalten, das noch auf viele andere psychische Hintergründe zurückgeführt werden kann.

ja, hast recht.

Aber wenn sie ihrer Libido beraubt sind, ist das doch schon mal der halbe Weg zum Ziel (sie wieder auf die Menschheit loslassen zu können).
Wenn sie dann noch immer kriminelle Energie aufbringen, muß man sie eben weiter einsperren.
 
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Hallo,


nun haben wir einen aktuellen Fall für die Todesstrafe: Heute wurde in den USA ein Schwarzer nach 24 Jahren Haft hingerichtet.

Obwohl ich prinzipiell für die Todesstrafe bin (für Verbrechen gegen die Menschlichkeit), hat mich dieses Ereignis nicht kalt gelassen. Ich bin der Meinung, dass der Delinquent während seiner langjährigen Haft genügend Reue gezeigt hat.

Arnold Schwarzenenegger hätte sehr wohl Gründe für eine Begnadigung geltend machen können. Dass er das nicht tat, kennzeichnet seine extrem konservative, menschenfeindliche Einstellung. Schwarzenegger ist unwürdig, ein Österreicher zu sein! Teilt Ihr diese Meinung?

Gruss Hartmut
 
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