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Claus schrieb:Ich gebe meine Erkenntnis weiter um die bombe zu entschärfen.
Aber....diese Erkenntnis darf nicht verwendet werden. Die Bombe geht hoch.
Stuuu schrieb:Wenn Folter eingesetzt wird hat der Rechtsstaat meiner Meinung nach versagt.
dex schrieb:hat nicht der rechtsstaat in dem augenblick "versagt", in dem er ein unschuldiges opfer nicht schützen konnte?
rethorischfragenderweise
dex
es geht in meiner Frage darum,Zitat von dextra:
hat nicht der rechtsstaat in dem augenblick "versagt", in dem er ein unschuldiges opfer nicht schützen konnte?
Im Klartext heißt das: Du lässt erst foltern und henkst dann sowohl den Angeklagten wie den Verhörer. Sehr gewaltfrei, sowas.Benjamin schrieb:Wenn die Folter bereits stattgefunden hat und ich die nötigen Informationen habe, die ich brauche, um Menschenleben zu retten, dann würde ich diese Informationen auch nutzen.
Als Folge jedoch würde ich die Verantwortlichen für die Folter kündigen, sofern das in meinem Machtbereich steht.
Ein rechtswidrig handelnder Beamter gibt dem Staat allenfalls die Möglichkeit, nämlichen Beamten durch ein Disziplinarverfahren zu bestrafen oder ihn vom Dienst zu suspendieren, je nach Schwere des Rechtsverstoßes.Claus schrieb:es geht in meiner Frage darum,
ob der „Rechtsstaat“ das Opfer nicht schützen wollte,
obwohl ein „rechtswidrig“ handelnder Beamter dem Staat die Möglichkeit dazu gegeben hat
Zitat von Gaius:
Du henkst den Verhörer ja nicht, Du kündigst ihm bloß. Sofern das in Deiner Macht steht. Und wenn Du ihm gekündigt hast, stellst Du den nächsten ein. Das ist ja aber noch fieser!
Du bist doch Wissenschaftler? Dann sollten das GG oder das StGB für Dich rational nachvollziehbar sein, samt der darauf beruhenden Rechtsprechung.