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Ärztehaftung für korrekte Pränataldiagnose.

AW: Ärztehaftung für korrekte Pränataldiagnose.


Rechtsanspruch auf bestimmte Merkmale eines Kindes ???



Irgendwie scheint unser Dr Amoebius ziemlich weit von der Lebenswirklichkeit entfernt zu sein.
.....

Daß Ihnen das so er-scheint, scheint dem Dr. Amoebius ziemlich klar zu sein ...:schnl:
Aber was verstehen Sie unter "Lebenswirklichkeit":confused::dontknow:
Heureka - wahrscheinlich Ihre eigene ...:lachen::lachen::lachen:
 
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AW: Ärztehaftung für korrekte Pränataldiagnose.

Aus der Sicht einer ehemals schwangeren Frau kann ich nur sagen, ich bin froh daß die Pränataldiagnose damals noch nicht so weit war.

Ich lehnte auch die damals bereits praktizierte Fruchtwasseruntersuchung ab, denn ich wollte mich vorbehaltslos auf meine Kinder freuen und nicht vor die eventuelle Entscheidung gestellt werden, was tun wenn das Kind behindert ist. Abgesehen davon, daß mir das Risiko zu groß war.

Ich bin mir noch nicht im Klaren darüber, ob die PID ein Segen oder ein Fluch ist. Es wird sich wahrscheinlich wie bei allem die Waage halten.

Aber in einem bin ich mir ziemlich sicher. Ärzte verklagen, wenn eine Behinderung trotz aller Untersuchen nicht erkannt wird, das darf mMn nicht sein.

lg.eule
 
AW: Ärztehaftung für korrekte Pränataldiagnose.

1. Aus der Sicht einer ehemals schwangeren Frau kann ich nur sagen, ich bin froh daß die Pränataldiagnose damals noch nicht so weit war.

2. Ich lehnte auch die damals bereits praktizierte Fruchtwasseruntersuchung ab, denn ich wollte mich vorbehaltslos auf meine Kinder freuen und nicht vor die eventuelle Entscheidung gestellt werden, was tun wenn das Kind behindert ist. Abgesehen davon, daß mir das Risiko zu groß war.

3. Ich bin mir noch nicht im Klaren darüber, ob die PID ein Segen oder ein Fluch ist. Es wird sich wahrscheinlich wie bei allem die Waage halten.

4. Aber in einem bin ich mir ziemlich sicher. Ärzte verklagen, wenn eine Behinderung trotz aller Untersuchen nicht erkannt wird, das darf mMn nicht sein.

lg.eule

Zu 1.:
Ja, nicht immer ist "Wissen" hilfreich ...
Zu 2.:
Wahrscheinlich erzeugt manche diagnostische Methode unter Umständen das, was mit ihrer Hilfe verhindert/abgewendet werden soll...:dontknow:
Jedenfalls bin ich froh/dankbar, daß ich keine Frau bin...:schnl:
Zu 3.:
Wie jede technische Möglichkeit: Sie wird ambivalent sein...:dontknow:
Zu 4.:
Das dürfte auch innerhalb des juristischen Systems kaum Aussicht auf Erfolg haben, vermutet grüßend moebius
 

Hussleins hidden Agenda.

Eule58 schrieb:
[...]
Aber in einem bin ich mir ziemlich sicher.
Ärzte verklagen, wenn eine Behinderung trotz aller Untersuchungen nicht erkannt wird,
das darf mMn nicht sein.

Eule,
aber genau das ermöglicht die derzeit geltende Rechtslage.

Der Vorstoß aus dem Justizministerium zielt darauf ab, diese Möglichkeit auszuschließen.

Der Gynäkologe Husslein hat sich für eine Beibehaltung der geltenden Rechtslage ausgesprochen.
Vordergründig argumentierte er, dass bei fehlender Haftung der Ärzte eine Einbuße bei der
Qualität der Untersuchungen zu befürchten ist.
Aus seinen sonstigen Wortmeldungen war aber deutlich herauszuhören, dass es ihm in Wahrheit
um ein ganz anderes Anliegen geht. Er hat wiederholt den Verdacht geäußert, dass die intendierte
Gesetzesänderung in letzter Konsequenz zu einem Wegfall der gesetzlichen Erlaubnis für einen
Schwangerschaftsabbruch bei embryopathischer Indikation führen könnte.

