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Ärztehaftung für korrekte Pränataldiagnose.

AW: Ärztehaftung für korrekte Pränataldiagnose.

1. Sie geben sich selbst die Antworten auf Ihre eigenen Fragen.
2. Andere Antworten wären Ihnen sicher unangenehm.
3. Das könnte man Verbal-Narzismus nennen.
4. Vielleicht versuchen Sie es mal in einer Senf-Fabrik. Dort können Sie jeweils den Ihrigen dazugeben.
5. Hier ist das eher ein wenig störend.-
6. Darf ich nun Ihre smileys erwarten ?
Perivisor

Zu 1.:
Dadurch werde ich auch weniger ent-täuscht ...:lachen:
Zu 2.:
Das kommt auf die jeweiligen Antworten an :lachen:
Zu 3.:
Man(n)/frau könnte es auch lassen...:lachen:
Zu 4.:
Dort war ich schon - leider hatte dort niemand Interesse an meinem Senf...:lachen:
Zu 5.:
Für wen:confused:
Heureka - wahrscheinlich nicht nur für Sie...:lachen:
Zu 6.:
Da ich leider nur noch 4 Smilies gut habe, bitte sehr:
:schnl::lachen::lachen::clown3:
 
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Dogmen nach Belieben des Zeitgeistes.

Perivisor schrieb:
Das ganze Problem ist eher ein gesellschaftliches:
In unseren heutigen Wohlstandsgesellschaften werden immer weniger Kinder gezeugt und geboren.
Die Gründe liegen vor allem im Egoismus und in der überkomplizierten Gedankenwelt
bei weitgehendem Wegfall von religiösen und gesellschaftlichen Traditionen,
wie bspws. der Großfamilie.
Eine Frau möchte (soll) heutzutage selber berufstätig sein, möglichst Karriere machen
(mindestens analog zum Mann).
Dafür benötigt sie Lebenszeit, die für die Aufzucht von Kindern entweder fehlt,
oder nur unzureichend dafür eingesetzt wird.

Die Folgen solcher Familienentwicklung sehen wir überall.

Perivisor,
wie sehr das ein gesellschaftliches Problem ist, genauer gesagt,
ein Problem der Manipulation der veröffentlichten Meinung durch bestimmte Cliquen,
das war sehr deutlich an den Reaktionen auf die Wortmeldungen von Eva Herman ablesbar,
die ihre Einschätzung der Bedeutung eines konstanten familiären Umfeldes für die
Entwicklung eines Kindes, vor allem in den ersten drei Lebensjahren, artikuliert hat.

Von offensichtlich hirnamputierten Propagandaparolen-Nachplappergeien
wurde postwendend auf Eva Herman mit der Nazi-Keule eingedroschen,
und sie in die Nähe der nationalsozialistischen Ideologie gerückt.

Der Aufmerksamkeit dieser hirnamputierten Propagandaparolen-Nachplappergeien ist dabei
offenbar entgangen, dass praktisch die gleichen Einschätzungen auch von Personen getroffen
werden, die sich zwar auf der politischen Links-Rechts-Skala eher links von der Mitte einordnen,
aber dennoch ihren Hausverstand und ihr Urteilsvermögen nicht gegen die jeweils gerade
aktuellen Dogmen der Gesalbten des Zeitgeistes und Zeitgeist-Lemminge eintauschen wollen.

Hier in diesem Forum hat beispielsweise Eule58 zu dieser Frage ihre Einschätzungen
abgegeben, die den Einschätzungen von Eva Herman sehr ähnlich sind.


Das musste auch einmal in aller Klarheit gesagt werden.

 

Der Krug geht solange zum Brunnen, bis er speibt.


Der Gynäkologe Peter Husslein hat sich bei der erwähnten TV-Diskussion
anscheinend etwas zu weit aus dem Fenster gelehnt, vor allem aus dem falschen Fenster.

Inzwischen wurden seine Äußerungen ziemlich scharf von Funktionären aus der Ärztekammer
und aus dem Fachverband für Gynäkologie öffentlich kritisiert.

Man behält sich weitere Schritte vor (was immer das heißen mag).


Das musste auch einmal in aller Klarheit gesagt werden.

 
AW: Ärztehaftung für korrekte Pränataldiagnose.


Der Krug geht solange zum Brunnen, bis er speibt.


