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Umfrage zu Gewalt als Rechtsmittel

Welche von beiden Möglichkeiten findest Du richtig:

  • Die Erkenntnisse dürfen nicht verwendet werden, lieber sollen die Menschen sterben

    Stimmen: 4 33,3%
  • Rettung von Menschenleben rechtfertigt die Verwendung der Erkenntnisse.

    Stimmen: 8 66,7%

  • Umfrageteilnehmer
    12
man könnte für Verhöre gewisse Standards ansetzen,
die einzuhalten sind
(um sicherzustellen, daß nichts Verbotenes geschieht)

bspw. lückenloser Mitschnitt auf Video
 
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Sowas würde ich sehr begrüssen, aber da kommen dann bestimmt wieder die Datenschützer mit ihren Bedenken. Ich glaube halt einfach das so wie es läuft es vielleicht nicht optimal ist. Was die Befragungsmethodik betrifft...
 
Claus schrieb:
Ich gebe meine Erkenntnis weiter um die bombe zu entschärfen.
Aber....diese Erkenntnis darf nicht verwendet werden. Die Bombe geht hoch.

Für mich gibt es keine zutreffende Antwortmöglichkeit.
Ich meine, ich bin gegen Folter, egal wie man sie berechtigen will. Folter ist in meinen Augen niemals und unter keinen Umständen gerechtfertigt.

A B E R

Wenn die Folter bereits stattgefunden hat und ich die nötigen Informationen habe, die ich brauche, um Menschenleben zu retten, dann würde ich diese Informationen auch nutzen.
Als Folge jedoch würde ich die Verantwortlichen für die Folter kündigen, sofern das in meinem Machtbereich steht.
 
Stuuu schrieb:
Wenn Folter eingesetzt wird hat der Rechtsstaat meiner Meinung nach versagt.

hat nicht der rechtsstaat in dem augenblick "versagt", in dem er ein unschuldiges opfer nicht schützen konnte?

rethorischfragenderweise
dex
 
dex schrieb:
hat nicht der rechtsstaat in dem augenblick "versagt", in dem er ein unschuldiges opfer nicht schützen konnte?

rethorischfragenderweise
dex

Was hat das mit dem Folter-Thema zu tun?

Gibt es da eine Gleichung
Folter = Opferschutz?

Wäre mir neu,
aber ich frage ja auch nur ganz leise, zurückhaltend.
 
Zitat von dextra:
hat nicht der rechtsstaat in dem augenblick "versagt", in dem er ein unschuldiges opfer nicht schützen konnte?
es geht in meiner Frage darum,
ob der „Rechtsstaat“ das Opfer nicht schützen wollte,
obwohl ein „rechtswidrig“ handelnder Beamter dem Staat die Möglichkeit dazu gegeben hat
 
Benjamin schrieb:
Wenn die Folter bereits stattgefunden hat und ich die nötigen Informationen habe, die ich brauche, um Menschenleben zu retten, dann würde ich diese Informationen auch nutzen.
Als Folge jedoch würde ich die Verantwortlichen für die Folter kündigen, sofern das in meinem Machtbereich steht.
Im Klartext heißt das: Du lässt erst foltern und henkst dann sowohl den Angeklagten wie den Verhörer. Sehr gewaltfrei, sowas.

Ach nein, ich muß doch um Verzeihung bitten. Du henkst den Verhörer ja nicht, Du kündigst ihm bloß. Sofern das in Deiner Macht steht. Und wenn Du ihm gekündigt hast, stellst Du den nächsten ein. Das ist ja aber noch fieser!

Da hilft kein "ABER ich habs nicht so gemeint, ich bin doch gegen Folter", Ben!
 
Claus schrieb:
es geht in meiner Frage darum,
ob der „Rechtsstaat“ das Opfer nicht schützen wollte,
obwohl ein „rechtswidrig“ handelnder Beamter dem Staat die Möglichkeit dazu gegeben hat
Ein rechtswidrig handelnder Beamter gibt dem Staat allenfalls die Möglichkeit, nämlichen Beamten durch ein Disziplinarverfahren zu bestrafen oder ihn vom Dienst zu suspendieren, je nach Schwere des Rechtsverstoßes.

Du offenbarst ein für mich nicht nachvollziehbares Rechtsverständnis. Du bist doch Wissenschaftler? Dann sollten das GG oder das StGB für Dich rational nachvollziehbar sein, samt der darauf beruhenden Rechtsprechung.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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Zitat von Gaius:
Du henkst den Verhörer ja nicht, Du kündigst ihm bloß. Sofern das in Deiner Macht steht. Und wenn Du ihm gekündigt hast, stellst Du den nächsten ein. Das ist ja aber noch fieser!

Ob man ihn dann noch kündigen kann, wenn zum Helden der Nation geworden ist, weil durch sein „rechtswidriges“ Handeln vielen Leuten das Leben gerettet wurde? ich bezweifle es.

Du bist doch Wissenschaftler? Dann sollten das GG oder das StGB für Dich rational nachvollziehbar sein, samt der darauf beruhenden Rechtsprechung.

Nein, weißt du, ich bin in Bezug auf die Rechtssprechung ein Bürger von der Straße, wie jeder andere, bis auf die „Rechtskundigen“.

die „Rechtswisenschaft“ ist eben, anders als die Physik, nicht logisch, sondern sehr subjektiv, in jedem Kulturkreis und Gesellschaftssystem anders.
Man kann sich darüber streiten, ob das gerecht ist „was rechtens ist“, wie wir es gerade tun.
Man kann sich zwar auch darüber streiten, ob die Relativitätstheorie richtig ist, aber letztendlich läßt sich eine physikalische Theorie zB. durch einen experimentellen Beweis widerlegen.

Ob es richtig war, den hypothetischen „Folterbeamten“ zu bestrafen, darüber gehen sicher die Ansichten der Juristen und der potentiellen Opfer weit auseinander.

grußvon Claus
 
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