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Polizeigewalt oder Gewalt gegen Polizisten

Ich habe bei Amtshandlungen zugesehen, wo ein Dealer welcher perlustriert werden sollte, augenblicklich um Hilfe gerufen hat, und wai Gewalt gebrüllt hat.

Dann hätte dieser Typ eben eine besondere Behandlung benötigt. Wer aus nichtigen Anlässen herumschreit und von Gewalt phantasiert, gehört in die liebevollen Hände forensisch geschulten Personals, welches auch mal zupacken kann, wenn es brenzelig wird.
 
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Alle Syrer obwohl nicht überall der Bürgerkrieg herrscht, bekommen bei uns auch Asyl
und ich denke afrikanische Stammeskriege sind ebenso grausam wie div. Bürgerkriege!?

Im Jahr 2015 haben 95,8% der Syrer in Deutschland einen Flüchtlingsstatus erhalten. Es waren 1,1% Asylberechtigte.

Bei weitem haben also nicht alle Syrer Asyl bekommen.

Außerdem kam der Großteil der syrischen Flüchtlinge aus sicheren Flüchtlingslagern, z.B. aus der Türkei, dem Iran usw.
Auch haben auch sehr viele syrische Flüchtlinge ihren Ausweis verloren, bzw. einen gefälschten Ausweis.

Und jetzt?


Aras Bacho Flüchtling aus Syrien.

Natürlich haben Flüchtlinge gefälschte Pässe - und das ist auch gut so.

...
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Eine merk- und fragwürdige Rechtsauffassung. Wenn es keinen Grund für die Hilfeleistung eines Landes gibt, ist das Erschleichen, also der beschiß derer, die mir helfen sollen, gerechtfertigt.
 
Siehst du, da sind sie wieder diese Vorurteile, die dir im Weg stehen. In Deutschland schiebt man täglich Menschen ab, ohne die Aktenlage zu kennen...einfach mal so, weil es einem in den Kopp kommt.

Es wird nicht wegen den Vorurteilen abgeschoben! D.h. wenn Abgeschoben wird, ist die Aktenlage sehr wohl bekannt!
Denn wenn der dringende Tatverdacht besteht „das Leistungen erschlichen werden“ dürfen die Behörden auch das Smartphone abhören.
 
Wofür könnte das nun sprechen? Die Unfähigkeit der Behörden? oder vielleicht doch nur gängige Praxis?!

Für beides, denn wie sollen die Behörden eine Person ohne Papiere überprüfen,
auch die Angaben Überprüfung ist fast unmöglich, denn Personen
aus Afrika sind oftmals nicht behördlich registriert.

Außerdem wird wohl kaum jemand nach Afrika fliegen um die Sachlage penibel zu überprüfen!

Man wirft seinen Pass weg und ist staatenlos. Dann hofft man - mit gutem Grund - dass man nicht abgeschoben werden kann. Wenn es dann doch geschieht, weil man ein Herkunftsland ermitteln kann, dann is das Geschrei laut.

Jedoch können nur die wenigsten Abgeschoben werden, die schlauen erheben Einspruch oder
tauchen unter, heiraten, usw. usf. Scheinbar müssten noch ca. 540 000 tausend Illegale abgeschoben werden.

Übrigens schiebt nicht die Polizei ab.

Versuchen sie nicht Mich für dumm zu verkaufen und sagen sie das dem Senegalesen.
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Im Jahr 2015 haben 95,8% der Syrer in Deutschland einen Flüchtlingsstatus erhalten. Es waren 1,1% Asylberechtigte.
Bei weitem haben also nicht alle Syrer Asyl bekommen.

Die deutsche Rechtsordnung unterscheidet zwischen der Anerkennung der Asylberechtigung (Art. 16a Grundgesetz), der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (als Konventionsflüchtling) und der Gewährung subsidiären Schutzes (gemäß der Qualifikationsrichtlinie).

