Allfred
Active Member
- Registriert
- 15. Januar 2012
- Beiträge
- 3.949
"Der Neue Tag" aus Weiden vom 01.09.2012,
berichtet aus Berlin:
Meine Meinung dazu, und wovon im Bericht gar keine Rede war:
Wer macht einem kleinen Kind so ein blödsinniges Geburtstagsgeschenk mit welchem Zwecke? Ist da der Schenker mitverantwortlich?! Ich sag' Ja, und wenn die Eltern der Schenker gewesen seien, dann sogar vollverantwortlich. Sie übergaben das Kind ja schließlich dem Tattoo-Studio. Die, um die's ging, wurde natürlich als einzige nicht gefragt; ob sie die Durchlöcherung eigentlich will! Klar, zu jung, um klare Antwort erwarten zu können. Also auch zu jung für unnütze Ohrlöcher. Wenn sie alt genug ist, um etwas selbst bewußt zu wollen, kann "man" weitersehen.
berichtet aus Berlin:
Der Prozess endete so, daß die Tattoo-Studio-Inhaberin der 3-jährigen Leonie 70 Euro Schmerzensgeld zu zahlen habe.Ist es Körperverletzung, wenn ein kleines Mädchen mit Einwilligung der Eltern seine Ohren durchstechen läßt?
Mit mit dem zumindest für Berlin einmaligen Fall befaßte sich am Freitag das Amtsgericht Lichtenberg.
....
Für Leonie .... waren die Ohrlöcher ein Geburtstagsgeschenk.
....
Das Mädchen soll geweint haben, als es im Dezember 2011 die Löcher bekam.
....
Was in Berlin offen bleibt: Könnten sich Leonies Eltern strafbar gemacht haben, indem sie es zuließen, daß ihrer minderjährigen Tochter die Ohren durchstochen wurden? Oder hätte das Tatoo-Studio sich bei so einem kleinen Mädchen weigern müssen, die Prozedur vorzunehmen? Die Einwilligung der Eltern lag vor.
....
Meine Meinung dazu, und wovon im Bericht gar keine Rede war:
Wer macht einem kleinen Kind so ein blödsinniges Geburtstagsgeschenk mit welchem Zwecke? Ist da der Schenker mitverantwortlich?! Ich sag' Ja, und wenn die Eltern der Schenker gewesen seien, dann sogar vollverantwortlich. Sie übergaben das Kind ja schließlich dem Tattoo-Studio. Die, um die's ging, wurde natürlich als einzige nicht gefragt; ob sie die Durchlöcherung eigentlich will! Klar, zu jung, um klare Antwort erwarten zu können. Also auch zu jung für unnütze Ohrlöcher. Wenn sie alt genug ist, um etwas selbst bewußt zu wollen, kann "man" weitersehen.
Zuletzt bearbeitet:

Das werde