• Willkommen im denk-Forum für Politik, Philosophie und Kunst!
    Hier findest Du alles zum aktuellen Politikgeschehen, Diskussionen über philosophische Fragen und Kunst
    Registriere Dich kostenlos, dann kannst du eigene Themen verfassen und siehst wesentlich weniger Werbung

Aktuelles aus dem deutschen Bundestag - Reiner Infothread

THATSme

Well-Known Member
Registriert
2. August 2022
Beiträge
640
Hallo,

aus aktuellem Anlass, weil in DE mal wieder klammheimlich der § 130 StGB geändert wurde.
Ich finde es wichtig zu wissen, was die Regierung so treibt. Darum habe ich mir den Newsletter HiB (Heute im Bundestag) abonniert.

Ab und zu poste ich hier Infos, die als Diskussionsgrundlage dienen können.
Die Auswahl ist natürlich extrem subjektiv. Ich greife nur auf, was ich für wichtig halte. Denn im BT geht täglich jede Menge ab.

Aus Erfahrung weiß ich, dass es nicht funktioniert zu bitten, hier keine Diskussionen zu führen.

Aber ich kann diesen Wunsch ja trotzdem mal äußern. Vielleicht sind die Österreicher da ja anders, als die Piefke ;)

Ich starte demnächst damit und mache das auch für Österreichische Meldungen in einem extra Thema.

TM, Newsletterjunkie ;)
 
Werbung:
1. Waffenlieferungen kein Widerspruch zu Rüstungspolitik
Wirtschaft/Antwort
Berlin: (hib/EMU) Eine restriktive Rüstungspolitik und die Unterstützung der
Ukraine durch Waffenlieferungen sind nach Angaben der Bundesregierung kein
Widerspruch,
wie es in einer Antwort (//20/4027
<https://dserver.bundestag.de/btd/20/040/2004027.pdf>) auf eine Kleine Anfrage
(//20/3368 <https://dserver.bundestag.de/btd/20/033/2003368.pdf>) der
CDU/CSU-Fraktion heißt. Weiter schreibt die Bundesregierung, dass sie derzeit
unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
ein Rüstungsexportkontrollgesetz erarbeite, das die restriktive
Rüstungsexportpolitik „erstmals gesetzlich festschreiben soll“.

Die Unionsfraktion hatte auch gefragt, mit welchen Experten bei der Erarbeitung
des Gesetzes zusammengearbeitet worden sei. Das BMWK setze auf den „frühzeitigen
Austausch mit Unternehmen, Zivilgesellschaft und Wissenschaft“, schreibt die
Bundesregierung dazu. Es seien hierzu „Stakeholder-Konsultationen“ durchgeführt
worden.

Die Bundesregierung listet in der Antwort außerdem die Gesprächspartner auf, mit
denen Staatssekretär Sven Giegold und Staatsministerin Katja Keul zu diesem
Thema Kontakt hatten und fügt hinzu: „Eine Verpflichtung zur Erfassung
sämtlicher geführter Gespräche bzw. deren Ergebnisse - einschließlich Telefonate
- besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht
durchgeführt.“

01. US-Drohneneinsätze und der Stützpunkt Ramstein
Auswärtiges/Antwort
Berlin: (hib/SCR) Zur Frage des Einsatzes von Drohnen und der Rolle des
US-Stützpunktes Ramstein steht die Bundesregierung nach eigenen Angaben mit
ihren US-amerikanischen Partnern in einem „vertrauensvollen und kontinuierlichen
Dialog, auch zu völkerrechtlichen Fragen“. Die US-Seite bestätige regelmäßig,
„dass die US-Streitkräfte in Deutschland gemäß ihren Verpflichtungen aus dem
NATO-Truppenstatut in Deutschland geltendes Recht, einschließlich des relevanten
Völkerrechts, achten“, heißt es in einer Antwort (//20/4016
<https://dserver.bundestag.de/btd/20/040/2004016.pdf>) auf eine Kleine Anfrage
der Fraktion Die Linke (//20/3674
<https://dserver.bundestag.de/btd/20/036/2003674.pdf>). In die Planung und
Durchführung von US-Drohneneinsätzen sei die Bundesregierung nicht eingebunden,
heißt es weiter.

Auswärtiges/Kleine Anfrage
Unter dem Titel „Die Bundesregierung und die
völkerrechtswidrige Besetzung der Westsahara durch Marokko“
hat die Fraktion Die
Linke eine Kleine Anfrage (//20/4069
<https://dserver.bundestag.de/btd/20/040/2004069.pdf>) vorgelegt. Darin soll die
Bundesregierung die Auffassung zu diversen völkerrechtlichen Aspekten des
Konflikts darlegen. Zudem geht es um ein Pipeline-Projekt von Marokko und Nigeria.