Wie die Argumentationslinie für einen solchen Wegfall konkret aussehen soll,
das wurde von Husslein nicht dargelegt.
Vermutlich befürchtet er, dass eine allzu deutliche, quasi hochoffizielle Feststellung
der Ungewissheit von Diagnosen dazu verwendet werden könnte, auch die Diagnose einer
schweren Behinderung infrage zu stellen, sodass dann auch die gewünschte Abtreibung
nicht mehr gerechtfertigt erscheint.

Das würde auch erklären, warum Husslein die Möglichkeit eines falschen Alarmes so entschieden
ausgeschlossen hat, was bei einem erfahrenen Gynäkologen doch höchst verwunderlich ist.


Das musste auch einmal in aller Klarheit gesagt werden.

 
AW: Ärztehaftung für korrekte Pränataldiagnose.

......


1. Das würde auch erklären, warum Husslein die Möglichkeit eines falschen Alarmes so entschieden
ausgeschlossen hat, was bei einem erfahrenen Gynäkologen doch höchst verwunderlich ist.
...
2. Das musste auch einmal in aller Klarheit gesagt werden.

Zu 1.:
Kann ein (männlicher) Gynäkologe jemals erfahren sein...:confused::dontknow:
Heureka - je nach Erfahrungs-Begriff möglicherweise ...:lachen::lachen::lachen:
Zu 2.:
Das musste auch einmal in aller Un-Klarheit gefragt werden...:lachen::lachen::lachen:
 
AW: Ärztehaftung für korrekte Pränataldiagnose.

Aus der Sicht einer ehemals schwangeren Frau kann ich nur sagen, ich bin froh daß die Pränataldiagnose damals noch nicht so weit war.

Ich lehnte auch die damals bereits praktizierte Fruchtwasseruntersuchung ab, denn ich wollte mich vorbehaltslos auf meine Kinder freuen und nicht vor die eventuelle Entscheidung gestellt werden, was tun wenn das Kind behindert ist. Abgesehen davon, daß mir das Risiko zu groß war.

Ich bin mir noch nicht im Klaren darüber, ob die PID ein Segen oder ein Fluch ist. Es wird sich wahrscheinlich wie bei allem die Waage halten.

Aber in einem bin ich mir ziemlich sicher. Ärzte verklagen, wenn eine Behinderung trotz aller Untersuchen nicht erkannt wird, das darf mMn nicht sein.

lg.eule


Das ganze Problem ist eher ein gesellschaftliches:
In unseren heutigen Wohlstandsgesellschaften werden immer weniger Kinder gezeugt und geboren. Die Gründe liegen vor allem im Egoismus und in der überkomplizierten Gedankenwelt bei weitgehendem Wegfall von religiösen und gesellschaftlichen Traditionen, wie bspws. der Großfamilie.
Eine Frau möchte (soll) heutzutage selber berufstätig sein, möglichst Karriere machen (mindestens analog zum Mann). Dafür benötigt sie Lebenszeit, die für die Aufzucht von Kindern entweder fehlt, oder nur unzureichend dafür eingesetzt wird. Die Folgen solcher Familienentwicklung sehen wir überall.
Wenn aber tatsächlich "ein Kind" geplant wird, dann soll es möglichst später in dieser brutalen Leistungsgesellschaft funktionieren, also alle Fähigkeiten besitzen, sich trotz größter Konkurrenz durchzusetzen.
Ein behindertes Kind ist in diesem durchgeplanten Leben - eine Katastrophe.
Einerseits, weil es unaufhörlich der Pflege und besonderer Zuwendung bedarf, andererseits, weil die sozialen Institutionen finanziell durch die Politik ausgehungert werden.
Viele Frauen und Paare mit Kinderwunsch sind heute über 35 Jahre alt, haben also dadurch allein schon ein erhöhtes genetisches Fehlbildungsrisiko ihrer Nachkommen zu tragen. Deshalb ist die Gynäkologie heute in der Pränatalen Diagnostik soweit entwickelt, daß sie die statistischen oder anamnestischen Risiken eingrenzen und Fehler beweisen oder ausschließen kann.
Allerdings ist die Entscheidung der Patientin für den Einsatz aller Möglichkeiten verantwortlich. Bei Auffälligkeiten im Ultraschall steht die Frage im Raum, ob Frau/Paar den ersten Verdacht abklären lassen will, oder nicht.
Eine häufige Überforderung, da sich viele Paare garnicht klarmachen, was im Falle einer schweren fetalen Fehlbildung für eine Belastung auf sie zukommt. Auch und besonders auf die Beziehung. 70% aller Trisomie-Kinder landen irgendwann in Heimen, obwohl etwa genauso viele Partnerschaften bei Kenntnis dieser Diagnose behaupten, "kein Problem" damit zu haben.
Deshalb sind Schwangere, die trotz sonographischer Auffälligkeiten meinen, keine Fruchtwasserpunktion haben zu wollen - dem Risiko der eigenen Fehlentscheidung unterworfen. Ärzte machen lediglich Angebote zur Abklärung.
Die Gefahr, durch die Fruchtwasserpunktion eine Fehlgeburt auszulösen liegt zwischen 0.5 - 1 %. Dabei ist ein Beobachtungszeitraum von 14 Tagen nach der Punktion einbegriffen, sodaß es eine Grauzone gibt, in welcher garnicht beweisbar ist, ob die Fehlgeburt wirklich durch den Eingriff oder durch die mögliche fetale Fehlbildung geschah.
Wenn man über all diese Zusammenhänge aufgeklärt ist - und trotz der Auffälligkeiten im Ultraschall keine weiteren Konsequenzen wünscht, dann muß man wohl oder übel mit den möglichen Folgen eines schwerstbehinderten Kindes leben - können. Wer kann das ohne eigene Erfahrung sicher von sich behaupten ?
Perivisor
 

