Eulenspiegel
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- 9. August 2009
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- 2.435
Die Verträge wurden nicht eingehalten.
Was sieht das Völkerrecht bei Vertragsbrüchen zur Entschädigung der Bevölkerungen vor?
Wer schützt das Völkerrecht?
Wie lange muß man auf den Schutz warten?
Haben alle Verfassungen einen politischen Notwehrparagraphen wie das GG?
Art 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere
Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung
sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Art 20a
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und
die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz
und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.
Art 21
(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere
Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer
Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik
Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.
Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
(3) Das Nähere regeln Bundesgesetze.
Wer kennt die Gesetze die festlegen was dem Volke verfassungsmäßig erlaubt ist - wann darf das Volk zur politischen Notwehr schreiten?
Welche Menschenwürde hat ein von seinen Politikern hinters Licht geführtes Volk? Ich denke da mal an den Einigungsvertrag etc. pp..
Siehe auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Widerstandsrecht
Haben wir diese Rechte nach der vorhandenen Notstandsgesetzgebung noch, oder sind wir schon ein Rechtsstaat ohne Rechte wie einst gegen Ende der Weimarer Zeit.
Siehe:
http://de.wikipedia.org/wiki/Präsidialkabinett
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Notstandsgesetze
http://de.wikipedia.org/wiki/Weimarer_Republik
http://www.geschichtsforum.de/f46/vergleich-notverordnung-33-notstandsgesetze-68-a-31168/
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-46272797.html
http://www.bpb.de/publikationen/085...n_und_Au%DFerparlamentarische_Opposition.html
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/2008-4-008
http://klaus-j-schwehn.suite101.de/der-streit-um-die-notstandsgesetze-a45808
http://www.politikundunterricht.de/3_99/sechzig22.htm
http://de.wikipedia.org/wiki/Notstandsgesetzgebung
http://www.dhm.de/ausstellungen/grundrechte/katalog/140-143.pdf
http://www.demokratiegeschichte.eu/index.php?id=149
http://www.documentarchiv.de/brd/1968/grundgesetz-notstandsgesetze.html
http://www.erinnerungsforum.net/forum/politik-weltgeschehen/notstandsgesetze-in-deutschland/
http://www.bwl-bote.de/20080326.htm
Auszugszitat:
Gesetz über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft sowie des Geld- und Kapitalverkehrs
(Wirtschaftssicherstellungsgesetz)
WiSiG 1965
Ausfertigungsdatum: 24.08.1965
http://www.hdg.de/lemo/html/DasGete...dWandel/GrosseKoalition/notstandsgesetze.html
http://www.planet-wissen.de/politik...olitik/studentenbewegung/notstandsgesetze.jsp
http://www.wcurrlin.de/links/basiswissen/basiswissen_bundesrepublik_deutschland.htm
http://www.zeit.de/1966/12/grundrechte-und-notstandsgesetze
http://www.periwork.com/germany/institutions/instit4.htm
http://deu.anarchopedia.org/SPD
Leider fand ich nichts zu den Notstandsgesetzen von 1998 bis 2011. Wenn ich mich richtig erinnere so hat sich jedoch zur Zeit von Bundeskanzler Schröder da einiges getan.
Wer kann dise Lücken schließen?
Was sieht das Völkerrecht bei Vertragsbrüchen zur Entschädigung der Bevölkerungen vor?
Wer schützt das Völkerrecht?
Wie lange muß man auf den Schutz warten?
Haben alle Verfassungen einen politischen Notwehrparagraphen wie das GG?
Art 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere
Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung
sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Art 20a
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und
die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz
und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.
Art 21
(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere
Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer
Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik
Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.
Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
(3) Das Nähere regeln Bundesgesetze.
Wer kennt die Gesetze die festlegen was dem Volke verfassungsmäßig erlaubt ist - wann darf das Volk zur politischen Notwehr schreiten?
Welche Menschenwürde hat ein von seinen Politikern hinters Licht geführtes Volk? Ich denke da mal an den Einigungsvertrag etc. pp..
Siehe auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Widerstandsrecht
Haben wir diese Rechte nach der vorhandenen Notstandsgesetzgebung noch, oder sind wir schon ein Rechtsstaat ohne Rechte wie einst gegen Ende der Weimarer Zeit.
Siehe:
http://de.wikipedia.org/wiki/Präsidialkabinett
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Notstandsgesetze
http://de.wikipedia.org/wiki/Weimarer_Republik
http://www.geschichtsforum.de/f46/vergleich-notverordnung-33-notstandsgesetze-68-a-31168/
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-46272797.html
http://www.bpb.de/publikationen/085...n_und_Au%DFerparlamentarische_Opposition.html
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/2008-4-008
http://klaus-j-schwehn.suite101.de/der-streit-um-die-notstandsgesetze-a45808
http://www.politikundunterricht.de/3_99/sechzig22.htm
http://de.wikipedia.org/wiki/Notstandsgesetzgebung
http://www.dhm.de/ausstellungen/grundrechte/katalog/140-143.pdf
http://www.demokratiegeschichte.eu/index.php?id=149
http://www.documentarchiv.de/brd/1968/grundgesetz-notstandsgesetze.html
http://www.erinnerungsforum.net/forum/politik-weltgeschehen/notstandsgesetze-in-deutschland/
http://www.bwl-bote.de/20080326.htm
Auszugszitat:
Gesetz über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft sowie des Geld- und Kapitalverkehrs
(Wirtschaftssicherstellungsgesetz)
WiSiG 1965
Ausfertigungsdatum: 24.08.1965
http://www.hdg.de/lemo/html/DasGete...dWandel/GrosseKoalition/notstandsgesetze.html
http://www.planet-wissen.de/politik...olitik/studentenbewegung/notstandsgesetze.jsp
http://www.wcurrlin.de/links/basiswissen/basiswissen_bundesrepublik_deutschland.htm
http://www.zeit.de/1966/12/grundrechte-und-notstandsgesetze
http://www.periwork.com/germany/institutions/instit4.htm
http://deu.anarchopedia.org/SPD
Leider fand ich nichts zu den Notstandsgesetzen von 1998 bis 2011. Wenn ich mich richtig erinnere so hat sich jedoch zur Zeit von Bundeskanzler Schröder da einiges getan.
Wer kann dise Lücken schließen?