03. Gaspreisanpassung: Keine Verordnungsentwürfe von Unternehmen
Wirtschaft/Antwort
Um einen Verordnungsentwurf nach § 26 des Gesetzes zur
Sicherung der Energieversorgung (Energiesicherungsgesetz - EnSiG) über einen
finanziellen Ausgleich durch eine saldierte Preisanpassung
(Gaspreisanpassungsverordnung - GasPrAnpV) zu erarbeiten, hat die
Bundesregierung „im Rahmen der üblichen Beteiligung von Stakeholdern und
Verbänden auch Gespräche mit Energieunternehmen geführt“. Das geht aus einer
Antwort (//20/3926 <https://dserver.bundestag.de/btd/20/039/2003926.pdf>) der
Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (//20/3372
<https://dserver.bundestag.de/btd/20/033/2003372.pdf>) der CDU/CSU-Fraktion hervor.

Die Abgeordneten hatten sich konkret erkundigt, welche Gespräche es dazu seitens
des zuständigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit
Vertretern des Unternehmens Uniper sowie weiterer Energieversorgungsunternehmen
gegeben hat. Die Bundesregierung listet diese auf, führt jedoch an, dass die
Daten teilweise nicht vollständig seien, da „eine Verpflichtung zur Erfassung
sämtlicher geführter Gespräche beziehungsweise deren Ergebnisse, einschließlich
Telefonate“ nicht bestehe und eine solche umfassende Dokumentation nicht
durchgeführt wurde.

Es seien weder dem BMWK noch dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) durch
Energieunternehmen Entwurfsversionen der Verordnung übermittelt worden,
antwortet die Bundesregierung auf eine entsprechende Frage der Fraktion zur
Beteiligung der Unternehmen.

Den überwiegenden Teil der Fragen aus der Kleinen Anfrage beantwortet die
Bundesregierung mit dem Hinweis, dass die Gaspreisanpassungsverordnung
inzwischen aufgehoben worden sei.
4. Realisierung des Archivzentrums zur SED-Diktatur

Kultur und Medien/Antwort
Berlin: (hib/AW) Die Bundesregierung kann derzeit noch keine Aussage über den
Zeitpunkt der Realisierung des geplanten Archivzentrums zur SED-Diktatur
treffen
. Dies teilt sie in ihrer Antwort (//20/3802
<https://dserver.bundestag.de/btd/20/038/2003802.pdf>) auf eine Kleine Anfrage
der Linksfraktion (//20/3362
<https://dserver.bundestag.de/btd/20/033/2003362.pdf>) mit. Für die Errichtung
des Archivzentrums würden derzeit die erforderlichen Planungsarbeiten unter
Beteiligung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM),
des Bundesarchivs, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und des Bundesamtes
für Bauwesen und Raumordnung laufen. Nach einer von der BKM in Auftrag gegebenen
Machbarkeitsstudie sei die Errichtung des Archivzentrums auf dem Gelände der
ehemaligen Zentrale des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR (MfS) in
Berlin-Lichtenberg „grundsätzlich technisch möglich“. Ergänzende Untersuchungen
sollen die Machbarkeitsstudie mit Blick auf mögliche Anpassungen des
Flächenbedarfs spezifizieren, heißt es in der Antwort.

Nach Angaben der Bundesregierung sollen in das „Archivzentrum zur SED-Diktatur“
alle Archivbestände von zivilen und militärischen staatlichen Stellen der DDR,
die bislang im Bundesarchiv in Berlin-Lichterfelde und in Freiburg verwahrt
werden, sowie Archivgut privater Herkunft mit DDR-Bezug, das sich im Besitz des
Bundes befindet, verlagert werden. Geplant sei zudem die Verlagerung der
Archivbestände der Stiftung Parteien und Massenorganisationen der DDR, die heute
in Berlin-Lichterfelde lagern.
 
Parlamentarische Versammlung der Nato
Die Parlamentarische Versammlung der Nato hat auf ihrer Frühjahrstagung vom 27. bis 30. Mai im litauischen Vilnius in zwei Entschließungen den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine scharf verurteilt, alle Mitgliedstaaten des Bündnisses aufgefordert, die Ukraine zu unterstützen und die eignen Verteidigungsanstrengungen zu erhöhen. Dies geht aus der Unterrichtung der deutschen Delegation in der Parlamentarischen Versammlung (20/4201) hervor.
In ihren Entschließungen fordert die Parlamentarische Versammlung von den Regierungen und Parlamente der Nato-Mitgliedstaaten unter anderem den Aufbau einer starken internationalen Koalition, die die Ukraine „mit jeder erdenklichen Hilfe“ unterstützt und den Druck auf Russland erhöht, damit es alle militärischen und hybriden Operationen einstellt und seine Truppen unverzüglich aus der Ukraine abzieht. Die verhängten Sanktionen seien so lange aufrechtzuerhalten und zu verschärfen, bis Russland seine rechtswidrigen Maßnahmen wieder rückgängig macht und alle seine Truppen aus dem Staatsgebiet der Ukraine innerhalb deren international anerkannter Grenzen wieder abzieht. Zudem soll der Austausch nachrichtendienstlicher Erkenntnisse und die Lieferung von militärischer Ausrüstung, insbesondere von Flugabwehr- und Artilleriewaffen, Munitions-, Raketen- und Schiffsabwehrsystemen an die Ukraine deutlich ausgeweitet werden.