Daneben gibt es in Deutschland sogenannte Kontingentflüchtlinge, die aufgrund einer politischen Entscheidung der Bundesregierung aufgenommen werden können. Sie durchlaufen kein Asyl- und auch kein sonstiges Anerkennungsverfahren, sondern erhalten mit ihrer Ankunft sofort eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen (§ 23 und § 24 AufenthG). Sie besitzen allerdings nicht (mehr) den Status eines anerkannten Flüchtlings gemäß Genfer Flüchtlingskonvention, so dass ihre Rechtsstellung stärker eingeschränkt werden kann. So sind zum Beispiel Wohnsitzauflagen gegenüber Kontigentflüchtlingen unter Umständen zulässig.[7]

https://de.wikipedia.org/wiki/Flüchtling

Eine merk- und fragwürdige Rechtsauffassung. Wenn es keinen Grund für die Hilfeleistung eines Landes gibt, ist das Erschleichen, also der beschiß derer, die mir helfen sollen, gerechtfertigt.

Wenn Flüchtlinge lügen, folgen sie nur ihren Interessen

„Man kommt an der Feststellung nicht vorbei, dass unser Asylrecht zu Betrug verführt …
Flüchtlinge dürfen nicht die Wahrheit sagen, wenn sie hierbleiben wollen.
Oder mit Immanuel Kant gesagt: Sie nutzen ein Menschenrecht, zu lügen – die Notlüge.“

https://www.welt.de/debatte/komment...e-luegen-folgen-sie-nur-ihren-Interessen.html

Außerdem ist es Fakt, dass sich 40 Prozent der Marokkaner sich in Griechenland als Syrer ausgaben.
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Es wird nicht wegen den Vorurteilen abgeschoben! D.h. wenn Abgeschoben wird, ist die Aktenlage sehr wohl bekannt!
Denn wenn der dringende Tatverdacht besteht „das Leistungen erschlichen werden“ dürfen die Behörden auch das Smartphone abhören.


Also, erst heißt es, es wird ohne Aktenkenntnis abgeschoben ... nun wieder nicht.

Denke dass bei diesem Asylbewerber die Behörden auch nicht die Aktenlage kennen!?

Für das Erschleichen von Leistungen darf man in Deutschland keine Telefone, auch keine Smartphone, abhören.
 
Für beides, denn wie sollen die Behörden eine Person ohne Papiere überprüfen,
auch die Angaben Überprüfung ist fast unmöglich, denn Personen
aus Afrika sind oftmals nicht behördlich registriert.

Außerdem wird wohl kaum jemand nach Afrika fliegen um die Sachlage penibel zu überprüfen!



Jedoch können nur die wenigsten Abgeschoben werden, die schlauen erheben Einspruch oder
tauchen unter, heiraten, usw. usf. Scheinbar müssten noch ca. 540 000 tausend Illegale abgeschoben werden.



Versuchen sie nicht Mich für dumm zu verkaufen und sagen sie das dem Senegalesen.
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Es gibt die Möglichkeit der Rechtshilfe.

Der Rechtschutz endet irgendwann.

Scheinehen sind strafbar.

Wer untertaucht, taucht auch wieder auf.

Ich versuche hier gar nichts, was passiert, ist das Resultat deiner Beiträge, also deiner selbst.
 
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Die deutsche Rechtsordnung unterscheidet zwischen der Anerkennung der Asylberechtigung (Art. 16a Grundgesetz), der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (als Konventionsflüchtling) und der Gewährung subsidiären Schutzes (gemäß der Qualifikationsrichtlinie).

Daneben gibt es in Deutschland sogenannte Kontingentflüchtlinge, die ..

Ich frage mich doch nur, wo deine 100% syrischen Asylanten sind?!

Kontingentflüchtlinge sind ein ganz anderes Thema.

Im Fall der Syrer, die du in die Diskussion eingebracht hast, geht es im Wesentlichen um die Frage Flüchtliung oder Asylant, nicht Kontingentflüchtling.


Wenn Flüchtlinge lügen, folgen sie nur ihren Interessen

Wenn sie abgeschoben werden, folgen wir nur unseren Interessen, vor dem Hintergrund eines weitreichenden Asylrechts.

Interessen rechtfertigen eben nicht alles. Wir haben den Vorteil, dass wir rechtmäßig abschieben. Diese Menschen begehen Straftaten und erschleichen sich auf Kosten anderer einen Vorteil.


Außerdem ist es Fakt, dass sich 40 Prozent der Marokkaner sich in Griechenland als Syrer ausgaben.
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Woran ändert das was? Soll ich darauf eingehen, damit du wieder ausweichen kannst? Bleib doch einfach mal beim Thema und deinen eigenen Aussagen.
 
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