Der Gynäkologe Peter Husslein hat sich bei der erwähnten TV-Diskussion
anscheinend etwas zu weit aus dem Fenster gelehnt, vor allem aus dem falschen Fenster.

Inzwischen wurden seine Äußerungen ziemlich scharf von Funktionären aus der Ärztekammer
und aus dem Fachverband für Gynäkologie öffentlich kritisiert.

Man behält sich weitere Schritte vor (was immer das heißen mag).


Das musste auch einmal in aller Klarheit gesagt werden.




Um kein Mißverständnis aufkommen zu lassen:

Professor Husslein hatte im Rahmen der Diskussion über die pränatale Diagnostik behauptet, die Gynäkologen würden " nur unter Strafandrohung korrekt arbeiten".
Dafür wird er vom Wiener Ordinarius und der Fachsektion gerügt und man deutet an, Hussleins Einstellung als Ausbilder und Professor zu überprüfen.

Mein Kommentar dazu: es gibt viel zu viele Professoren, die vor lauter Arroganz nicht aus den Augen schauen können. Meistens geistern sie von einem Kongreß zum nächsten, halten gelehrte Vorträge über Arbeiten, die ihre Wasserträger (sprich: Doktoranden, Habilitanden) angefertigt haben.
Oft können sie selber keinen Nagel in die Wand schlagen, leben nur im Wolkenkuckucksheim der universitären Wissenschaftssphäre und man fragt sich als Kongreßbesucher , wann diese Herren denn mal selber arbeiten, anstatt Vorträge zu halten.
Pränatale Diagnostik ist in Europa weitgehend standardisiert aufgeteilt in 3 Qualifikationsgruppen. In Deutschland nach DEGUM Stufe I = jeder Gynäkologe, der Ultraschall erlernt hat und ein zugelassenes Gerät benutzt: er soll in der Lage sein, Normalität von Auffälligkeiten zu unterscheiden und im Falle von solchen die Patientin zu einem Kollegen/in mit DEGUM Stufe II zu schicken. Dort soll eine weiterführende Differenzierung möglicher Fehler und die Einleitung weiterer Konsequenzen erfolgen, wie z.B. die Fruchtwasserpunktion mit genetischer Untersuchung.
Die DEGUM-Stufe III ist überwiegend universitär. Hier kommen die Möglichkeiten invasiver Diagnostik und Therapie hinzu, wie Nabelschnurpunktion, Verödung von Blutgefäßen der Placenta bei Zwillingskomplikationen und Infusion von künstlichem Fruchtwasser etc.
(Alles unter Ultraschallsicht).
Bei der Akribie dieser Systematik ist die Äußerung von Husslein sicher ein Ausdruck eigener Überheblichkeit und Arroganz.
Perivisor
 

Oachkatzlschwoaftest nicht bestanden!

moebius schrieb:
Was heisst/bedeutet Speiben.

plotin hat zwar schon Vorarbeiten geleistet, aber dennoch wollte ich noch im Wörterbuch
nachschlagen, ob das Wort "speiben" denn wirklich unbekannt ist.

Doch siehe, da finde ich einerseits "speiben: ... sich übergeben, (er)brechen, speien",

und andererseits "brechen: ..., sich übergeben, erbrechen, ...".


Offenbar haben also die Wörter "speiben" und "brechen" eine Bedeutung gemeinsam,

sodass von dem Sprichwort "Der Krug geht solange zum Brunnen, bis er bricht"

auch die Schreibweise "Der Krug geht solange zum Brunnen, bis er speibt" möglich ist.


Wenn unser Dr Amoebius aus Piefkinesistan diese Moeblichkeit nicht erkennt,
dann hat er aber auch Null Chance, hier im Ösiland eingebürgert zu werden.
Hier müssen nämlich Zuwanderer vor einer Einbürgerung ausreichende Sprachkenntnisse nachweisen.

Unser Dr Amoebius würde bei so einem Oachkatzlschwoaftest mit Bomben und Granaten durchfallen.


Das musste auch einmal in aller Klarheit gesagt werden.

 

Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand.

Perivisor schrieb:
[...] Pränatale Diagnostik ist in Europa weitgehend standardisiert
aufgeteilt in 3 Qualifikationsgruppen.

