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Streik - Streikrecht - Streikpflicht ?

@ Akelei

"die Rechtsunsicherheit kann sehr wohl politisch ausgenutzt werden"

sagst Du und ich stimme Dir völlig zu.Sie wird es ja möglicherweise gerade, denn der Bundeskanzler Schüssel versucht ja alles, um die Streiks als "politisch" zu diskreditieren.

Wobei ich der Meinung bin, dass jeder Streik politisch ist.
Aber er könnte möglicherweise mit dieser Etikettierung meinen, dass sich die beiden Oppositionsparteien gegen den Regierungskurs profilieren wollen, wenn sie die Streiks auch parteipolitisch unterstützen.
 
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Majanna,

Streikrecht mit Versammlungs-(Demonstrationsfreiheit) gleichzusetzen, halte ich doch für reichlich kühn!

Demonstrieren kann man auch an arbeitsfreien Tagen.
 
@ Berliner:

Das ist eine der beiden auch von Juristen vertretenen Meinungen.
Du musst ja bedenken, dass in Österreich Streiks nicht gesetzlich verankert sind.
So ist es meiner Meinung nach schon legitim, will man eine gesetzmäßige Lage konstruieren, dies mit dem gesetzlich verankerten Versammlungsrecht zu begründen.

Also: das habe nicht ich mir ausgedacht, es ist der Versuch einer juristischen Sicht von Juristen verfasst.:rolleyes: Majanna
 
Baerliner du schreibst…
Streikrecht mit Versammlungs-(Demonstrationsfreiheit) gleichzusetzen, halte ich doch für reichlich kühn!

Demonstrieren kann man auch an arbeitsfreien Tagen.

Warum ist es kühn? Worin besteht die Kühnheit?

Majanna du schreibst…
Wobei ich der Meinung bin, dass jeder Streik politisch ist.
Aber er könnte möglicherweise mit dieser Etikettierung meinen, dass sich die beiden Oppositionsparteien gegen den Regierungskurs profilieren wollen, wenn sie die Streiks auch parteipolitisch unterstützen.


Das würde Schüssel auch tun. Es ist die Arbeit der Opposition. Dafür haben wir ja Oppositionsparteien. Regierung und Opposition stehen in keinem Kuschelverhältnis zueinander. Das ist auch gut so. Alle unsere politischen Parteien sind sowohl in der Gewerkschaft als auch in der Unternehmervertretung vertreten.
 
Original geschrieben von -Akelei-
Baerliner du schreibst…
Streikrecht mit Versammlungs-(Demonstrationsfreiheit) gleichzusetzen, halte ich doch für reichlich kühn!

Demonstrieren kann man auch an arbeitsfreien Tagen.

Warum ist es kühn? Worin besteht die Kühnheit?

Demonstrieren kann man auch an arbeitsfreien Tagen, bringt also keinen volkswirtschaftlichen Schaden.
Streik ist immer mit einem volkswirtschaftlichen Schaden verbunden.
 
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Dann sollten sich die Verantwortlichen mal ausrechnen welchen Volkswirtschaftlichen Schaden eine Pensionskürzung bewirkt.
 
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