Darüber hinaus soll die Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeit der Nato nach dem Willen der Parlamentarischen Versammlung über die gesamte Bandbreite der konventionellen und nuklearen Schlagkraft erheblich gestärkt werden. An die Ostflanke des Bündnisgebietes seien verstärkt Truppen und Gerät zu verlegen.

Verfahrenserleichterungen für Waffenexporte an die Ukraine

Um die Abwicklung bestimmter Lieferungen in die Ukraine zu beschleunigen, hat die Bundesregierung gezielte Verfahrenserleichterungen geschaffen. Das geht aus einer Antwort (20/4104) auf eine Kleine Anfrage (20/3382) der AfD-Fraktion hervor. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) habe für Ausfuhren bestimmter Schutzausrüstung eine Allgemeine Genehmigung erlassen.

Auf die Frage der Abgeordneten, welche Genehmigungsentscheidungen für Waffenexporte beziehungsweise Waffenreexporte an die Ukraine auf Leitungsebene vom Bundeskanzleramt und den jeweils betroffenen Ressorts getroffen worden seien, heißt es: „Alle Verfahrensvereinfachungen und -vorgaben für das Bafa zu Rüstungsgütergenehmigungen für die Ukraine beruhen auf der Billigung der grundsätzlichen Genehmigungslinien durch die Leitungsebenen des Bundeskanzleramts und der zuständigen Ressorts.“
Die Bundesregierung schreibt in der Antwort zudem, dass ein Dringlichkeit der besonderen Situation angemessenes Entscheidungsverfahren etabliert worden sei. Daran beteiligt seien das Bundeskanzleramt und die Ressorts, deren Bundesministerinnen und Bundesminister die Mitglieder des Bundessicherheitsrates stellten.

Kontakte der Gas- und Energiewirtschaft zur Bundesregierung
Die Beantwortung der Anfrage nach Kontakten der Gas- und Energiewirtschaft zur Bundesregierung sei aufgrund des zeitlichen Aufwands „unzumutbar“. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (20/3927) auf eine Kleine Anfrage (20/3365) der Fraktion Die Linke: „Das parlamentarische Informations- und Auskunftsrecht steht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit der Beibringung der erbetenen Informationen.“
So sieht Transparenz aus. Man könnte ja jedes Treffen dokumentieren, dann kann man auch Anfragen beantworten. Jeder Politiker hat doch bestimmt einen (digitalen?) Terminplan.
Die Abgeordneten hatten gefragt, an welchen Veranstaltungen, Konferenzen, Sitzungen, Beratungen, Gesprächen, Dienstreisen der Bundesregierung oder der Bundesministerien seit Beginn der 20. Legislaturperiode Vertreterinnen oder Vertreter der Gas- und Energiewirtschaft oder der energiewirtschaftlichen Lobbyverbände teilgenommen hätten. Speziell geht die Anfrage auf bestimmte Unternehmen ein und fordert auch Angaben zu „allen weiteren im Branchenverzeichnis genannten Unternehmen“.

Für die Beantwortung dieser Frage müssten laut Bundesregierung Daten aus 6.142 Energieunternehmen, fünf Verbänden aus der Gaswirtschaft und dem Umweltschutz und 15 Bundesministerien herangezogen werden.
Die Antwort auf die Frage der Fraktion, welche weiteren dienstlichen Kontakte (Telefonate, Gespräche, Treffen, schriftlicher Austausch) Mitglieder der Bundesregierung oder der Leitungsebenen der Bundesministerien seit Beginn der 20. Legislaturperiode mit Vertreterinnen und Vertretern der Gas- und Energiewirtschaft hatten, beantwortet die Bundesregierung tabellarisch im Anhang der Antwort.

AKW-Streckbetrieb hat nur geringen Effekt auf Strompreis
Ein Streckbetrieb der verbliebenen Atomkraftwerke hat laut Bundesregierung auf die Strompreise nur einen geringen Effekt, wie aus einer Antwort (20/4126) auf eine Kleine Anfrage (20/3450) der CDU/CSU-Fraktion hervorgeht. Darauf habe auch der Sachverständigenrat zurecht hingewiesen.
Die Strompreise seien durch die angespannte Lage auf dem Gasmarkt in den vergangenen Monaten deutlich gestiegen, obwohl die Atomkraftwerke derzeit noch liefen, schreibt die Bundesregierung: „Ursache ist, dass derzeit fast durchgängig Gaskraftwerke den Strompreis an der Börse setzen.“ Die Antwort auf die hohen Strompreise liege nicht im Betrieb von Atomkraftwerken, sondern in der Strompreisbremse.