In Deutschland nach DEGUM Stufe I = jeder Gynäkologe, der Ultraschall erlernt hat
und ein zugelassenes Gerät benutzt: er soll in der Lage sein,
Normalität von Auffälligkeiten zu unterscheiden und im Falle von solchen
die Patientin zu einem Kollegen/in mit DEGUM Stufe II zu schicken.


Dort soll eine weiterführende Differenzierung möglicher Fehler und die Einleitung weiterer
Konsequenzen erfolgen, wie z.B. die Fruchtwasserpunktion mit genetischer Untersuchung.

Die DEGUM-Stufe III ist überwiegend universitär. Hier kommen die Möglichkeiten
invasiver Diagnostik und Therapie hinzu, wie Nabelschnurpunktion, Verödung von Blutgefäßen
der Placenta bei Zwillingskomplikationen und Infusion von künstlichem Fruchtwasser etc.
(Alles unter Ultraschallsicht).
[...]

Die Reparaturbedürftigkeit der derzeit geltenden Gesetze wird am folgenden Beispiel einer
Schadenersatzforderung deutlich (natürlich vorausgesetzt, dass die mir diesbezüglich übermittelten
Darstellungen korrekt sind):

Eine Schwangere wird von einem Gynäkologen (offenbar mit Qualifikation entsprechend DEGUM Stufe I)
untersucht. Der stellt Auffälligkeiten fest, und überweist die Schwangere zur weiteren Abklärung
an eine Klinik. Die Schwangere lässt die vorgeschlagenen Untersuchungen aber nicht durchführen.

Einige Wochen später empfiehlt der Gynäkologe erneut weitere Untersuchungen in einer Klinik,
und die Schwangere ignoriert erneut diese Empfehlungen.

Am Ende der Schwangerschaft wird die Frau schließlich von einem schwer behinderten Kind
entbunden, daraufhin klagt sie den Gynäkologen auf Schadenersatz.

Diese Verhaltensweise der Frau ist schon schwer zu begreifen,
aber das eigentliche Unfassbare kommt erst noch:

Der Klage dieser Frau wird in Erster Instanz auch stattgegeben
und der Gynäkologe wird zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet.


Da weiß man nun wirklich nicht mehr, wer mehr verrückt ist, die Klägerin oder der Richter.

Mir ist nicht bekannt, ob das erstinstanzliche Urteil von den übergeordneten Instanzen
bestätigt oder aufgehoben wurde, aber schon allein die Tatsache spricht Bände,
dass die bestehende Gesetzeslage ein solches Urteil überhaupt erst möglich macht.

Da ist offenbar sehr vieles schwammig und unpräzise formuliert,
und lädt zu haarsträubenden Fehlinterpretationen ein.


Einen Vorbehalt möchte ich allerdings noch anbringen:

Über den geschilderten Fall habe ich keine wie immer geartete Informationen aus erster Hand,
sondern ausschließlich Informationen auf dem Umweg über Massenmedien (primär aus TV-Reportagen
im ORF).
Da Medienmitarbeiter bekanntlich keine verlässlichen Transporteure von Information sind,
kann ich auch nicht ausschließen,
dass meine Meinungsbildung durch manipulativ verzerrte Darstellungen der Sachlage irregeleitet wurde.


Das musste auch einmal in aller Klarheit gesagt werden.

 
AW: Ärztehaftung für korrekte Pränataldiagnose.

.....
1. plotin hat zwar schon Vorarbeiten geleistet, aber dennoch wollte ich noch im Wörterbuch
nachschlagen, ob das Wort "speiben" denn wirklich unbekannt ist.

Doch siehe, da finde ich einerseits "speiben: ... sich übergeben, (er)brechen, speien",

und andererseits "brechen: ..., sich übergeben, erbrechen, ...".


Offenbar haben also die Wörter "speiben" und "brechen" eine Bedeutung gemeinsam,

sodass von dem Sprichwort "Der Krug geht solange zum Brunnen, bis er bricht"

auch die Schreibweise "Der Krug geht solange zum Brunnen, bis er speibt" möglich ist.
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2. Wenn unser Dr Amoebius aus Piefkinesistan diese Moeblichkeit nicht erkennt,
dann hat er aber auch Null Chance, hier im Ösiland eingebürgert zu werden.
Hier müssen nämlich Zuwanderer vor einer Einbürgerung ausreichende Sprachkenntnisse nachweisen.

