Nun, in Österreich zumindest wurde vor einigen Jahren eine explizite Volksbefragung bezüglich der allgemeinen Wehrpflicht abgehalten.Ja. Allerdings sollte der Hinweis auf "unausgewogene" Forderungen - wie vorher formuliert - Anlaß sein, konkrete Forderungen zu diskutieren und allenfalls zu erfüllen wie es zB. der Wehrersatzdienst (?kein reiner Zivildienst) vorsieht.
Ansonsten gibt es in einem Rechtsstaat die Verfassung, die vorgibt, was der Staat fordern darf und was nicht.