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Die USA ihre Drohnenkriege, das Völkerrecht und die Rolle Deutschlands

Für mich ist es ausserordentlich wertvoll, dass hier einige in Umfang und Detail das Völkerrecht begriffen und es nun im Titel geführt ist in Bezug zu den Staaten USA und Deutschland. Auch wenn noch kein detailliert inhaltlicher Bezug hergestellt ist.
Welches Völkerrecht bitte? - Artikel 38 Absatz 1 des Statuts des Internationalen Gerichtshofs benennt gleich drei verschiedene Quellen hierzu. Unter der ersten Quelle, dem Völkervertragsrecht (conventional law), versteht man völkerrechtliche Verträge zwischen zwei (bilateral) oder mehreren Staaten (multilateral). Die zweite Quelle ist das Völkergewohnheitsrecht (international customery law). Es kann zum einen aufgrund einer sogenannten langandauernden gleichartigen Übung (consuetudo) entstehen, die vorliegt, wenn die Praxis der beteiligten Staaten oder internationalen Organisationen konstant und einheitlich sind. Die letzte Quelle nennt sich Allgemeine Rechtsgrundsätze (general principles of international law). Allgemeine Rechtsgrundsätze können Grundsätze sein, die in allen innerstaatlichen Rechtsordnungen nachzuweisen sind.

Die Völkerrechtssubjektivität beschäftigt sich mit der Frage danach, wer innerhalb der Rechtsordnung Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Die allgemein gültigen Grundregeln hierfür finden sich in der Charta der Vereinten Nationen (UN-Charta) wieder. Hierzu zählen: die Staatensouveränität, die Staatengleichheit, das Verbot der Gewaltanwendung, ein Interventionsverbot, die Verpflichtung, internationale Streitigkeiten friedlich zu regeln, das staatliche Selbstbestimmungsrecht, das Prinzip der Zusammenarbeit der Staaten …
 
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Viele Beiträge „leben“ hier von deren Worthülsigkeit.
Ja. Ich habe mich mal vor einiger Zeit versucht mit diesem "Recht" zu beschäftigen und kam zu dem Schluss, es könnte mich zweidrittel meines Lebens beschäftigen , um es zu begreifen und es möglicherweise theoretisch auf gegewärtige Zustände anzuwenden. Dabei finde ich es sehr interessant. Mich überrascht es daher immer wieder, wieviele "Kleinbürger" es so locker leicht verwenden.
 
Viele Beiträge „leben“ hier von deren Worthülsigkeit.

Soso, Völkerrechtsverletzung in Bezug auf Drohnenmorde sind Worthülsen von mir ungebildeten Kleinbürgerin.
Schon klar, darum wird ja auch das Wort Völkerrecht in den Gerichtsurteilen verwendet.

Ein gewisser Hang zur Worthülsigkeit bleibt eine verlässlich stabile Säule in der Bildungsstatik unseres Kleinbürgertums.

Interessant. In Anbetracht dessen, dass die Verwaltungsgerichte über die Pflicht zur Prüfung, ob Völkerrecht verletzt wird, entscheiden, gehören die Richter also ebenfalls zum Kleinbürgertum und stabilen Säule der Bildungsstatistik.

Richter gehören ja unweigerlich zur höheren Bildungsschicht. Dann kann ich mich ja beruhigt zurück lehnen.

TM, die sich trotz der Verwendung der kleinbürgerlichen Worthülse Völkerrecht in Gesellschaft der höheren Bildungsschicht wähnen darf
 
Entemotionalisiert und dabei um ein Mindestmaß an juristischer Formalisierung nicht umhinkommend, liegt eine Völkerrechtsverletzung de facto erst immer dann vor, wenn eine zuständige Gerichtsbarkeit (dazu zählen originär keine lokalen Verwaltungsgerichte) ein solches für gegeben erklärt hat. Dass das moralische Empfinden einzelner Bürger dieser prozessualen Formalisierung oftmals uneinholbar vorauseilt, ist zwar menschlich verständlich, stimmt mit dem Procedere einer ordentlichen gerichtlichen Urteilsfindung oftmals aber nur wenig überein.

Aus eben dieser bildungsbehafteten Fragestellung, ob die Rechtsfindung nur einem System der Auslegung von Aussagen und Texten genügt, entstand das Dogma der Lückenlosigkeit der Rechtsordnung. Dieses beinhaltet die Vorstellung eines nahezu geschlossenen Begriffssystems, welches es möglich macht, auch neu erscheinende Rechtsfragen „im Wege logischer Gedankenoperationen zu beantworten“. Dies hat zur Folge, dass Richter nicht mehr allmächtig sind, sondern auf der Grundlage des Gesetzgebers Urteile fällen müssen, womit eine Willkür der Richter ausgeschlossen werden soll.
 
Nunja, wenn ein Verbrechen nur dann ein Verbrechen sein soll, wenn es vor Gericht kommt, macht es das Verbrechen selbst nicht ungeschehen.

Dumm halt, wenn die USA nicht vor Gericht gezerrt wird, wenn sie nach allgemeiner Rechtsmeinung das Völkerrecht verletzt hat.
Zumindest müsste es politisch und gesellschaftlich geächtet werden.
Wird ja auch gemacht. Z. B. durch Sanktionen und Embargos.
Nur eben nicht bei allen. Das ist doch das Schlimme, das aber keiner hören möchte und man am besten gar nicht ausspricht.

Animal Farm.

TM, das Prinzip wo kein Kläger, da kein Richter, darf es in Bezug auf die Menschen- und Völkerrechte nicht geben
 
Man tut sich und anderen hier keinen allzu großen Gefallen damit, daran vorbeizusehen, dass sich eine internationale Strafverfolgung von Verbrechen von Anfang an als eine große Herausforderung dargestellt hat. Ein Anspruch etwa der Art, dass hierzu doch nicht sein kann, was tunlichst nicht sein sollte, hilft uns dabei nicht wirklich weiter, sondern befriedigt allenfalls das emotionale Grundbedürfnis Außenstehender gegenüber einem eindimensionalen „Feindbild USA“.
 
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Gericht geht doch so m.E.: Anzeige, Anklage, Verhandlung, Urteil.
Und die Angeklagten stehen doch da meist vor Gericht.
 
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