Beim Weiterbetrieb der Atomkraftwerke würden keinerlei Abstriche bei der Sicherheit gemacht, heißt es auf die Frage der Abgeordneten, was unter einer „belastbaren Prüfung des Sicherheitszustandes“ für die „Einsatzreserve“ zu verstehen sei, wie es in einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz heiße.

Auf die Frage, warum sich die Bundesregierung für die Form der „Einsatzreserve“ entschieden habe, wenn der sogenannte Stresstest explizit von einem Streckbetrieb der Kernkraftwerke ausgehe, lautet die Antwort: „Die Bundesregierung wird die gesetzliche Grundlage schaffen, um den Leistungsbetrieb der Kernkraftwerke Isar 2, Neckarwestheim 2 sowie Emsland über den 31. Dezember 2022 hinaus bis längstens zum 15. April 2023 zu ermöglichen ('Streckbetrieb'). Hierfür wird die Bundesregierung einen Entwurf für eine Änderung des Atomgesetzes vorlegen, die den Betrieb der verbliebenen drei AKW abschließend regelt.“

Auswirkungen der CO2-Bepreisung auf die Wettbewerbsfähigkeit
Die Bundesregierung hat einen Bericht zur Frage nach möglichen Auswirkungen einer CO2-Bepreisung auf die Wettbewerbsfähigkeit betroffener Unternehmen vorgelegt. In der Unterrichtung (20/4100) „zum Konsultationsverfahren 2022 gemäß § 26 Absatz 2 der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung“heißt es: „Der nationale Brennstoffemissionshandel (nEHS) nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ist erfolgreich am 1. Januar 2021 gestartet“. Damit sei auf nationaler Ebene eine CO2-Bepreisung für sämtliche fossilen Brennstoffemissionen außerhalb des europäischen Emissionshandels (EU-ETS) eingeführt worden.
Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) habe als zuständige Behörde ab dem Jahr 2022 die Verbände der betroffenen Sektoren, die Sozialpartner sowie Expertinnen und Experten für Carbon-Leakage-Schutz konsultiert. Das Ziel der Konsultation bestehe darin, die Auswirkungen der CO2-Bepreisung durch den nEHS sowie der Carbon-Leakage-Kompensation gemäß der BECV auf die Wettbewerbssituation der in Deutschland ansässigen Unternehmen, unter besonderer Berücksichtigung kleiner und mittlerer Unternehmen, zu ermitteln.
Das Ergebnis der Konsultationen zeigt den Angaben zufolge ein gemischtes Bild. So gingen die Meinungen weit auseinander bei der Frage, ob ein Carbon Leakage-Risiko aufgrund der nationalen CO2-Bepreisung bestehe. Ein Vertreter der Gruppe der Interessensverbände habe erklärt, dass sich die Mehrbelastung durch das BEHG aufgrund der gestiegenen Energiepreise teilweise relativiert habe. Trotzdem habe er betonte, dass eine hohe Belastung für die deutsche Industrie gegeben wäre. Andere Experten hätten dagegen betont, dass die aktuelle CO2-Bepreisung durch das BEHG auch im Vergleich zu den aktuellen Energiekosten so gering sei, dass davon kein Carbon Leakage-Risiko ausgehen könne. Künftig würde die Kostenbelastung außerdem im Vergleich mit der Kostenbelastung in anderen Ländern abnehmen, da auch andere EU-Mitgliedsstaaten entsprechende klimapolitische Instrumente einführen würden.
Ein großes Thema der Konsultation waren laut Bericht die ökologischen Gegenleistungen. Zum ersten Mal werde die Gewährung von Beihilfen in Deutschland an Gegenleistungen gekoppelt. Auf dem BECVExperten-Forum sei unter anderem betont worden, dass diese Verpflichtung die Unternehmen bei der Dekarbonisierung unterstütze - und dies perspektivisch der erfolgversprechendste Carbon Leakage-Schutz sei. In der Umfrage hätten sich andere Experten dagegen kritisch geäußert. Demzufolge hielten sie die Verpflichtung teilweise für einen Eingriff in die unternehmerische Freiheit.
In der Konsultation hätten die Befragten zudem verschiedene Anpassungsvorschläge zur Ausgestaltung der Beihilferegelungen geäußert. So sei auf dem BECV-Experten-Forum beispielsweise über eine Harmonisierung von Regelungen verschiedener Beihilfeverfahren diskutiert worden. Weitere Diskussionspunkte seien unter anderem die Überführung des BEHG in eine europäische Lösung (EU-ETS 2), die Höhe der Kompensation sowie der administrative Aufwand gewesen, der mit einem Antrag zur Ergänzung der Carbon Leakage-Liste oder zur Anpassung des Kompensationsgrads einhergehe.
 
