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In Polen geht es rund!

Da ist ein Mann, der keine geeignete Frau findet, da ist eine Frau, die keinen geeigneten Mann findet. Was sollen sie tun? Sich erschießen, um den Fürsten und Priestern keine Hirnschande zu bringen? Wem nutzt das Erbgut, das nicht in Liebe geboren wurde? Andere Kerle haben viele Frauen, andere Weiber haben viele Männer, da wird kein solches Geschütz aufgefahren.....

Einfach nur traurig...

Vermehrung ist die eine Sache und Machterhalt in Kirche und Staat die andere Seite mit Ehrenkranz.
Was wird da aber wirklich verehrt und immerfort weitervererbt?
Erst jetzt habe ich verstanden, weshalb Kirche die Philosophie lieber unter sich sieht.
Die UrGriechen sind halt ein älteres Geschlecht. :D:p
 
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Tausende Polen demonstrieren gegen ihre Regierung.

http://www.spiegel.de/politik/ausla...-ihre-eigene-regierung-a-1068715.html#ref=rss

Bin gespannt, wie die EU auf die neue Regierung reagiert?
Einen Bürgerkrieg kann niemand brauchen.
.

Ja und nun zeigt die Kirche ihre unbarmherzige Fratze, mit Verstand und Liebe hat dies wenig zu tun, denke ich.
Der Katechismus gehört auf den Scheiterhaufen mitsamt den fanatischen Gläubigen!

https://www.zeit.de/politik/ausland...schaftsabbruch-krankheit-foetus-verbot-gesetz
 
Na ja: Nur eine Aufzählung von verschiedenen Standpunkten zur Belebung der Diskussion.

Der Fötus hat im bürgerlichen Rechtskreis und im Feld der Menschenrechte keinen konkreten "Rechtsstatus".

§ 22. ABGB
Selbst ungeborne Kinder haben von dem Zeitpuncte ihrer Empfängniß an, einen Anspruch auf den Schutz der Gesetze. In so weit es um ihre und nicht um die Rechte eines Dritten zu thun ist, werden sie als Geborne angesehen; ein todtgebornes Kind aber wird in Rücksicht auf die ihm für den Lebensfall vorbehaltenen Rechte so betrachtet, als wäre es nie empfangen worden.

Das Verständnis, Begriff "Leben" hat sich im Naturrecht entwickelt und wurde von der Medizin"neu" definiert.

Betrachtet man "Leben" im medizinischen Sinn, bekommt die Aktion T4 der Nazis Bedeutung.

Das Recht "auf den eigenen Bauch" - 70-er Jahre wurde als ausschließliches Recht der Frau verstanden.
 
Na ja: Nur eine Aufzählung von verschiedenen Standpunkten zur Belebung der Diskussion.

Der Fötus hat im bürgerlichen Rechtskreis und im Feld der Menschenrechte keinen konkreten "Rechtsstatus".

§ 22. ABGB
Selbst ungeborne Kinder haben von dem Zeitpuncte ihrer Empfängniß an, einen Anspruch auf den Schutz der Gesetze. In so weit es um ihre und nicht um die Rechte eines Dritten zu thun ist, werden sie als Geborne angesehen; ein todtgebornes Kind aber wird in Rücksicht auf die ihm für den Lebensfall vorbehaltenen Rechte so betrachtet, als wäre es nie empfangen worden.

Das Verständnis, Begriff "Leben" hat sich im Naturrecht entwickelt und wurde von der Medizin"neu" definiert.

Betrachtet man "Leben" im medizinischen Sinn, bekommt die Aktion T4 der Nazis Bedeutung.

Das Recht "auf den eigenen Bauch" - 70-er Jahre wurde als ausschließliches Recht der Frau verstanden.

Mir zeigt dies wie mehr und mehr in Polen die Demokratie zerstört wird und somit die Entwicklung zu einem Gottestaat (patrialistische christliche Gesellschaft) mit Kaczynski (Bischöfen) als schärfster Abtreibungsgegner gedeihen kann.
Das polnische Verfassungsgericht nach Säuberungen unter Kontrolle der Regierung. (Rechts Fundamentalismus/ Rechtsradikalismus)
 
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Mir zeigt dies wie mehr und mehr in Polen die Demokratie zerstört

? Ich sehe da mehrere Problem ineinander verhakt.
Da gibts einmal das Problem, der (angeblich) unpolitischen Richter (gibts die überhaupt?): siehe zB. Trump und sonstige Ernennungsrechte von politischen Parteien (auch in Österreich.
Den Erkenntnissen liegt eine jeweilige moralische Grundordnung zugrunde, die man vom Inhalt nach sog. demokratischen Standards sehen muß - zB. Menschenrechtskonvention (die gibt da - leider gar nichts her).
Demokratie allein nach Mehrheitsabstimmungen sieht wohl kaum jemand.
 
? Ich sehe da mehrere Problem ineinander verhakt.
Da gibts einmal das Problem, der (angeblich) unpolitischen Richter (gibts die überhaupt?): siehe zB. Trump und sonstige Ernennungsrechte von politischen Parteien (auch in Österreich.
Den Erkenntnissen liegt eine jeweilige moralische Grundordnung zugrunde, die man vom Inhalt nach sog. demokratischen Standards sehen muß - zB. Menschenrechtskonvention (die gibt da - leider gar nichts her).
Demokratie allein nach Mehrheitsabstimmungen sieht wohl kaum jemand.

Ein uraltes Problem des Katholizismus!
 
Ein uraltes Problem des Katholizismus!
Kann man so sehen.
Neben ideologischen Hintergründen muß ich schon auf die Machtverteilung hinweisen, die immer zugunsten "Gleichdenkender" ausfällt. In Österreich wird derzeit der Gesetzeskauf diskutiert: Der Begriff Freunderlwirtschaft wird durch den angeblich neutralen Begriff: Netzwerke ersetzt. Das ist ja lächerlich. Spenden erfolgen nicht an den Gesetzgeber sondern an Gleichgesinnte schwarze, rote ...grüne etc: Da werden ideologische Schnittmengen diskutiert - eigentlich gehts um die Machtgewinn für ausgesuchte Einzelne: Postenschacher darf man nicht sagen: Ich kanns ja nicht mehr hören, wenn wir belogen werden, daß es um die Verwaltungsdienststellen zuletzt geht.
Abschweifer: Womit werden in Wien die Gewinner auf roter Seite belohnt? Kompetenzverschiebung ohne personelle Folgen gibts nicht. Sicher dürfte sein: Neue Verwaltungseinheiten mit zusätzlichem Personalaufwand.
 
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