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Kant und das Luftsicherheitsgesetz

Der Gesetzgeber sollte sich nicht an einer abstrakten Rechtsphilosophie orientieren, sondern an einer ganz klaren Bedrohung, und das Beispiel von Fusselhirn mit dem Flugzeug als Waffe gegen ein vollbesetztes Fußballstadion zeigt die menschenverachtende Denkweise dieses Urteils.

claus
 
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Gibt es denn in diesem Forum keine Juristen?

Muss ich denn alles alleine machen? *ggrr* Tue ich aber in diesem Falle aus nahe liegenden Gründen nicht.
 
Na klar doch - ich vermute, dass Louiz einen juristischen oder ähnlichen ( sozialwissenschaftlichen) Beruf hat.
Deshab hoffe ich, dass er und net i dem Claus Paroli bietet.
Allerdings müsste er sich dabei weitgehend wiederholen - was lästig ist. Das weiß ich, weil ich das ja in diesem Thread auch dauernd mit meinen - als störend empfundenen - Hinweisen auf den kategorischen Imperativ tue.
Und immerhin steht das Thema ja in "Allgemeiner Philosophie"
Da muss Louiz keinen Handlungszwang sehen.
Aber ich auch nicht...

Vielleicht erbarmt sich ja der oder die ThreaderöffnerIn mit einer Antwort.

Marianne
 
Marianne schrieb:
Na klar doch - ich vermute, dass Louiz einen juristischen oder ähnlichen ( sozialwissenschaftlichen) Beruf hat.

Gute Vermutung, Marianne. Meine Recherche hat folgendes ergeben:

1965 – 1968 Primary school
1968 – 1977 High school
Episcopal boarding schools Rottenburg, Leutkirch and Rottweil
1977 High-School Diploma (“Abitur”)
1977 – 1983 Eberhard-Karls-University, Tübingen; Faculty of Law
1982 1st State Examination
1984 – 1987 Higher Regional Court Stuttgart, Regional Court, Hechingen
1987 2nd State Examination (Master of Law)


Zumindest hat er Jura studiert.
 
Camajan schrieb:
Hallo Ziesemann,


sehr gute, durchdachte Stellungnahme. Dennoch, das BVerfG
lässt die Exekutive hier allein.

Im Fall des Falles würde ich als Verteidigungsminister
durch meine Generalität einen absolut loyalen Piloten
auswählen lassen.

Den Kanzler informieren.

Das Flugzeug abschiessen lassen.

Die volle Verantwortung übernehmen, sofort zurücktreten
und der Dinge harren, die da kommen.

Was sonst?

Interessant ja, dass das BVerfG sich jeder strafrechtlichen
Wertung so eines Abschussbefehls explizit enthalten hat.

Wie diese Wertung wohl aussieht?

Gruss Camajan
Bin etwas perplex, denn auch ich würde - hoffentlich? vielleicht? - genauso entscheiden. Und BVertgM Jung hat das bereits angekündigt - unbeschadeet, ob das GG geändert wird oder nicht. Aber auch nur dann, wenn keine Passagiere mit an Bord sind.
Das BVerfG kann ex ante gar nicht festlegen, welche strafrechtliche Wertung vorzunehmen ist, weil diese stets erst ex post nach Ende des Tathergangs getroffen werden kann.
Im Übrigen geht es - mindestens in diesem Thread - nicht um juristische Fragen, weshalb der Ruf nach einem Juristen etwas fehl geht (notabene: Wir haben im Forum welche), sondern um philosophische des unbedingten und absoluten, nicht relativierbaren Lebensschutzes. Allerdings: Rechtsregeln kann geronnene, in Gesetzesnorm gegossene Philosophie sein.
Grüße Dich - Ziesemann
 
Claus schrieb:
Der Gesetzgeber sollte sich nicht an einer abstrakten Rechtsphilosophie orientieren (...)
claus

Claus, wir reden hier von der Rechtsprechung und nicht vom Gesetzgeber. Das BVerfG ist an das gebunden, was der Gesetzgeber vorgibt. Hat er dies zuvor versäumt, dann kann das BVerfG nicht neue Gesetze kreieren.

Deshalb ist dies auch keine abstrakte Rechtsphilosophie, sondern geltendes Recht!

