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Die Ursachen des Terrors in Brüssel

Macht ÜBER einen Anderen kaschiert die eigenen Ohnmachtsgefühle lediglich.
Die Ohnmachtsgefühle resultieren oft oder vielleicht sogar meistens (?) aus frühkindlichen Erfahrungen und können nur aufgelöst werden, indem man sie sich eingesteht und erkennt, dass man mit zunehmendem Alter Strategien für den Umgang mit bedrohlichen Situationen entwickeln kann.
Ohnmacht hat nichts mit irgendwelchen Erfahrungen, ob frühkindlichen oder sonstigen, zu tun, sondern mit dem Gefühl jemandem wehrlos ausgeliefert zu sein. Das wird mache Geisel schmerzhaft bestätigen können.
 
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Sie benötigen diese Unterscheidung nicht?


Welche Unterscheidung?
Ich ziehe meine Schlüsse so gut es geht aufgrund der mir bekannten Fakten.
Und wenn ich welche übersehe und noch nicht kenne, macht mich früher oder später jemand darauf aufmerksam! :D


Mitnichten, meinen Sie doch:



Dieser Nachbar kann seinen Haß auf mich nicht beherrschen : :wut3:

Soll er vorbeugend weggesperrt werden?


Woher soll man VORHER wissen, dass er ihn nicht beherrschen kann?
Das macht doch keinen Sinn - wenn er mich angreift, dann weiß ich 's und kann ihn anzeigen.
Falls ich 's nicht doch schaffe, das gütlich zu regeln, wenn ich ihm unabsichtlich Anlass für diesen Hass geboten hatte.
 
Ohnmacht hat nichts mit irgendwelchen Erfahrungen, ob frühkindlichen oder sonstigen, zu tun, sondern mit dem Gefühl jemandem wehrlos ausgeliefert zu sein. Das wird mache Geisel schmerzhaft bestätigen können.


Wie soll man dieses Gefühl kriegen und kennenlernen, wenn man niemals die Erfahrung macht, jemandem wehrlos ausgeliefert zu sein? :dontknow:
 
Ohnmacht hat nichts mit irgendwelchen Erfahrungen, ob frühkindlichen oder sonstigen, zu tun, sondern mit dem Gefühl jemandem wehrlos ausgeliefert zu sein.

Wer jemanden hilflos ausgeliefert ist und dabei erdrosselt wird, verliert zuerst das Bewußtsein, fällt also in Ohnmacht, wird ohnmächtig, selbst wenn sich die betroffene Person zu Beginn des Vorgangs heftigst wehrt.
 
Wer jemanden hilflos ausgeliefert ist und dabei erdrosselt wird, verliert zuerst das Bewußtsein, fällt also in Ohnmacht, wird ohnmächtig, selbst wenn sich die betroffene Person zu Beginn des Vorgangs heftigst wehrt.
Es gibt das Gefühl der Ohnmacht und den Zustand der Bewusstlosigkeit. Ich spreche vom Gefühl.
 
Ich ziehe meine Schlüsse so gut es geht aufgrund der mir bekannten Fakten.

Fakt bezüglich des Hassenden ist dessen Haß. Was noch?

Welche Unterscheidung?

Zwischen gültigen und ungültigen Schlüssen. Letztere werden auch 'Fehlschlüsse' genannt.

Und wenn ich welche übersehe und noch nicht kenne, macht mich früher oder später jemand darauf aufmerksam! :D

Das mach ich doch gerne! :D

Woher soll man VORHER wissen, dass er ihn nicht beherrschen kann?

Sodann wäre zu überlegen, was denn aus dem Unwissen folgt.
 
Fakt bezüglich des Hassenden ist dessen Haß. Was noch?


Die Ursachen für den Hass.


Zwischen gültigen und ungültigen Schlüssen. Letztere werden auch 'Fehlschlüsse' genannt.


Ein Schluss, der auf einer falschen Prämisse aufbaut, ist zwar formallogisch korrekt, aber falsch.
Ich halte es für wichtiger, die Prämissen zu hinterfragen.


Das mach ich doch gerne! :D


Nett von dir! ;)
Zu meinem Bedauern muss ich dir allerdings sagen, dass du mir bisher noch keinen Aha-Effekt beschert hast.


Sodann wäre zu überlegen, was denn aus dem Unwissen folgt.


Das braucht man nicht zu überlegen - wenn er angreift, greift er an und wenn nicht, dann nicht.
Da versaut man sich ja sein ganzes Leben, wenn man VORHER alle Eventualitäten berücksichtigen will! :haare:
 
Ich spreche vom Gefühl.

Das Gefühl der Ohnmacht und der Zustand der Ohnmacht sind in der Tat unterscheidbar, aber das Gefühl der Ohnmacht hat sehr wohl etwas mit Erfahrungen zu tun, wie ich es am Beispiel der Erdrosselung verdeutlicht habe.

Die Ursachen für den Hass.

Sofern Fakt, bitte aufzählen!

Ein Schluss, der auf einer falschen Prämisse aufbaut, ist zwar formallogisch korrekt, aber falsch.
Ich halte es für wichtiger, die Prämissen zu hinterfragen.

Is ja auch viel wichtiger als die Unterscheidung zwischen gültigem und ungültigem Schluß, nicht wahr?

Zu meinem Bedauern muss ich dir allerdings sagen, dass du mir bisher noch keinen Aha-Effekt beschert hast.

Denken müssen Sie selbst!


Das braucht man nicht zu überlegen - wenn er angreift, greift er an und wenn nicht, dann nicht.

Wenn er angreift, wird er zur Gefahr, greift er nicht an, ist er harmlos, wenngleich voller Haß. Nun sind Sie aber zudem der Meinung:

Jemand, der seinen Hass nicht beherrschen kann, ist - aus welchen Gründen auch immer er es nicht kann - eine Gefahr und sollte schon deshalb eingesperrt werden.

Wollen Sie wirklich ohne Überlegung einen Hassenden einsperren, nur weil Sie glauben, er sei eine Gefahr?
 
Das Gefühl der Ohnmacht und der Zustand der Ohnmacht sind in der Tat unterscheidbar, aber das Gefühl der Ohnmacht hat sehr wohl etwas mit Erfahrungen zu tun, wie ich es am Beispiel der Erdrosselung verdeutlicht habe.
Mit der unmittelbaren Erfahrung der Wehrlosigkeit, sicherlich. Gefühle basieren auf mittelbaren oder unmittelbaren Erfahrungen, aber das Gefühl der Ohnmacht mit frühkindlichen Erfahrungen zu verknüpfen, wie es EarlyBird andeutete, leuchtet mir nicht ein.
 
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das Gefühl der Ohnmacht mit frühkindlichen Erfahrungen zu verknüpfen, wie es EarlyBird andeutete, leuchtet mir nicht ein.

Klar, wegen fehlender Erfahrungen. So könnte die Ohnmacht zum Beispiel in der kindlichen Erfahrung im Kindergartenalter darin bestehen, von einer gewalttätigen Person mißhandelt zu werden.
 
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