Guten Morgen Burkart, nein, ich habe nie "verziehen", manche Dinge sind nicht verzeihbar. Was aber stattgefunden hat war eine Art innere Aussöhnung, ich hege heute keinen persönlichen Haß mehr auf die Täter.
Du fragst mich nach den Verjährungsfristen? Ich bin kein Jurist, aber ich sehe es so, daß schwerwiegende Straftaten gegen Leib und Leben nicht verjähren sollten. Die Schwierigkeit liegt natürlich in der Beweislast. Aktuell ist es so, daß unter bestimmten Voraussetzungen auch nach Jahrzehnten noch Opfer u.U. über das Opferentschädigungsgesetz und ohne Verurteilung der Täter so eine Art "Entschädigung" beantragt werden kann, was dann je nach Beurteilung Auswirkungen hat, z.B. wenn es darum geht, daß Opfer z.B. jahrelang durch die psychischen Folgen nicht oder nur eingeschränkt erwerbstätig sein konnten und dem entsprechend geringere Rentenansprüche haben. Ist ein kompliziertes Feld.
Ob es "Gerechtigkeit" in solchen Dingen geben kann: nein, kann es nicht. Ist auch nicht Aufgabe unseres Rechtssystems, denke ich.
Aktuell stehe ich vor der Frage, ob ich die Organisation, unter deren Verantwortung die Taten damals stattgefunden habe, nach über 40 Jahren noch juristisch zur Verantwortung ziehen will und kann, da bin ich aktuell im Gespräch mit dem Weißen Ring bzw. werde demnächst hierzu juristischen Rat einholen. Auch da geht es aber weniger um "Genugtuung", sondern für mich zumindest mehr um Aufarbeitung innerhalb der Organisation bzw. glaubwürdiger Aufarbeitung "nach außen", da meiner Überzeugung nach wirksamer Kinderschutz nur dann greifen kann, wenn Transparenz hergestellt wird, auch in den Bereichen, wo früher durch Verschweigen, Wegschauen, Leugnung solche Taten erst möglich werden konnten.
Ob ich das dann tatsächlich durchziehe(n) kann ist aber noch unklar, denn das würde natürlich alte Wunden erneut aufreißen, denk ich.