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Vorschlag zur Beendigung der Frühgsexualisierung

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Ein Beispiel für eine gute Frage und nicht für eine blöde.
Meine Antwort, Ja / nein abhängig vom demographischen Wandel der Bevölkerung.
Du wolltest ein Beispiel für eine blöde Frage haben, weil es nach deiner Ansicht nur blöde Antworten gibt. Ich halte meine Frage, ähnlich wie du, für ziemlich blöd, weil es keine christlich liberalen Werte gibt.
 
Die AfD Baden-Württemberg schlug im vergangenen Landtagswahlkampf vor, die Frühsexualisierung unserer Kinder zu beenden.

»Im Zeichen der Verantwortung für unsere Kinder steht die Forderung der AfD nach Beendigung
der Frühsexualisierung und anderer ideologischer Beeinflussungen in Schulen und sogar Kin-
dergärten, wie sie der grün-rote Aktionsplan und der Bildungsplan vorsehen. Ein Staat, der sein
Bildungsmonopol für Eingriffe in die Intimsphäre und ideologische Indoktrinationen der ihm an-
vertrauten Kinder missbraucht, ist auf dem Weg zur Gesinnungsdiktatur.«

(http://www.alternativefuer-bw.de/wp-content/uploads/Landtagswahlprogramm_AfD_2016.pdf)

Wer kennt ein überzeugendes Argument für die Entfernung sexualkundlicher Elemente aus dem Unterricht?

Ist Sexualkunde ein Eingriff des Staates in die Intimsphäre und führte die Sexualaufklärung bislang zu einer erfahrbaren Gesinnungsdiktatur?

Was die AfD so alles vorschlägt, ist irrelevant, weil absoluter Nonsens.
Warum werden für eine solche Partei Steuergelder verschwendet
und warum kann man sie nicht einfach umgehend verbieten!?

Wer als Elternteil gegen die Frühsexualisierung ist, kommt in Erzwingungshaft, :wut3: so einfach ist das! :)

Mit staatlichem Zwang wird die Gleichschaltung der Eltern durchgesetzt. Wenn Kinder nicht am staatlichen Sexual-Unterricht teilnehmen wollen und die Eltern sie nicht zur Teilnahme zwingen, weil sie das Persönlichkeitsrecht ihrer Kinder respektierten, so werden sie vom deutschen Staat in Erzwingungshaft genommen. Verantwortungsvolle Eltern werden dort mit Drogenabhängigen und Schwerkriminellen zusammengesperrt.[7]

http://de.**********.org/Frühsexualisierung

Schamgefühl ist unerwünscht. Franziska Brychcy „die Linke“ bezeichnet das Anerziehen von Schamgefühl als Menschenrechtsverletzung.

http://www.oif.ac.at/fileadmin/OEIF...WHO-Standards_DE_Endfassung_11_10_2011pdf.pdf
 
warum kann man sie nicht einfach umgehend verbieten!?

Weil wir nicht in einem Obrigkeitsstaat leben, sondern in einem Rechtsstaat mit freiheitlich, demokratischer Grundordnung.

Behelf:

Art. 21

(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.

(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

(3) Das Nähere regeln Bundesgesetze.

Fundstelle: http://dejure.org/gesetze/GG/21.html
 
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Ich will dich überhaupt nicht davon überzeugen - ohnehin war meine Intention eine ganz andere.
Nämlich auf das Recht von Bürgern hinzuweisen, sich gegen Missstände - seien sie nun bereits bestehend, angekündigt oder auch nur vermutet - zur Wehr zu setzen.
Nennt sich Demokratie!

Das Recht der Bürger, auf vermutete Mißstände hinzuweisen, könnte auch in einer Demokratie den Straftatbestand einer 'üblen Nachrede' bedeuten, wenn es den Verdächtigern nicht gelingt, den Mißstand nachzuweisen.

Wer nämlich in der Bundesrepublik Deutschland 'in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.'

Salam!
 
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