Man schlägt den Sack, und meint den Esel.


Zu der erwähnten TV-Diskussion kann auch die Frage gestellt werden:

Woher kommt denn die große mediale Aufmerksamkeit für diese geplante Gesetzesänderung?

Bisher sind ja nur ganz wenige Fälle bekannt (genannt wurde die Zahl drei),
in denen ein Gynäkologe bzw. eine Klinik zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet wurde.

Zum öffentlichen Aufregerthema wurde diese geplante Gesetzesänderung anscheinend wegen
der inhaltlichen Nähe zur straffreien Abtreibung.
Offenbar gibt es Cliquen, die das Selbstbestimmungsrecht der Frau (mein Bauch gehört mir!)
gefährdet sehen, wenn der Gynäkologe eine Fehlbildung nicht rechtzeitig diagnostiziert.


Ein solches mediales Getöse ist zweifellos Teil einer ideologischen Propaganda,
aber auch beim gegenüberliegenden Lager kann das Betreiben von Propaganda vermutet werden.


Im Einstiegsbeitrag dieses Themenstranges habe ich eine leichte Präferenz für jene
Erklärungsmöglichkeit zu erkennen gegeben, bei der eine manipulativ verzerrte Darstellung
des Sachverhaltes in der TV-Reportage über Menschen mit Down-Syndrom angenommen wird.

Diese Präferenz beruht auf dem Eindruck, dass in dieser TV-Reportage die Auswirkungen
einer Trisomie-21 als eine nur leichte Behinderung "verkauft" werden sollten.
Zu diesem Zweck wurde unter anderem auch ein Spanier porträtiert,
der als Träger des Down-Syndroms einen Universitätsabschluss geschafft hat.

Obendrein fällt am Erfahrungsbericht einer Schwangeren mit Ultraschall-Untersuchungen auf,
dass die erwähnte Frau ja gar kein behindertes Kind geboren hat, und somit unklar bleibt,
warum dieser Bericht denn überhaupt in die Reportage einbezogen wurde.

Offenbar sollte mit dieser ausführlichen Darstellung eines Fehl-Alarmes
die Botschaft übermittelt werden:

"Eine bei der Ultraschall-Untersuchung diagnostizierte Trisomie-21
ist bei weitem noch keine ausreichende Rechtfertigung für eine Abtreibung."

Bei solcher Berichterstattung kann sehr leicht der Verdacht auf eine manipulative Verzerrung
entstehen.


Das musste auch einmal in aller Klarheit gesagt werden.

 
AW: Ärztehaftung für korrekte Pränataldiagnose.


Man schlägt den Sack, und meint den Esel.


Zu der erwähnten TV-Diskussion kann auch die Frage gestellt werden:

Woher kommt denn die große mediale Aufmerksamkeit für diese geplante Gesetzesänderung?