Claus schrieb:
(...) zeigt die menschenverachtende Denkweise dieses Urteils.
claus

Kurzsichtig gesehen, mag es so sein, doch langfristig gesehen hat das BVerfG sich an geltendes Recht gehalten und an die Prinzipien unserer Gesellschaft, die älter sind als du und ich zusammen.

Menschenverachtend: genau das Gegenteil ist hier der Fall: das BVerfG tut sich extrem schwer bei seinen Überlegungen zum Schutz des Lebens und dem dabei entstehenden Interessenkonflikt, der eigentlich nicht zufriedenstellend zu lösen ist.

Abschließend: das BVerfG ist nicht dazu da, sich auf den Einzelfall zu konzentrieren und diesen zu lösen. Das BVerfG spricht zur Verfassung und damit zu den Rahmenbedingungen unter denen der Rest der Gesetze steht. Für die Einzelfälle sind dann andere zuständig. Irgendwie sollten wir unserer Verfassung schon auch vertrauen und auch den verankerten Institutionen. Man kann dem BVerfG viel unterstellen, doch "menschenverachtend"? Dagegen würde ich mich doch verwehren wollen.
 
Ich denke, daß sich diese Diskussion von der Attraktivität des aktuellen Falls etwas trennen und sich den übergeordneten Prinzipien widmen sollte. So ist es notwendig, daß wir uns in Erinnerung rufen, daß unser Rechtssystem nicht von der Kasuistik getragen ist, wie dies beim angelsächsischen Recht der Fall ist. Unser Rechtssystem ist ausschließlich an geltende Gesetze und tragende Rechtsprinzipien gebunden. Aus diesem Grunde orientieren wir uns bei verfassungsrechtlichen Fragen eher an den Prinzipien und weniger an den Bedürfnissen des Einzelfalls. Das tun die Zivilgerichte, Strafgerichte, Verwaltungsgerichte etc.

Dieses Prinzip erfordert wiederum eine ausgeprägte Rechtsphilosophie und vor allem eine eiserne Konsequenz, um die Prinzipien des Staates und der Gesellschaft kurz-, mittel- und langfristig nicht irgendwelchen Zwängen zu opfern. So müssen auch neue Gesetze diesen Rechtsprinzipien unterstellt werden.

Zudem müssen wir uns die Rolle der einzelnen Institutionen in einem modernen System der Gewaltenteilung bewußt machen. Und da ist es eben nicht angebracht sich nur auf den "einzuschießen", der gerade etwas gesagt hat, sondern die Kritik muß sich auf das System und die zuständigen Institute konzentrieren. Kommt der Gesetzgeber seiner Verfplichtung zur Regelung notwendiger Fragen nicht nach, dann kann man die Rechtsprechung nicht für dieses Unterlassen an den Pranger stellen, nur weil die Rechtsprechung etwas zum Thema gesagt hat.

Vielleicht sollten wir also eher das erste Wort des Themas näher beleuchten und uns damit auf die tragenden Rechtsprinzipien und die Philosophie des deutschen Rechts konzentrieren.

PS: Gute Recherche Baerliner.
 
louiz30 schrieb:
PS: Gute Recherche Baerliner.
Eine vornehme Antwort, Louiz30.

Ich wäre nur dankbar, wenn weitere Curriculae hier nicht erscheinen würden, sondern in das adäquate Unterforum eingestellt werden, damit wir nicht dorthin verschoben werden.

Zur Sache äußere ich mich etwas später.

Ziesemann
 
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Wie schaut es mit diesem Worten aus, kann man sie ins Thema einbauen?
Sie sind übrigens von der ganz normal im Profil angegebenen HP unseres allseits geschätzten Users Louiz und somit für jeden user ganz offiziell nachlesbar.

Generationen von Kritikern, Philosophen, Dichtern und Denkern konnten die Verfremdung menschlicher Kreativität und Schaffenskraft letztlich nicht verhindern und sich schon gar nicht dem Siegeszug eines grenzenlosen Materialismus entgegen stellen. Was und vor allem wo sind also die vielgepriesenen „Asian Values“, die Grundsätze der Kaufmannschaft oder wie das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch es nennt: der Grundsatz von Treu und Glauben?


Marianne
 
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