Ernüchternd und nicht nachvollziehbar, was in den Köpfen des Petitionsausschusses vorgeht

Vorgehen gegen Lebensmittelverschwendung wird unterstützt​


Petitionen/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt Maßnahmen gegen Lebensmittelverschwendung. In der Sitzung am Mittwoch verabschiedeten die Abgeordneten mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine entsprechende Petition dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) als Material zu überweisen und sie den Fraktionen zur Kenntnis zu geben.
Mit der öffentlichen Petition (ID 76034) wird ein gesetzliches Lebensmittel-Wegwerfverbot gefordert. Dies braucht es aus Sicht des Petenten schon deshalb, „weil etwa 500.000 Kinder in Deutschland immer wieder Hunger leiden, was damit zu großen Teilen vermeidbar wäre“. In seiner Eingabe verweist er auf eine Regelung in Frankreich, wonach Händler nach einem Anfang Februar 2016 beschlossenen Gesetz unverkaufte Nahrungsmittel spenden, verarbeiten, als Tierfutter verwenden oder kompostieren müssten. Die Bundesregierung, so kritisiert er, plane ein solches Wegwerf-Verbot jedoch nicht.
Für die Einführung einer gesetzlichen Regelung besteht jedoch auch aus Sicht des Petitionsausschusses „angesichts des bewussten Umgangs mit Lebensmitteln in Deutschland“ kein Bedarf. Seit vielen Jahren sei es in Deutschland gefestigte Praxis von zahlreichen Supermärkten, freiwillig unverkaufte, aber noch genießbare Lebensmittel an die Tafeln abzugeben, heißt es in der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses. Darüber hinaus arbeiteten viele Verkaufsstellen des Lebensmittelhandels bereits mit neuen sozialen Bewegungen, wie Foodsharing, zusammen.
Bezüglich der in der Petition erwähnten gesetzlichen Regelung in Frankreich weisen die Abgeordneten darauf hin, dass dort eine Pflicht bestehe, überschüssige Lebensmittel einer karitativen Einrichtung anzubieten. Dazu sei der Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung nachzuweisen. Ein entsprechendes Angebot könne allerdings aus beschränkten Aufnahmekapazitäten auch abgelehnt werden. In Deutschland entstünden zudem relativ gesehen deutlich weniger Lebensmittelabfälle im Handel als in Frankreich. 2020 seien in Deutschland sieben Prozent der Lebensmittelabfälle in diesem Sektor angefallen - in Frankreich im Jahr 2019 14 Prozent.
Mit Blick auf den Koalitionsvertrag schreibt der Petitionsausschuss: SPD, Grüne und FDP hätten sich auf ein Vorgehen gegen Lebensmittelverschwendung verständigt. Beabsichtigt sei, dass gemeinsam mit allen Beteiligten die Lebensmittelverschwendung verbindlich branchenspezifisch reduziert, haftungsrechtliche Fragen geklärt und steuerrechtliche Erleichterungen für Spenden ermöglicht werden sollen.
Mit dem Ziel, die Weitergabe überschüssiger verzehrfähiger Lebensmittel zu verbessern, arbeite das BMEL derzeit im Rahmen des Dialogforums Handel mit den Unternehmen des Groß- und Einzelhandels an einer entsprechenden Zielvereinbarung, heißt es in der Beschlussempfehlung. Vorgesehen sei unter anderem eine Verpflichtung für Handelsunternehmen, überschüssige, noch verzehrstaugliche Lebensmittel zum Beispiel einer Tafel im Rahmen entsprechender Kooperationen zur Abholung anzubieten. Die unentgeltliche Weitergabe nicht mehr verkaufs- aber verzehrfähiger Lebensmittel an Verbraucherinnen und Verbraucher im Markt soll der Vorlage zufolge als eine optionale Maßnahme aufgenommen werden. Aus Sicht des Petitionsausschusses ist die Petition geeignet, in diesbezügliche Überlegungen und politische Entscheidungsprozesse einbezogen zu werden.