Bisher sind ja nur ganz wenige Fälle bekannt (genannt wurde die Zahl drei),
in denen ein Gynäkologe bzw. eine Klinik zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet wurde.

Zum öffentlichen Aufregerthema wurde diese geplante Gesetzesänderung anscheinend wegen
der inhaltlichen Nähe zur straffreien Abtreibung.
Offenbar gibt es Cliquen, die das Selbstbestimmungsrecht der Frau (mein Bauch gehört mir!)
gefährdet sehen, wenn der Gynäkologe eine Fehlbildung nicht rechtzeitig diagnostiziert.


Ein solches mediales Getöse ist zweifellos Teil einer ideologischen Propaganda,
aber auch beim gegenüberliegenden Lager kann das Betreiben von Propaganda vermutet werden.


Im Einstiegsbeitrag dieses Themenstranges habe ich eine leichte Präferenz für jene
Erklärungsmöglichkeit zu erkennen gegeben, bei der eine manipulativ verzerrte Darstellung
des Sachverhaltes in der TV-Reportage über Menschen mit Down-Syndrom angenommen wird.

Diese Präferenz beruht auf dem Eindruck, dass in dieser TV-Reportage die Auswirkungen
einer Trisomie-21 als eine nur leichte Behinderung "verkauft" werden sollten.
Zu diesem Zweck wurde unter anderem auch ein Spanier porträtiert,
der als Träger des Down-Syndroms einen Universitätsabschluss geschafft hat.

Obendrein fällt am Erfahrungsbericht einer Schwangeren mit Ultraschall-Untersuchungen auf,
dass die erwähnte Frau ja gar kein behindertes Kind geboren hat, und somit unklar bleibt,
warum dieser Bericht denn überhaupt in die Reportage einbezogen wurde.

Offenbar sollte mit dieser ausführlichen Darstellung eines Fehl-Alarmes
die Botschaft übermittelt werden:

"Eine bei der Ultraschall-Untersuchung diagnostizierte Trisomie-21
ist bei weitem noch keine ausreichende Rechtfertigung für eine Abtreibung."

Bei solcher Berichterstattung kann sehr leicht der Verdacht auf eine manipulative Verzerrung
entstehen.


Das musste auch einmal in aller Klarheit gesagt werden.




Die Medien stürzen sich jeweils blutgierig auf jede Chance, Ärzten entweder sogenannten "Pfusch" oder Geldgier oder Arroganz oder andere Unarten zu unterstellen und diese Berufsgruppe populistisch einem Massenpublikum mit entsprechenden Vorurteilen zum Fraß vorzuwerfen.
In Wissenschaftssendungen dagegen klammern sich die gleichen Medien hochachtungsvoll, ja, bewundernd an die sogenannten neuesten medizinisch/technischen Entwicklungen, die sie gern einer interessierten Öffentlichkeit in filmischen Beiträgen so präsentieren, daß ein Teil der Bewunderung auf sie selber zurückfällt.
Das sind nur scheinbare Widersprüche. Medien wollen sich verkaufen. Dazu ist ihnen jedes Mittel recht.
Objektivität und Sachlichkeit sind nicht sensationell.
Perivisor
 
AW: Ärztehaftung für korrekte Pränataldiagnose.

Was verstehen Sie unter Objektivität und Sachlichkeit:confused::dontknow:
Heureka - möglicherweise :dontknow:, daß ein Medien-Schreiberling/Reporter/Journalist Ihre Meinung/Ansichten vertritt...:confused::dontknow:
 
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AW: Ärztehaftung für korrekte Pränataldiagnose.

Was verstehen Sie unter Objektivität und Sachlichkeit:confused::dontknow:
Heureka - möglicherweise :dontknow:, daß ein Medien-Schreiberling/Reporter/Journalist Ihre Meinung/Ansichten vertritt...:confused::dontknow:

Sie geben sich selbst die Antworten auf Ihre eigenen Fragen.
Andere Antworten wären Ihnen sicher unangenehm.
Das könnte man Verbal-Narzismus nennen.
Vielleicht versuchen Sie es mal in einer Senf-Fabrik. Dort können Sie jeweils den Ihrigen dazugeben.
Hier ist das eher ein wenig störend.-
Darf ich nun Ihre smileys erwarten ?
Perivisor
 
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