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Die Deutschblinden und ihre heilige Justizia

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AW: Die Deutschblinden und ihre heilige Justizia

Man weiß ja nicht, was du dir noch so durch den Kopf gehen lassen wirst. Aber es kann gut sein, daß trotz aller Wucht bei Gedankeneintritt am Ende trotzdem nichts herauskommt...

Bei einigen kommt nichts - bei einigen anderen kommt nichts heraus ...:D
 
AW: Die Deutschblinden und ihre heilige Justizia

Man weiß ja nicht, was du dir noch so durch den Kopf gehen lassen wirst. Aber es kann gut sein, daß trotz aller Wucht bei Gedankeneintritt am Ende trotzdem nichts herauskommt...

Weder du noch ich kennen das Urteil im Wortlaut und damit die Gründe des Gerichts, die zur Verurteilung führten. Erwiesen ist der Angriff auf den Haftrichter, dafür standen acht Jahre, über die er sich nicht beschweren sollte, er hat sie durch sein Verhalten selbst bestellt.
Man sollte sich immer nur dann ein Urteil bilden, wenn man die Faktenlage kennt und nicht nur das, was in Schlagzeilen bekannt ist. Der Mann sollte das Urteil ins net stellen.
 
AW: Die Deutschblinden und ihre heilige Justizia

Weder du noch ich kennen das Urteil im Wortlaut und damit die Gründe des Gerichts, die zur Verurteilung führten. Erwiesen ist der Angriff auf den Haftrichter, dafür standen acht Jahre, über die er sich nicht beschweren sollte, er hat sie durch sein Verhalten selbst bestellt.
Man sollte sich immer nur dann ein Urteil bilden, wenn man die Faktenlage kennt und nicht nur das, was in Schlagzeilen bekannt ist. Der Mann sollte das Urteil ins net stellen.

Du selbst kennst fast nichts, außer deiner herrtypischen Meinung, die jeden in den Knast stecken würde, nur weil er nicht deiner Meinung ist. Denn du und Deinesgleichen lassen NICHTS gelten, was nicht eurer Gesinnung entspricht!

Psychiatrisches Gutachten

Der vom Gericht bestellte forensisch-psychiatrische Sachverständige Dr. Peter Winkler äußerte sich im Prozess dahingehend, dass wenn Andreas Kühn tatsächlich nicht der Täter der Banküberfälle bzw. der Brandstiftung war, beim Angriff auf den Haftrichter eine hochgradig affektive Einengung im Sinne einer "tiefgreifenden Bewusstseinsstörung" mit der Folge einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit vorgelegen hat. Dies deswegen, da ein Unschuldiger in einer Situation der Haftbefehlseröffnung mit der drohenden Zerstörung seines bisherigen Lebensentwurfs konfrontiert wird und Andreas Kühn mit dieser Situation überfordert war.

Aufgrund dieser Sachlage wäre davon auszugehen, dass in dieser Situation eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung beim Andreas Kühn vorlag und im Zeitpunkt des Angriffs auf den Haftrichter Schuldunfähigkeit zum Tragen hätte kommen müssen. Demnach wäre Andreas Kühn insgesamt freizusprechen gewesen.
 
AW: Die Deutschblinden und ihre heilige Justizia

Und das Gericht verhielt sich genauso wie Hamels sich verhält.

Beweislage: Verurteilung wg. Brandstiftung ohne Beweis

Am 13. April 2000 brannte es gegen 4:00 Uhr morgens im Erdgeschoss des Hauses Schloßstraße 56 (Stuttgarter Bank) in Stuttgart-West. In diesem Haus übernachtete zu diesem Zeitpunkt eine Ex-Freundin Andreas Kühns bei ihrem neuen Bekannten.

Die erste Strafkammer des Landgerichts Stuttgart verurteilte Andreas Kühn wegen dieser Brandstiftung und ging bei ihrer Entscheidung davon aus, dass Andreas Kühn den Brand gelegt hat, weil er von seiner Ex-Freundin durch die Trennung gekränkt wurde.