Ausschuss empfiehlt geänderte Fassung des der EnSig-Novelle​


Klimaschutz und Energie/Ausschuss

Berlin: (hib/MIS) Der Ausschuss für Energie und Klimaschutz hat am Dienstag, den 22. November 2022 über den Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Grünen und FDP eines „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften“, EnSiG 4.0 (20/4328) beraten.
Wichtigste Änderung: Mit der Ergänzung des Paragrafen 3 des EnSiG um den neuen Absatz 3a wird festgelegt, dass der Bundestag bei der Feststellung einer unmittelbaren Gefährdung oder Störung der Energieversorgung durch Rechtsverordnung der Bundesregierung zu beteiligen ist. „Es ist wichtig, dass der Bundestag seine Kontrollfunktion auch im Falle einer Energieversorgungskrise effektiv wahrnehmen kann“, heißt es dazu im Änderungsantrag. Deshalb sei die Rechtsverordnung der Bundesregierung, durch die eine unmittelbare Gefährdung oder Störung der Energieversorgung festgestellt wird, nach ihrer Verkündung dem Bundestag mitzuteilen - und sie sei unverzüglich aufzuheben, wenn es der Bundestag innerhalb von zwei Monaten nach der Mitteilung verlange. Eine weitere Änderung bezieht sich auf die Möglichkeit einer Enteignung beweglicher Sachen - gemeint sind zum Beispiel Pipelinerohre und Dokumente, Unterlagen und Daten: Die Änderungen präzisieren die Regelung des Paragrafen 23a Absatz 1. Sie sollen der Klarstellung des Gewollten dienen.
Ein zweites Anliegen des Änderungantrags betrifft den Aufbau des Wasserstoffnetzes. Für diesen seien die gemeinsamen europäischen Vorgaben zur Netzplanung und -entwicklung, zum Entflechtungsrecht, zur Rolle des Gasnetzes und zur Finanzierung im Wasserstoffbereich von maßgeblicher Bedeutung. Anders als zunächst vorgesehen, würden die Gesetzgebungsarbeiten zum Gas- und Wasserstoffbinnenmarktpaket aber voraussichtlich erst Ende des Jahres 2023 abgeschlossen sein. Um die Vorbereitung in Deutschland voranzubringen, solle daher neben der notwendigen Verschiebung zusätzlich noch ein Zwischenbericht zur Jahresmitte 2023 als Diskussionsgrundlage für Politik, Akteure des Sektors und der Gesellschaft vorgesehen werden.
Der Ausschuss beschloss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Linksfraktion gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Unionsfraktion die Annahme des Änderungsantrags - und mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und AfD bei Stimmenthaltung der Linken die Annahme des Gesetzentwurfs in der entsprechend geänderten Fassung zu empfehlen.
Ebenfalls beschlossen mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Linken gegen die Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und AfD wurde die Annahme eines Entschließungsantrags, der in einem ersten Punkt ein Monitoring über die Marktverfügbarkeit unerlässlicher Betriebsstoffe für kritische Infrastrukturen vorsieht, insbesondere der Energieversorgung und des Verkehrssektors. In einem zweiten Punkt sollen im Rahmen des Zwischenberichts dem Bundestag Eckpunkte für ein Konzept zum weiteren Aufbau des deutschen Wasserstoffnetzes vorgelegt werden.
Abgelehnt mit den Stimmen aller Fraktionen außer der antragstellenden Union wurde ein Entschließungsantrag von CDU und CSU, der zusammenfasst, was die Union nach wie vor am Gesetzentwurf zu kritisieren hat.

2. Regierung legt Zahlen zum Strommarkt im Wandel vor​


Klimaschutz und Energie/Antwort

Berlin: (hib/MIS) Der Bruttostromverbrauch in Deutschland ist nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AGEB) seit 2010 leicht von 617,5 auf 570 Terawattstunden (2021) gesunken; dabei hat sich der Anteil der Strommenge aus konventionellen Energieträgern von 512,5 (2010) auf 336,5 Terawattstunden (2021) verringert, der Anteil der Strommenge aus regenerativen Energieträgern von 105,0 (2010) auf 233,8 Terawattstunden (2021) mehr als verdoppelt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/4402) auf eine Kleine Anfrage der AfD (20/4161) hervor. Die Fragen zur Entwicklung bei den Themen „Engpassmanagement-Maßnahmen - Redispatch und Einspeisemanagement“ werden - nach Bundesländern aufgeschlüsselt - in dem 20-seitigen Schreiben der Regierung in tabellarischer Form dargeboten.
 
Werbung:
Erst kürzlich erinnerte ich an die Hilfskräfte aus Afghanistan. Gestern trudelte folgender erschreckende "Bericht" ein.
Ich unterstreiche mal einiges.

01. Zeugin: Afghanische Ortskräfte allein gelassen

1. Untersuchungsausschuss/Ausschuss

Berlin: (hib/CRS) Der 1. Untersuchungsausschuss Afghanistan hat am heutigen
Donnerstag seine 18. Sitzung mit der Befragung einer Ortskraft der Kreditanstalt
für Wirtschaft (KfW) begonnen. Die Zeugin berichtete zunächst über ihre
Erlebnisse im Jahr vor dem Fall der Hauptstadt Afghanistans und während ihrer
Evakuierung am Flughafen Kabul.