3. Unser Dr Amoebius würde bei so einem Oachkatzlschwoaftest mit Bomben und Granaten durchfallen.
....

Zu 1.:
Vielen Dank für diese differenzierten Anmerkungen! :danke:
Jetzt weiß ich doch wenigstens nichts + eine etymologisch-semantische Kleinigkeit ...:schnl:
Zu 2.:
Da Dr. Amoebius bisher als Tourist problemlos nach Ösiland einreisen konnte, steht ein Einbürgerungsantrag derzeit nicht auf seiner Agenda :lachen:
Zu 3.:
Das ist mehr als zu hoffen ...:jump1:
Und bitte die Bomben und Granaten so platzieren/anbringen, daß neben dem Durchfall(en) :wc1: zugleich eine ewige Nimmerwiederkehr granat.....äääähhhh.....garantiert ist...:clown2:
moebius
 
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AW: Ärztehaftung für korrekte Pränataldiagnose.


Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand.



Die Reparaturbedürftigkeit der derzeit geltenden Gesetze wird am folgenden Beispiel einer
Schadenersatzforderung deutlich (natürlich vorausgesetzt, dass die mir diesbezüglich übermittelten
Darstellungen korrekt sind):

Eine Schwangere wird von einem Gynäkologen (offenbar mit Qualifikation entsprechend DEGUM Stufe I)
untersucht. Der stellt Auffälligkeiten fest, und überweist die Schwangere zur weiteren Abklärung
an eine Klinik. Die Schwangere lässt die vorgeschlagenen Untersuchungen aber nicht durchführen.

Einige Wochen später empfiehlt der Gynäkologe erneut weitere Untersuchungen in einer Klinik,
und die Schwangere ignoriert erneut diese Empfehlungen.

Am Ende der Schwangerschaft wird die Frau schließlich von einem schwer behinderten Kind
entbunden, daraufhin klagt sie den Gynäkologen auf Schadenersatz.

Diese Verhaltensweise der Frau ist schon schwer zu begreifen,
aber das eigentliche Unfassbare kommt erst noch:

Der Klage dieser Frau wird in Erster Instanz auch stattgegeben
und der Gynäkologe wird zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet.


Da weiß man nun wirklich nicht mehr, wer mehr verrückt ist, die Klägerin oder der Richter.

Mir ist nicht bekannt, ob das erstinstanzliche Urteil von den übergeordneten Instanzen
bestätigt oder aufgehoben wurde, aber schon allein die Tatsache spricht Bände,
dass die bestehende Gesetzeslage ein solches Urteil überhaupt erst möglich macht.

Da ist offenbar sehr vieles schwammig und unpräzise formuliert,
und lädt zu haarsträubenden Fehlinterpretationen ein.


Einen Vorbehalt möchte ich allerdings noch anbringen:

Über den geschilderten Fall habe ich keine wie immer geartete Informationen aus erster Hand,
sondern ausschließlich Informationen auf dem Umweg über Massenmedien (primär aus TV-Reportagen
im ORF).
Da Medienmitarbeiter bekanntlich keine verlässlichen Transporteure von Information sind,
kann ich auch nicht ausschließen,
dass meine Meinungsbildung durch manipulativ verzerrte Darstellungen der Sachlage irregeleitet wurde.


Das musste auch einmal in aller Klarheit gesagt werden.




Die Gefahr für den Gynäkologen besteht darin, evtl. seine Hinweise nicht "ausreichend" dokumentiert zu haben. Daran klammern sich Ankläger und Gerichte. Sowohl in der Karteikarte des Arztes, als auch im Mutterpass der Patientin muß ausdrücklich vermerkt sein, daß der Arzt Auffälligkeiten gefunden und zur weiteren genetischen Beratung und Untersuchung aufgefordert oder diese angeboten hat. Und - er muß dokumentieren, daß die Patientin gegen ärztlichen Rat auf weitere diagnostische Maßnahmen verzichtet hat. Möglichst mit Unterschrift der Patientin.
Diese Unterschrift unterbleibt häufig, da man meint, ein Vertrauensverhältnis mit der Patientin zu haben.-
Mündliche Hinweise zählen nicht.
In einer Revisionsverhandlung kann ein medizinischer Gutachter die Sachlage erneut prüfen und danach kann das Gericht in der nächsten Instanz evtl. zu einem anderen Urteil kommen.
Aber eine unzureichende Dokumentation ist entscheidend.
Perivisor
 
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