Einen Beweis, dass dem tatsächlich so war, hatte die erste Strafkammer des Landgerichts Stuttgart nicht; im Gegenteil:

Eine vom Gericht nicht gehörte Zeugin, die in dem Gebäude beschäftigt war und die gegen ca. 22:30 Uhr ihren Arbeitsplatz und das Haus verließ, schilderte die Tatsache, dass zu dieser Uhrzeit die in das Gebäude führende Haustür bereits geschlossen und somit für Dritte nicht zugänglich war. Nach Brandentdeckung durch die Polizei konnte diese keinerlei Aufbruchspuren an der Haustüre feststellen. Somit kommt als Täter eigentlich nur jemand in Betracht, der einen Schlüssel für diese Haustüre hat. Andreas Kühn hatte aber zu keinem Zeitpunkt einen Schlüssel zu diesem Gebäude.

Nachdem der Brand gelöscht war, sah sich die Ex-Freundin von Andreas Kühn von sich aus und ohne danach gefragt zu werden veranlasst, sofort ihren Ex-Freund Andreas Kühn gegenüber der Polizei als Täter zu verdächtigen. Bemerkenswert ist aber, dass zu dem Zeitpunkt, zu dem die Ex-Freundin Andreas Kühn falsch beschuldigt hat, die eigentliche Brandursache noch nicht klar war und dass eine Brandstiftung als Brandursache noch überhaupt nicht im Raume stand!

Eine von der Polizei sofort eingeleitete Überprüfung brachte das Ergebnis, dass Andreas Kühn daheim angetroffen werden konnte. Beim Eintreffen der Polizei (gegen 4:30 Uhr morgens) hat Andreas Kühn geschlafen. Die Polizeibeamten stellten fest, dass das Bett von Andreas Kühn warm war.

Auch die von Andreas Kühn an diesem Tage getragene Kleidung, welche von der Polizei untersucht wurde, ließ keinerlei Spuren eines Feuers (Anhaftungen, Geruch etc.) erkennen.

Zu jener Zeit des Brandes ermittelte die Polizei bereits seit längerem wegen einer Brandserie. Die Polizei hatte hier auch einen Verdächtigen, dessen Aufenthalt in der Brandnacht ebenfalls überprüft worden ist. Dieser Verdächtige konnte zu Hause gegen 4:30 Uhr nicht angetroffen werden. Dennoch wurden weitere Ermittlungen gegen diesen Verdächtigen wegen des Brandes in der Schloßstraße 56 nicht unternommen.

Ganz klar, Andreas Kühn wurde und wird übel genommen, dass er bei der Haftbefehlseröffnung am 26. Juli 2000 den Haftrichter massiv anging. Hierfür hielt die erste Strafkammer des Landgerichts Stuttgart eine Haftstrafe von allein schon 7 Jahren für tat- und schuldangemessen.
 
AW: Die Deutschblinden und ihre heilige Justizia

Und das Gericht verhielt sich genauso wie Hamels sich verhält.

Etwas dünn, was ich hier lese. Warum hat der Verteidiger die Zeugin nicht vorladen lassen. Und über die Brandursache lese ich keine Zeile. Was hat also den Brand ausgelöst ?
Wie ich schon schrieb - man sollte das Urteil im Wortlaut kennen und dann urteilen. Du urteilst, ohne das Urteil zu kennen. Ich kann mir oihne Kenntis aller Fakten kein Urteil bilden.
 
AW: Die Deutschblinden und ihre heilige Justizia

Ich kann mir oihne Kenntis aller Fakten kein Urteil bilden.

Jetzt ist es schon zu spät, dein Insiderwissen wieder zurückzunehmen. Bis um 4:30 Uhr hast du allerdings noch ein paar Stunden, um deine Mittäterschaft durch hinreichende Fakten zu widerlegen...
 
AW: Die Deutschblinden und ihre heilige Justizia

Weder du noch ich kennen das Urteil im Wortlaut und damit die Gründe des Gerichts, die zur Verurteilung führten. Erwiesen ist der Angriff auf den Haftrichter, dafür standen acht Jahre, über die er sich nicht beschweren sollte, er hat sie durch sein Verhalten selbst bestellt.
Man sollte sich immer nur dann ein Urteil bilden, wenn man die Faktenlage kennt und nicht nur das, was in Schlagzeilen bekannt ist. Der Mann sollte das Urteil ins net stellen.

