..das wird wieder mal überdeutlich an dem Umstand, dass bei noch vorhandenem Sauerstoffvorrat möglicherweise noch lebenden Insassen kategorisch ausgeschlossen wurde, das U-Boot "Titan", bergen zu können, das sei technisch unmöglich.
Nun geht es plötzlich ganz schnell, die ersten nicht kleinen U-Boot-Teile wurden hoch geholt, nebst einiger Leicheteile.
Dies hat den Beigeschmack, als ob auch hier mal wieder Menschenleben hinter finanziellen Interessen anstehen.
Neben der rechtlich zwingenden Strafverfolgung, stehen sich zivilrechtlich zwei Interessengruppen gegenüber. Die eine Seite will Entschädigung/Versicherungsleistungen und die andere will diese möglichst nicht zahlen müssen bei:
Haftung, Schadensersatz, Lebensversicherungs-Auszahlungen und Erbschaftsfragen (wofür Todesnachweise benötigt werden).
Das alles scheint ungeahnte Kräfte zu mobilisieren.
Es ist durchaus nachvollziehbar, dass Versicherungen sehr gründlich prüfen, ob Zahlungen gerechtfertigt sind.
Denn es wird bestimmt schon Fälle gegeben haben, bei denen Versicherte Verschollenheit oder Tod vortäuschten, etwa um so einen Konkurs (etwa ihres Familienunternehmens) zu verhindern, und dafür in Kauf nahmen, aber auch über genug finanzielle Mittel dafür verfügten, unter neuer Identität weiterzuleben.
Denkbar wäre auch, dass sich einige Film- oder Musikstars durch Vortäuschen ihres Todes aus dem öffentlichen Leben zurückzogen, weil sie es nicht mehr aushalten konnten, kein Privatleben mehr zu haben.
Und wenn der Ruhm schon etwas verblasst und die Kasse fast leer war, konnte ein Scheintod den Verkauf von Memories-Alben ankurbeln.
Bemühungen zur Wahrung geldlicher Interessen rechtfertigen aber im konkreten U-Boot-Fall nicht, seitens verschiedener Stellen quasi im Chor die Öffentlichkeit zu belügen, eine Bergung sei unmöglich.
Nun geht es plötzlich ganz schnell, die ersten nicht kleinen U-Boot-Teile wurden hoch geholt, nebst einiger Leicheteile.
Dies hat den Beigeschmack, als ob auch hier mal wieder Menschenleben hinter finanziellen Interessen anstehen.
Neben der rechtlich zwingenden Strafverfolgung, stehen sich zivilrechtlich zwei Interessengruppen gegenüber. Die eine Seite will Entschädigung/Versicherungsleistungen und die andere will diese möglichst nicht zahlen müssen bei:
Haftung, Schadensersatz, Lebensversicherungs-Auszahlungen und Erbschaftsfragen (wofür Todesnachweise benötigt werden).
Das alles scheint ungeahnte Kräfte zu mobilisieren.
Es ist durchaus nachvollziehbar, dass Versicherungen sehr gründlich prüfen, ob Zahlungen gerechtfertigt sind.
Denn es wird bestimmt schon Fälle gegeben haben, bei denen Versicherte Verschollenheit oder Tod vortäuschten, etwa um so einen Konkurs (etwa ihres Familienunternehmens) zu verhindern, und dafür in Kauf nahmen, aber auch über genug finanzielle Mittel dafür verfügten, unter neuer Identität weiterzuleben.
Denkbar wäre auch, dass sich einige Film- oder Musikstars durch Vortäuschen ihres Todes aus dem öffentlichen Leben zurückzogen, weil sie es nicht mehr aushalten konnten, kein Privatleben mehr zu haben.
Und wenn der Ruhm schon etwas verblasst und die Kasse fast leer war, konnte ein Scheintod den Verkauf von Memories-Alben ankurbeln.
Bemühungen zur Wahrung geldlicher Interessen rechtfertigen aber im konkreten U-Boot-Fall nicht, seitens verschiedener Stellen quasi im Chor die Öffentlichkeit zu belügen, eine Bergung sei unmöglich.