Sie sei in Masar-e Scharif im Norden des Landes für die deutsche Organisation
tätig gewesen, berichtete die ausgebildete Journalistin. Bereits ein Jahr vor
der Machtübernahme der Taliban, als die Bundeswehr angefangen hatte den Abzug
aus dem Land vorzubereiten, hätten auch in ihrem Büro Gespräche stattgefunden.
Bei einem Treffen der Büros der KfW in Kabul und Masar mit der Zentrale in
Frankfurt am Main hätten die örtlichen Büros eine Evakuierung ins Gespräch
gebracht. Dieser Vorschlag sei jedoch von der Zentrale abgelehnt worden, mit dem
Argument, in Afghanistan laufe alles normal.

Erst im Juni 2021, als sich die Sicherheitslage um Masar herum verschlechtert
habe, habe die Organisation reagiert, berichtete die Zeugin. Sie sei nach Kabul
geschickt worden und habe dort weitergearbeitet. Die Reise in die Hauptstadt sei
schwierig gewesen, weil viele Menschen sich auf den Weg dorthin gemacht hätten.
Schließlich sei die Entscheidung gefallen, die Mitarbeiter nach Usbekistan
auszufliegen. Dort hätten sie einen Antrag auf das Ortskräfteverfahren stellen
und nach der Zusage nach Deutschland weiterreisen sollen. Doch dazu sei es nicht
mehr gekommen,
so die Zeugin. Die Taliban marschierten in Kabul ein.

An diesem Tag seien die KfW-Ortskräfte im Büro gewesen und hätten Dokumente
vernichtet, die sie hätten gefährden können. Sie sei im Anschluss bei einer
Kollegin untergekommen, sagte die Zeugin. Zwei Tage später seien sie wieder ins
Büro gerufen worden. Dieses mal sollten sie auch ihre Familienangehörigen
mitbringen, weil ein Transport zum Flughafen geplant gewesen sei. Als sich die
Mitarbeiter dort versammelten hätten die Taliban das Büro eingenommen, den
Wächtern ihre Waffen und den Mitarbeitenden ihre Mobiltelefone abgenommen.
Daraufhin seien die Mitarbeiter wieder in ihre Unterkünfte zurückgekehrt.

Am 18 August 2021 hätten sie sich zum militärischen Teil des Flughafens Kabul
aufgemacht. Ein Teil der Beschäftigten hätte sofort beschlossen zurückzukehren,
weil sie die Sicherheitslage vor dem Tor des Flughafens für ihre Familien als zu
gefährlich einschätzen. Sie dagegen, ohne Familie, habe beschlossen, dort zu
warten, berichtete die Zeugin. Dabei habe sie beobachtet, wie verschiedene
Nationen ihre Mitarbeiter in der Stadt abholten und evakuierten. Die
Afghanistan-Mission der Vereinten Nationen, UNAMA, habe dabei unterstützt.

Gegen Mitternacht habe sie auf das Flughafengelände gelangen können, berichtete
die ehemalige KfW-Mitarbeiterin. Dort habe sie zwei getötete Frauen gesehen. Sie
glaube, sie seien von den US-Soldaten erschossen worden, weil diese sie für
Selbstmordattentäterinnen gehalten hätten.


Die Zeugin berichtete dem Untersuchungsausschuss, dass sie vier Tage auf dem
Flughafen verbracht habe. In dieser Zeit habe sie versucht, ihren Kollegen und
Kolleginnen und deren Familien zu helfen, ebenfalls auf das Flughafengelände zu
gelangen. Sie habe keine deutsche Soldaten gesehen. Sie habe Szenen erlebt, die
man sonst nur aus Kriegsfilmen kenne.
Schließlich sei sie über Taschkent in
Usbekistan nach Deutschland gebracht worden, sagte die Zeugin.

Die ehemalige Ortskraft sagte, dass alle Versuche gescheitert seien, nach ihrer
Ausreise nach Deutschland von ihrem Vorgesetzten Unterstützung zu bekommen.
Als
sie hörte, dass die Taliban mehrfach die Wohnung ihrer Eltern in Afghanistan
aufgesucht und nach ihr gefragt hätten, habe sie ihren Vorgesetzten um Hilfe
gebeten. Daraufhin habe dieser geantwortet, dass den Eltern in Kabul durch die
Risk Management Office (RMO) geholfen werde - eine Organisation, die für
deutsche Entwicklungshilfeorganisationen zuständig sei.
Doch habe sie dann in
Telefongesprächen erfahren müssen, dass weder ihrer Familie noch anderen
Ortskräften geholfen worden sei.
Ihr Vorgesetzter habe aufgehört auf ihre
Hilferufe zu antworten, beklagte sich die Zeugin
. Sie bereue, dass sie drei
Jahre für diese Organisation gearbeitet habe.

Die ehemalige Mitarbeiterin der KfW kam auch auf die Lage geflüchteter
Ortskräften in Deutschland zu sprechen. Das größte Problem sei, dass viele von
ihnen ihre Familienangehörigen nicht aus Afghanistan nach Deutschland holen
könnten. Vor allem allein lebende Frauen würden auf enorme Schwierigkeiten stoßen.