Hallo hamels, weißt Du, wieviele Urteile es gibt, die unter Machtmi§brauch mit kriminellen Handlungen beteiligter Juristen entstanden sind? Im SPON ließ sich der Sysop mal herbei und startete einen Thread mit der Frage, ob wir der deutschen Justiz noch vertrauen können. Innerhalb kurzer Zeit entstanden so viele Reaktionen zutiefst frustrierter Bürger, daß die Diskussion vorzeitig beendet wurde. Vermutlich auf Bemühungen hauseigener Juristen im deutschen Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL.

Es gibt nur Empirie von Juristen über die Korrektheit/Unkorrektheit juristischen Schaffens und die infantile Hoffnung vieler, den großen Bruder Justiz im Rücken zu wissen, weil das deutsche Volk angstvoll sein "rechtes Auge" zuklemmt. Niemand möchte, daß ihm eine Krähe hinein....., und hat es damit auch etwas leichter, andere zu linken, wenn man erlittenes Unrecht nicht dort kompensieren kann, wo es entstanden ist ...

Juristen verstärken das menschliche Verständigungsproblem nur, weil sie als Macht, die mit umfassenden Gewaltbefugnissen ausgestattet ist, sich selbst kontrollieren kann. Jedes System, dessen Komponenten sich nicht ständig gegenseitig kontrollieren unter Maßgabe des universellen Zieles Gerechtigkeit, zerstören sich früher oder später selbst. Das ist universelles "Gesetz".

Hallo übrigens an alle! Das war mein erster Beitrag hier.
 
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Hallo hamels, weißt Du, wieviele Urteile es gibt, die unter Machtmi§brauch mit kriminellen Handlungen beteiligter Juristen entstanden sind? Im SPON ließ sich der Sysop mal herbei und startete einen Thread mit der Frage, ob wir der deutschen Justiz noch vertrauen können. Innerhalb kurzer Zeit entstanden so viele Reaktionen zutiefst frustrierter Bürger, daß die Diskussion vorzeitig beendet wurde. Vermutlich auf Bemühungen hauseigener Juristen im deutschen Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL.

Es gibt nur Empirie von Juristen über die Korrektheit/Unkorrektheit juristischen Schaffens und die infantile Hoffnung vieler, den großen Bruder Justiz im Rücken zu wissen, weil das deutsche Volk angstvoll sein "rechtes Auge" zuklemmt. Niemand möchte, daß ihm eine Krähe hinein....., und hat es damit auch etwas leichter, andere zu linken, wenn man erlittenes Unrecht nicht dort kompensieren kann, wo es entstanden ist ...

Juristen verstärken das menschliche Verständigungsproblem nur, weil sie als Macht, die mit umfassenden Gewaltbefugnissen ausgestattet ist, sich selbst kontrollieren kann. Jedes System, dessen Komponenten sich nicht ständig gegenseitig kontrollieren unter Maßgabe des universellen Zieles Gerechtigkeit, zerstören sich früher oder später selbst. Das ist universelles "Gesetz".

Hallo übrigens an alle! Das war mein erster Beitrag hier.
Gesetze und Justiz wird von Menschen gemacht, die Irrtümern und Stimmungen unterworfen sind. Rechtssprechung ist also immer ein Kompromiss zwischen Anspruch absoluter Gerechtigkeit und absoluter Wahrheit einerseits und dem menschlichem Unvermögen andererseits. Und so wie der Mesnch mit Fehlern behaftet ist, ist jede Institution fehlerhaft. Man kann deshalb nur dafür sorgen, daß die Fehlerquote möglichst klein gehalten wird. Eine Justiz ohne Fehlurteile ist schlicht unmöglich, sie würde den unfehlbaren Menschen voraussetzen.
Gleichwohl ist es im vorliegenden Fall nicht möglich, ein Urteil zu werten, dessen Ergebnis man kennt aber nicht dessen Inhalt bzw. Wortlaut.
 
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