Die Sitzung wurde nach dem Bericht der ehemaligen Ortskraft unterbrochen. Im
weiteren Verlauf der Sitzung werden die Abgeordneten die Zeugin befragen. Später
wird als Zeuge ein Mitarbeiter von Caritas International, das Not- und
Katastrophenhilfswerk des Deutschen Caritasverbandes, erwartet.
-----------
Berlin: (hib/STO) Um Proteste im Oktober dieses Jahres mit Bezug auf die
Energie-, Preis- und Inflationskrise geht es in der Antwort der Bundesregierung
(//20/4840 <https://dserver.bundestag.de/btd/20/048/2004840.pdf>) auf eine
Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (//20/4597
<https://dserver.bundestag.de/btd/20/045/2004597.pdf>). Darin listet die
Bundesregierung 27 Protestveranstaltungen vom September 2022 auf, die von
Akteuren aus den Phänomenbereichen des Rechtsextremismus, der „Reichsbürger“ und
„Selbstverwalter“ sowie der „Verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des
Staates“ angemeldet wurden oder mit deren maßgeblicher Beteiligung stattfanden.
------------
Danke Reichsbürger, danke CDU/CSU für das hier:

01. CDU/CSU will weitere Befugnisse für die Bundespolizei
Inneres und Heimat/Antrag
Berlin: (hib/STO) Die CDU/CSU-Fraktion dringt auf weitere Befugnisse für die
Bundespolizei. In einem Antrag (//20/4881
<https://dserver.bundestag.de/btd/20/048/2004881.pdf>), der am Freitag erstmals
auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, fordert sie für die
Bundespolizei die Befugnis zur Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) sowie
„speziell zur Bekämpfung lebensgefährdender Schleusungskriminalität die Befugnis
zur sogenannten Quellen-TKÜ und zur Online-Durchsuchung“. Auch soll die
Bundespolizei nach dem Willen der Fraktion „zur Abwehr dringender Gefahren für
Leib und Leben oder für die Sicherheit des Landes“ die Befugnis zur
Wohnraum-Überwachung erhalten sowie zur „Abwehr von Drohnen und anderen
fernmanipulierten Geräten die Befugnis zum Einsatz moderner Technik wie Laser,
elektromagnetische Impulse, Jamming oder GPS-Störung
“.

An besonders kriminalitätsbelasteten Bahnhöfen und Flughäfen soll die
Bundespolizei dem Antrag zufolge die Befugnis zur Nutzung von Technik zur
automatischen Gesichtserkennung bekommen. Für die sicherere Durchführung von
Abschiebungen soll ihr laut Vorlage die Befugnis zum Einsatz von Bodycams und
zur Durchsuchung der Abzuschiebenden eingeräumt werden und für ein
„konsequenteres Vorgehen insbesondere gegen Fußball-Hooligans“ die Befugnis zur
Erteilung von Meldeauflagen und Aufenthaltsverboten.

Auch macht sich die Fraktion dafür stark, der Bundespolizei zur „Erweiterung des
Instrumentariums für verhältnismäßiges Handeln
“ die Befugnis zur Verwendung von
Gummigeschossen und Elektroimpulsgeräten (sogenannten Taser) einzuräumen.
Letztere eigneten sich gerade zur unmittelbaren Gefahrenabwehr unterhalb des
Einsatzes von Schusswaffen und seien von der Bundespolizei bereits im Einsatz
erfolgreich getestet worden.

Ferner plädiert die Fraktion dafür, dass die Bundespolizei unter anderem für
sämtliche Verbrechen in ihrem Aufgabenbereich sowie für Straftaten im
Zusammenhang mit Drohnenangriffen zuständig ist. Zur Gewährleistung einer
verbesserten Unterbringung der Bundespolizei fordert sie eine Konkretisierung
der Unterstützungspflichten von Verkehrsunternehmen und Betreibern von Bahn- und
Flughäfen, „inklusive der Überlassung von Raum für Rückführungen sowie für den
Digitalfunk“.

Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, einen Gesetzentwurf
vorzulegen, der neben den genannten Punkten unter anderem auch die Schaffung
einer ausdrücklichen Rechtsgrundlage für den sogenannten finalen Rettungsschuss
enthält.
Verzichten soll die Bundesregierung dagegen der Fraktion zufolge auf
die Einführung einer „sämtliche Bundespolizisten unter Generalverdacht
stellenden,
sie und ihre Familien womöglich in Gefahr bringenden
Kennzeichnungspflicht“ sowie auf die „Schaffung eines weiteren
Beauftragten-Postens, namentlich eines Polizeibeauftragten des Bundes“.

Zusatzinfo Polizeibeauftragte
 
Zurück
Oben